
Eine Schauspielerin und Freie Journalistin wendet sich mit einem aufwühlenden Video an die Öffentlichkeit. Nach außen ruhig, erzählt sie davon, wie sie um die Früchte ihrer Arbeit gebracht wird. Und obwohl sie alle Beweise vorlegen kann und der Richter ihr das auch bestätigt, steht sie mit leeren Händen da. Der Fall Sarah Maria Sander zeigt, wie dünn die Decke des Rechtsstaats werden kann, wenn Gerichte zwar Rechtsverletzungen sehen, daraus aber kaum spürbare Folgen entstehen lassen. Und: Letztlich werden wir auch mal wieder über Cancel Culture reden müssen, die es ja laut derer, die canceln, überhaupt nicht gibt.
Dieser Text beruht vor allem auf der Darstellung von Sarah Maria Sander in ihrem Youtube-Video. Das muss man voranstellen. Es ist ihre Sicht auf einen laufenden oder jedenfalls noch nicht endgültig abgeschlossenen Konflikt. Die Gegenseite hat nach öffentlichen Berichten politische Motive bestritten. Auch das gehört zur Fairness dazu. Aber wenn Sanders Schilderung auch nur im Kern stimmt, dann ist dieser Fall ein erschreckendes Beispiel dafür, wie jemand Recht haben kann und am Ende trotzdem nahezu schutzlos dasteht.
Hauptrolle zugesichert, Drehbuch akzeptiert
Sander beschreibt einen Filmstoff, den sie mitentwickelt habe. Eine Geschichte, „Die Todessehnsucht der Maria Ohm“, die auf eigenen Erfahrungen beruhe. Eine Hauptrolle, die ihr vertraglich zugesichert gewesen sei. Ein Drehbuch, an dem sie als Autorin maßgeblich beteiligt gewesen sei. Und dann, so ihre Darstellung, sei sie plötzlich zum Problem geworden. Nicht wegen fehlender Leistung, nicht wegen mangelnder Eignung, sondern wegen ihrer öffentlichen Haltung zu Israel, wegen ihrer Videos, wegen ihrer journalistischen Arbeit nach dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober.
Genau an dieser Stelle beginnt der eigentliche Skandal. Denn in einer freien Gesellschaft darf eine Schauspielerin, Autorin und Journalistin nicht aus einem Projekt gedrängt werden, weil sie sich proisraelisch äußert oder weil Teile einer Branche diese Haltung als Karriere- oder Festivalrisiko betrachten könnten. Noch einmal: Das ist Sanders Deutung. Die Gegenseite bestreitet das zwar. Die politische Dimension dieses Falles lässt sich nicht allerdings nicht einfach wegwischen. Warum?
Politisch pro-palästinensisch positioniert
Um das einschätzen zu können, muss man sich die handelnden Personen genauer anschauen. Im Zentrum steht die Berliner SOILFILMS Media GmbH. Die Regisseurin des Films, Silvana Santamaria, wird auf der Internetseite der Firma als Produzentin und Mitgründerin von SOILFILMS beschrieben. Im Impressum wird sie zudem als vertretungsberechtigte Geschäftsführerin genannt. Bilal Athimni, laut German Films Quarterly ihr Ehemann, erscheint auf der Team-Seite ebenfalls als Produzent im SOILFILMS-Umfeld.
Beide haben sich in der Vergangenheit politisch positioniert: Santamaria hat bereits 2014 einen offenen Brief mitunterzeichnet, der sich ausdrücklich für den Schutz der palästinensischen Bevölkerung – nicht aller Menschen der Region – aussprach und Israel scharf kritisierte. Athimni wiederum ist öffentlich als Unterzeichner einer Erklärung sichtbar geworden, die Israels Vorgehen in Gaza massiv verurteilt und Solidarität mit Palästinensern einfordert. Pikant: Diese Erklärung ist am 3. November 2023 erschienen, vier Wochen nach dem Terrorangriff der Hamas auf israelische Zivilisten, unter anderem beim NOVA-Festival, der in der Erklärung mit keinem Wort erwähnt wird.
