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Kommunalwahl 2009: Dortmunder durften verarscht werden

Das Dortmunder Rathaus

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden: Die Kommunalwahl in Dortmund muss nicht wiederholt werden.

Die Ruhr Nachrichten melden gerade, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Klage von 11 SPD-Ratsmitgliedern und einem Rechtsradikalen gegen den Beschluss des Dortmunder Rates, die Kommunalwahl 2009 zu wiederholen,  erfolgreich war. Der Dortmunder Rat wollte die Wahl wiederholen, weil einen Tag nach der Wahl der damalige Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) überraschend ein Haushaltsloch von gut 100 Millionen Euro bekannt gab. Vor der Wahl hatte die SPD immer ihre solide Haushaltsführung betont – und hatte bei der Wahl gut abgeschnitten. Die Mehrheit der Ratsmitglieder sahen darin einen Wahlbetrug. Die Verwaltungsjuristen in Gelsenkirchen nicht:

Die Wahl zum Stadtrat in Dortmund muss nicht wiederholt werden, da nicht davon auszugehen ist, dass der Wahlausgang durch eine ordnungs- und pflichtwidrige Amtshandlung der damaligen Stadtspitze beeinflusst wurde.

Dies entschied heute die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, nachdem der ehemalige Oberbürgermeister und die ehemalige Stadtkämmerin als Zeugen zu den Umständen gehört wurden, die einen Tag nach der Kommunalwahl 2009 zur Verhängung einer ab dem 1. September 2009 wirksamen Haushaltssperre geführt haben.

Dortmunder dürfen also verarscht werden.

Die Dortmunder SPD hatte sich übrigens  für Neuwahlen ausgesprochen und auch Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) stellte sich im vergangenen Jahr erfolgreich erneut dem Votum der Wähler.  Eine Haltung, die den roten Hinterbänklern und dem DVU-Ratsvertreter,  die gegen den Rat klagten, fremd zu sein scheint. Gegen das Urteil kann der Rat Berufung einlegen.

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Alexander Wuttke
13 Jahre zuvor

Schönen guten Tag Herr Laurin,

sofern ich Sie nicht übersehen habe, waren sie heute nicht vor Ort zugegen um sich über mehrstündige die Beweisaufnahme oder die Urteilsbegründung ein Bild zu machen; was sie aber dennoch nicht abhält ein eigenes Urteil abzugeben.

Nun hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass nicht nur von keinem unzulässigen Einfluss auf die WählerInnen auszugehen ist. Das Gericht hat sogar weitergehend festgestellt, dass keine Desinformation oder unzureichende Unterrichtung des Stadtrates stattgefunden hat.
Damit bricht die Argumentation der Opposition und Teile der Medien – ua. Ruhrbarone – in sich zusammen.
Dies ist ua das unzweifelhafte Ergebnis der heutigen Zeugenbefragung, an der jeder Bürger bei Interesse hätte teilnehmen können.

Es ist richtig, dass die Dortmunder SPD und auch der OB Sierau keine Einwände gegen eine Wiederholung der Wahl hatten. Dies war aber nicht ein – von ihnen insinuiertes – Schuldeingeständnis. Die DoSPD hat die – wie wir seit heute wissen – haltlosen Vorwürfe immer zurückgewiesen. Vielmehr hatte die DoSPD keine Angst vor dem Wähler (zu Recht wie das OB Wahlergebnis zeigte, das von einer großen Unterstützung für SPD und OB zeugte) und kein Problem damit die Entscheidung wieder in die Hände der BürgerInnen zu legen, was richtig war und bleibt, denn es war eben keine juristische, sondern eine politische Einschätzung.

Die SPD Fraktion bevorzugte hier eine gerichtliche Klärung… Und hat heute Recht bekommen.

