
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden: Die Kommunalwahl in Dortmund muss nicht wiederholt werden.
Die Ruhr Nachrichten melden gerade, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Klage von 11 SPD-Ratsmitgliedern und einem Rechtsradikalen gegen den Beschluss des Dortmunder Rates, die Kommunalwahl 2009 zu wiederholen, erfolgreich war. Der Dortmunder Rat wollte die Wahl wiederholen, weil einen Tag nach der Wahl der damalige Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) überraschend ein Haushaltsloch von gut 100 Millionen Euro bekannt gab. Vor der Wahl hatte die SPD immer ihre solide Haushaltsführung betont – und hatte bei der Wahl gut abgeschnitten. Die Mehrheit der Ratsmitglieder sahen darin einen Wahlbetrug. Die Verwaltungsjuristen in Gelsenkirchen nicht:
Die Wahl zum Stadtrat in Dortmund muss nicht wiederholt werden, da nicht davon auszugehen ist, dass der Wahlausgang durch eine ordnungs- und pflichtwidrige Amtshandlung der damaligen Stadtspitze beeinflusst wurde.
Dies entschied heute die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, nachdem der ehemalige Oberbürgermeister und die ehemalige Stadtkämmerin als Zeugen zu den Umständen gehört wurden, die einen Tag nach der Kommunalwahl 2009 zur Verhängung einer ab dem 1. September 2009 wirksamen Haushaltssperre geführt haben.
Dortmunder dürfen also verarscht werden.
Die Dortmunder SPD hatte sich übrigens für Neuwahlen ausgesprochen und auch Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) stellte sich im vergangenen Jahr erfolgreich erneut dem Votum der Wähler. Eine Haltung, die den roten Hinterbänklern und dem DVU-Ratsvertreter, die gegen den Rat klagten, fremd zu sein scheint. Gegen das Urteil kann der Rat Berufung einlegen.