Ein kulturelles und politisches Wespennest
Grundsätzlich: Das ist für sich genommen in einer Kultur, die die freie Meinungsäußerung selbst dann schätzt, wenn sie einseitig und unreflektiert daherkommt, vollkommen legitim. Niemandem darf allein daraus ein unlauteres Motiv unterstellt werden, dass er eine Meinung vertritt. Aber wenn ausgerechnet eine proisraelisch auftretende Autorin und Schauspielerin aus einem Filmprojekt gedrängt wird, das sie selbst entscheidend mitentwickelt hat, dann ist die Frage nach einem politischen Hintergrund nicht abwegig. Sie liegt auf der Hand. Man könnte meinen, hier könnte Sarah Maria Sander mit ihrer Haltung zu Israel in ein kulturelles und politisches Wespennest gestochen haben.
Was auch zu der Geschichte gehört: Im August 2025 hatte Sander auf einen offenen Brief von rund 200 Filmschaffenden an Bundeskanzler Friedrich Merz reagiert. In diesem Brief war ein Stopp von Waffenlieferungen an Israel gefordert worden. Sander kritisierte diese Haltung in einem Youtube-Video scharf. Sie warf Teilen der Kulturszene vor, sich nur deshalb gegen Israel zu positionieren, weil dies gerade opportun sei. Sinngemäß sprach sie von Gratismut ohne Risiko.
The Cultural Empire Strikes Back
Nach Sanders Darstellung wurde genau dieses Video später zum Problem für das Filmprojekt. Ihr Co-Autor und Mitdarsteller Rainer Begoihn* habe ihr demnach in einem Telefongespräch erklärt, ihr öffentliches Engagement schade dem Film. Festivals könnten den Film mit ihr möglicherweise nicht annehmen. Auch aus dem Produktionsumfeld soll die Sorge geäußert worden sein, dass Schauspieler und Agenturen wegen Sanders öffentlicher Äußerungen nicht mit ihr zusammenarbeiten wollten.
Besonders wichtig ist eine E-Mail, die Regisseurin Silvana Santamaria nach dem vorliegenden Bericht der Bild am 1. Dezember 2025 an Sander schrieb. Darin heißt es, mehrere Schauspieler und Agenturen hätten eine Zusammenarbeit klar abgelehnt. Dies sei unter anderem mit öffentlichen Äußerungen Sanders begründet worden. Außerdem wird auf ihre angeblich eingeschränkte Verfügbarkeit im Januar verwiesen. Aus diesen Gründen sei eine Umsetzung des Projekts mit ihr als Hauptdarstellerin in der aktuellen Konstellation nicht möglich.
Vorgeschobene Terminprobleme
Sander widerspricht dieser Darstellung. Sie macht geltend, Terminprobleme seien nur vorgeschoben worden. Ein früherer Drehplan habe ihre Spieltage am Theater im Januar 2026 berücksichtigt. Nach ihrer Darstellung wurde ihr zudem nahegelegt, unter anderem Namen aufzutreten, um ihre politische Identifizierbarkeit zu verschleiern. Auch soll sinngemäß die Frage gefallen sein, ob sie Schauspielerin oder Aktivistin sein wolle.
Nach Sanders Ausführung folgte dann ein juristischer Kampf, der fast noch bedrückender wirkt als der ursprüngliche Konflikt. Sie schildert, sie habe ihre vertraglich zugesicherte Hauptrolle verloren. Das Kammergericht (das höchste Gericht Berlins, vergleichbar mit einem Oberlandesgericht) bestätigt in seiner Pressemitteilung, dass die Produktionsfirma Sander im Drehbuchvertrag die Besetzung der Hauptrolle garantiert hatte und später eine andere Schauspielerin besetzte. Außerdem wurde eine ursprünglich männliche Rolle ohne Sanders Zustimmung, die ihr allerdings garantiert worden war, weiblich ausgestaltet. Das alles sei unstreitig.