Solon
Solon
13 Jahre zuvor

Das passiert, wenn ein Dortmunder Fall in Gelsenkirchen verhandelt wird 😉

Dortmunder
Dortmunder
13 Jahre zuvor

Schönen guten Tag Herr Wuttke,
so richtig nett wäre es gewesen, wenn Sie hier der Weltöffentlichkeit auch mitgeteilt hätten, dass Sie Vorsitzender der Dortmunder JUSOS sind und damit befangen 😉

Sie schreiben:
„Damit bricht die Argumentation der Opposition….“ Ähem? So weit ich das weiß, waren CDU, Grüne, FDP und LINKE für die Wahlwiederholung. Und damit in der Mehrheit. Die SPD leider nicht. Opposition war also in diesem Falle Ihre Truppe. Sie sind aber eine junge, hoffnungsvolle Nachwuchskraft und werden das alles noch lernen.

Dortmunder
Dortmunder
13 Jahre zuvor

Mist, jetzt war der Stefan Laurin vier Minuten schneller als ich.

Werner Jurga
13 Jahre zuvor

@ Dortmunder (# 5):
Ja ja, das kenne ich …
Trotzdem gut, dass auch Sie darauf hingewiesen hatten. Stefan Laurin hatte zwar richtig geschrieben „in DER spd“; aber, wie das so ist: man liest die Kommentare so flott und hat sich schon gedacht: „in DIE spd“.
Durch Ihren Hinweis ist die Sache jetzt klar wie Klosbrühe. Und ich hatte schon angenommen, der Alexander Wuttke … – na, egal. Als ich – in der Steinzeit – Juso-Vorsitzender war, hätte ich keine Gelegenheit ausgelassen, auf meine enorm wichtige Bedeutung für die Menschheit hinzuweisen. Aber heute sind die Zeiten nun einmal anders. Angenommen, Alexander Wuttke hätte den Kommentar mit seinem Namen und „Vorsitzender der Jungsozialisten, UB Dortmund“ unterzeichnet. Wäre dazu dann gar kein KOmmentar gekommen?

Dortmunder Wahrheit
Dortmunder Wahrheit
13 Jahre zuvor

Laurin schlägt die Dortmunder SPD, trifft aber das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Wie konnte es nur dazu kommen, dass das Gericht seiner Argumentation nicht folgt? Lesen die Richter etwa nicht die Ruhrbarone? Hat ihnen Laurin nicht klar vorgegeben, wie sie zu entscheiden haben? So geht das nun wirklich nicht. Ich schlage deshalb vor, wir schaffen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ab und lassen zukünftig nur noch Laurin entscheiden.

Arnold Voß
Arnold Voß
13 Jahre zuvor

@ Dortmunder Wahrheit

Die Kritik an einem Gerichtsurteil ist in Deutschland meines Wissens erlaubt. 😉

Jens
13 Jahre zuvor

@Dortmunder (4):
*gähn*
Das ist auch echt eine Meisterleistung gewesen. Alexander Wuttke (Hinweise, damit nicht extra recherchiert werden muss: Ich kenne ihn! Ich habe ein paar mal mit ihm gesprochen! Er taucht in einem meiner Videos auf! Er ist in der selben Partei wie ich! Wir sind bei Facebook befreundet!) hat hier unter seinen Namen seine Meinung zur Thematik geschrieben und nicht einen Scan seines Parteibuches beigefügt hat… sapperlot!

Aber gut, man konnte das ja schnell dank Internet & Co. herausfinden – und bei ihm geht das wenig. Es soll ja andere geben, die sich hinter Ortsbezeichnungen verstecken.

Zur eigentlichen Thematik:
Das Verwaltungsgericht hat klipp und klar festgestellt, dass es keinen Wählerbetrug gab. Der parteipolitisch motivierte Antrag auf Neuwahl durch den Arnsberger Regierungspräsident Diegel (CDU), dem die SPD sich mehrheitlich im Rat anschloss, um lange Hängepartien zu vermeiden, ist damit ins Leere gelaufen.

Ob das jetzt die richtige Entscheidung ist, das liegt natürlich im Auge des Betrachters, aber im Grunde genommen ist das doch die vernünftigste Entscheidung.

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[…] ein paar Wochen in  Gelsenkirchen. Die Richter am Verwaltungsgericht waren der Ansicht, Dortmunder dürfen verarscht werden. Der Rat beschloss gestern, in die nächste Instanz zu gehen. […]

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