Nach der Loveparade-Katastrophe 2010 wollte die Duisburger Stadtspitze um den damaligen Oberbürgermeister Adolf nicht zurücktreten. Sie wollte sich an die Spitze der Aufklärung stellen.
Schon einen Tag nach der Loveparade-Katastrophe vom 24.Juli, die letztendlich 21 Menschenleben kostete, wurde der Ruf nach dem Rücktritt der Stadtspitze laut. Vor allem dass Oberbürgermeister Adolf Sauerland sich weigerte die Verantwortung für die Geschehnisse zu übernehmen, traf auf Unverständnis. Doch Sauerland ließ sich, nach wenigen Tagen der Unsicherheit, nicht beirren. Der WAZ sagte er damals, er klebe nicht an seinem Stuhl, sondern wolle alles tun, um die Aufklärung der Katastrophe voranzutreiben.
Als Oberhaupt der Stadtverwaltung sah sich Sauerland berufen, selbst herauszubekommen, was die Ursache für die Toten und Verletzten war, wollte er der Chefaufklärer sein. Schon damals zweifelten nicht wenige daran, ob ihm dies gelingen würde. Unterlagen der Polizei Köln, die dem Autor vorliegen, und die die Loveparade-Ermittlungen leitete, weil auch das Verhalten der Duisburger Polizei Teil untersucht wurde, zeigen: Sauerland und große Teile der Stadtspitze nutzten ihre Positionen um Unterlagen zu vernichten. Nach Durchsicht der E-Mail-Konten von Wolfgang Rabe, bis heute Rechts- und Ordnungsdezernent der Stadt Duisburg, kommt die Kriminalpolizei zu dem Schluss: „Es ist kaum nachvollziehbar, dass der Beigeordnete Rabe aufgrund seiner Funktion die er bei der Planung der LP (Loveparade d.Red.) hatte, keine E-Mail hinsichtlich der Loveparade beantwortet oder an seine Mitarbeiter gesteuert hat.“ Erstaunt stellten die
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.