Während noch prozessiert wurde, schuf die Gegenseite Fakten
Man könnte meinen, damit sei der Fall klar. Ein Vertrag enthält Schutzrechte. Diese Schutzrechte werden verletzt. Ein Gericht greift ein. Der Vertragsbrüchige wird bestraft. So jedenfalls stellt man sich Rechtsstaatlichkeit im Alltag vor. Doch der tatsächliche Ablauf wirkt, jedenfalls aus Sanders Perspektive, wie eine bittere Lektion in Macht, Tempo und Faktenproduktion. Während vor Gericht noch gestritten wurde, wurde der Film weitergedreht. Während Anträge liefen, entstanden neue Tatsachen. Am Ende stand offenbar das Argument im Raum, der Film sei nun einmal schon weit fortgeschritten und ein Stopp würde wirtschaftlichen Schaden verursachen.
Das ist der Punkt, an dem der Rechtsstaat für viele Bürger schwer verständlich, ja, schwer erträglich, wird. Natürlich ist die Justiz überlastet. Natürlich sind Eilverfahren kompliziert. Natürlich müssen Richter auch wirtschaftliche Folgen, Verhältnismäßigkeit und prozessuale Regeln beachten. Aber die Akzeptanz des Rechtsstaats lebt nicht allein davon, dass Entscheidungen formal begründbar sind. Sie lebt auch davon, dass sie gerecht wirken und Opfer schützen. Und gerecht wirkt es nicht, wenn eine Seite nach Darstellung der Betroffenen erst Fakten schafft und sich anschließend genau auf diese Fakten berufen kann.
Was sind Verträge wert, wenn ihre Verletzung folgenlos bleibt?
Das Kammergericht hob die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin jedenfalls auf. Zur Begründung hieß es unter anderem, die Veränderung des Drehbuchs sei vom Bearbeitungsrecht gedeckt und keine wesentliche Verfälschung des Werkes. Weitere Unterlassungsanträge wurden aus prozessualen Gründen zurückgewiesen, weil die erforderliche Eilbedürftigkeit nach Auffassung des Gerichts nicht mehr gegeben war.
Formal mag man das erklären können. Politisch und gesellschaftlich sträuben sich hier alle vorhandenen Nackenhaare. Denn, was ist ein vertraglich zugesichertes Recht wert, wenn seine Verletzung zwar gesehen wird, aber praktisch folgenlos bleibt? Was ist die Zusage einer Hauptrolle wert, wenn die Rolle am Ende anders besetzt werden kann und der Betroffenen nur noch ein langes Hauptsacheverfahren bleibt? Und was ist Urheberrecht wert, wenn eine Autorin nach eigener Schilderung darum kämpfen muss, überhaupt Einblick in Fassungen ihres eigenen Stoffes zu bekommen?
„Deine Rechte wurden verletzt, aber es ändert nichts“
Mich empört an diesem Fall nicht nur die mögliche Ausgrenzung einer israelsolidarischen Stimme. Mich empört auch dieser juristische Mechanismus, der am Ende wie ein falscher Kompass wirkt. Das Gericht mag tatsächlich überlastet sein und sich über jeden Fall, den es vom Tisch bekommt, freuen. Die Verfahren mögen auch ihre Eigenlogik haben. Aber wenn einer Autorin im Ergebnis gesagt wird: Ja, deine Rechte wurden verletzt, aber jetzt ist es zu spät, dann entsteht ein verheerender Eindruck. Dann geht es nicht mehr nur um Sarah Maria Sander. Dann geht es um Vertrauen in den Rechtsstaat.
