Schlechte Nachrichten für NRW-Medienstaatssekretär Marc-Jan Eumann: Die TU Dortmund leitet das Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels ein.
Nach zahlreichen CDU- und FDP Politikern hat es nun den ersten Sozialdemokraten erwischt. Die TU-Dortmund hat das Verfahren zur Aberkennung von Marc-Jan Eumanns Doktortitel eingeleitet. In der Pressemitteilung begründet die Hochschule diesen Schritt:
Im Dezember wurde in einer Fachrezension der Vorwurf erhoben, die Dissertation, mit der Herr Dr. Eumann an der Fakultät Kulturwissenschaften der TU Dortmund 2012 promoviert wurde, beruhe auf einer Magisterarbeit, die inhaltlich-substanziell nicht erweitert worden sei. Die TU Dortmund hat davon zum Jahreswechsel Kenntnis erhalten.
Daraufhin ist ein Verfahren eröffnet worden, wie es die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der TU Dortmund vorsehen:
Die Kommission zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis hat den Fall sorgfältig und ergebnisoffen geprüft. Aufgrund der Komplexität der Sach- und Rechtslage hat die TU Dortmund zudem ein juristisches Gutachten eines externen Rechtsexperten in Auftrag gegeben (§6 Absatz 7). Dabei wurde der oben genannte Vorwurf geprüft.
Das Rektorat der TU Dortmund hat den Bericht der Kommission in einer Sondersitzung nun ebenso gewürdigt wie das externe Gutachten (§6 Absatz 9). Auf Grundlage dieser Unterlagen hat das Rektorat wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt und beschlossen, die Angelegenheit zuständigkeitshalber dem Fakultätsrat der Fakultät Kulturwissenschaften weiterzuleiten, damit dieser ein Verfahren zur Aberkennung des Doktorgrads einleitet (§6 Absatz 10). Weder die Kommission noch das Rektorat können ein solches Verfahren selbst durchführen, da das Promotionsrecht – und folglich auch das Recht zur Aberkennung eines Doktorgrads – bei der Fakultät liegen.
Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sehen vor, dass der Betroffene über die beabsichtigten Maßnahmen informiert wird und Gelegenheit zur Stellungnahme erhält (§6 Absatz 11 Sätze 4-5). Diese Stellungnahme ist abzuwarten, bevor sich das Rektorat erneut mit dem Fall befasst und die Maßnahme einleitet (§6 Absatz 11 Satz 6).
Die TU Dortmund behandelt diesen Fall so, wie sie auch jeden anderen Fall behandeln würde: nach festgeschriebenen internen Verfahrensregeln, die eine „umfassende“ und „unparteiliche“ Aufklärung erfordern (siehe §6 Absatz 7). Die oben genannten Verfahrensregeln sind öffentlich einsehbar. Unterlagen, die in diesem Verfahren verwendet werden, sind jedoch vertraulich. Die Mitglieder aller beteiligten Gremien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, um ein faires Verfahren ohne öffentliche Vorverurteilung zu gewährleisten.
Nun wird es eng für Eumann – ein solches Verfahren hat bislang kein Politiker überstanden – wird der Doktortitel aberkannt, ist er als Staatssekretär nicht mehr haltbar. Schon vor Wochen soll sich die Landesregierung auf diesen Fall vorbereitet haben: Eumann könnte auf einen Europa-Posten abgeschoben werden. Welcher das sein könnte ist vollkommen offen. Die Opposition fordert schon jetzt Konsequenzen. Thomas Nückel, der Medienpolitische Sprecher der FDD-Fraktion erwartet das Eumann jetzt handelt: „Die Luft wird dünner für Staatssekretär Eumann. So dünn, dass keine politische Aktivität mehr möglich ist. Ich erwarte dass er sein Amt bis zum Ende des Verfahrens ruhen lässt.“
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