Dieses Vertrauen ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Viele Menschen erleben den Staat nicht als verlässlichen Schützer des Rechts, sondern als schwerfälligen Apparat, der am Ende oft denjenigen begünstigt, der mehr Geld, mehr Zeit, mehr Personal und die besseren taktischen Möglichkeiten hat. Gerade deshalb müssten Gerichte besonders sensibel sein, wenn sie einer Einzelperson zwar in wesentlichen Punkten Recht geben, aber keine wirksame Konsequenz daraus ziehen.
Sander bleibt nur noch das Hauptsacheverfahren
Sander sagt sinngemäß, ihr bleibe nun nur noch der Weg in ein Hauptsacheverfahren. Das kann Monate oder Jahre dauern. Für eine Produktionsfirma mag das Teil eines kalkulierbaren Risikos sein. Für eine einzelne Autorin und Schauspielerin ist es eine existenzielle Belastung. Geld, Kraft, Zeit, öffentliche Angriffe, berufliche Unsicherheit. Wer so etwas durchsteht, kämpft nicht mehr nur um eine Rolle. Er kämpft darum, nicht einfach aus der eigenen Lebensgeschichte herausgeschrieben zu werden.
Man muss die Justiz nicht pauschal verurteilen, um sie scharf zu kritisieren. Im Gegenteil. Gerade wer den Rechtsstaat ernst nimmt, darf von Gerichten mehr erwarten als prozessuale Eleganz. Recht muss nicht nur verwaltet werden. Es muss im entscheidenden Moment auch schützen. Sonst bleibt am Ende ein Satz stehen, der für jeden Bürger fatal klingt: Du hattest recht, aber es hilft dir nicht.
Ist es nicht eindeutig Cancel Culture?
Im Fall Sarah Maria Sander ist noch vieles streitig. Die Gegenseite weist zentrale Vorwürfe zurück. Gerichte haben über Eilanträge entschieden, nicht abschließend über alle Fragen des Hauptsacheverfahrens. Aber die öffentliche Debatte ist trotzdem nötig. Dieser Fall ist nicht einfach ein Privatstreit einer Schauspielerin mit einer Produktionsfirma. Er berührt größere Fragen. Wie frei sind Künstler und Journalisten, wenn eine proisraelische Haltung beruflich zum Risiko werden kann? Ist es nicht eindeutig Cancel Culture, wenn etwas in dieser Konstellation geschehen kann? Wie belastbar sind Verträge, wenn ihre Verletzung am Ende kaum praktische Folgen hat? Und wie viel Gerechtigkeitsgefühl darf ein Rechtsstaat verlieren, bevor seine Bürger innerlich kündigen?
Sarah Maria Sander hat ihre Geschichte öffentlich gemacht, weil sie sich vor Gericht nicht ausreichend gehört fühlt. Man muss nicht jedes Detail ihrer Bewertung übernehmen, um zu erkennen: Dieser Fall verdient Aufmerksamkeit: Als Warnsignal. Für die Kulturszene. Für die Justiz. Und für alle, die glauben, dass Recht nur dann Vertrauen schafft, wenn es am Ende auch gerecht wirkt.
*Anmerkung: In Sanders Darstellung spielt ihr Co-Autor und Projektpartner Rainer Begoihn eine gewisse Rolle. Er habe den Film nach ihrer Schilderung mit einem Erbe seines verstorbenen Vaters finanzieren wollen, sei zunächst Teil der gemeinsamen künstlerischen Idee gewesen und habe später an ihrer Herausdrängung aus dem Projekt mitgewirkt. Für die Bewertung des eigentlichen Vorgangs ist er aus meiner Sicht jedoch nicht wichtig, weshalb er lediglich an einer Stelle Erwähnung findet. Begoihn wirkt nach den Darstellungen Sanders nicht wie ein Macher, was auch daran zu bemerken ist, dass er seinen Durchbruch als Schauspieler mit dem erwähnte Erbe finanzieren will. Er mag für den Ablauf des Konflikts teilweise bedeutsam sein. Für den grundsätzlichen Skandal ist er eher Nebenfigur als Kern des Problems.