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Blogger wegen Tortencomic verurteilt – „Aufforderung zur gefährlichen Körperletzung“

Gestern verurteilte das Amtsgericht Bochum den Betreiber den Betreiber des Blogs Bo-Alternativ, Martin Budich, zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro. Der Grund: Er hatte einen Artikel gegen eine Nazi-Demo mit einem Tortencomic verziert.

Als im Herbst 2008 die NPD berichtete  Martin Budich auf seinem Blog Bo-Alternativ über die Proteste gegen die Nazi-Demo. Einen dieser Texte illustrierte er mit einem Comic aus dem Computerspiel  Super-Bomberman.

Das hatte Folgen: Die Staatsanwaltschaft Bochum zog gegen ihn vor Gericht: Begründung: Der Comic sei ein Aufruf zur gefährlichen Körperverletzung und zum Verstoss gegen das Versammlungsrecht. Gestern fiel das Urteil vor dem Amtsgericht Bochum: Martin Budich wurde zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Der Grund: Die Comictorte sei eine Bombe. Budich erklärte gegenüber den Ruhrbaronen, dass er in Berufung gegen wird. Eine Strafe für eine Comictorte zu zahlen sieht er nicht ein. Für die Staatsanwaltschaft Bochum wird es also bald wieder eine Gelegenheit geben, sich lächerlich zu machen. Mehr zum Tortenprozess auf Bo-Alternativ…Klack

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Marco Bonk
Marco Bonk
13 Jahre zuvor

Das ist so unglaublich. Man denkt immer, es gäbe ein gemeinsames Grundlevel an Menschenverstand, der so abstruse Urteile verhindern sollte. Und wenn der bei einem aussetzt (Staatsanwalt), zumindest von dem anderen (Richter) ausgeglichen wird.
Ist aber nicht so.

Thomas
Thomas
13 Jahre zuvor

Hm, auf bo-alternativ ist mehrfach die Rede davon, dass der Redakteur in Berufung, und nicht in Revision gehen will. Würde auch mehr Sinn machen, denn bei einer Revision geht es nicht um die Sache, sondern nur um Verfahrensfehler. Außerdem scheint mir eure Berichterstattung ein wenig unklar: BO-Alternativ hat nicht einen Text mit dem Comic „illustriert“, sondern das Blog hat in einem Artikel über die geplanten Anti-Nazi-Demos die Plakate dokumentiert, mit denen die Veranstalter zu den Demos aufrufen. Auf einem dieser Plakate (die übrigens zu hunderten in Bochum hingen, ohne dass jemand dafür belangt worden ist) war eben das Tortenmännchen zu sehen.

Warum dieser kleine, aber feine Unterschied wichtig ist: Weil es eine krasse Einschränkung von Pressefreiheit im Internet ist, wenn die wohlwollende Dokumentation eines sonst nirgendwo kriminalisierten Plakats willkürlich als „Aufruf zur schweren Körperverletzung“ gewertet werden kann. Es gibt kein Verfahren gegen die Urheber (was natürlich auch ein peinlicher Skandal wäre), nicht gegen die Läden, die es in ihrer Fensterscheibe hängen hatten – nein, es wird ausschließlich ein engagierter Webseitenbetreiber/Blogger vors Gericht gezerrt, der all das nur dokumentiert hat, als das Plakat schon hundertfach überall in der Stadt hing.

Hört sich lächerlich an? Wäre es auch – wenns eben nicht so ein krasser Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit wäre. Bei allen, die im Internet publizieren, sollten bei diesem Urteil die Alarmglocken läuten. Wenn solche harmlosen Veröffentlichungen künftig kriminalisiert werden können, nur weil ihr Inhalt oder der Urheber aus irgendeinem Grund missliebig sind, dann leben wir in einer anderen Republik.

Der Hans
13 Jahre zuvor

Mal eine bescheidene Frage abseits der Blog-Problematik, weil ich den Artikel des Beklagten nicht kenne:

Wenn es nur um friedlichen Widerstand ging, warum dann die Bombe in der Torte?
Immer wieder höre ich, es sei doch nur eine Torte gewesen. Aber es ist halt bei neutraler Betrachtung schon eine Bombe, oder?
Wäre ein Aufruf zu gewaltfreiem Widerstand nicht mit einer bloßen Torte viel besser, deutlicher und richtiger veranschaulicht worden?

Christoph Peters
Christoph Peters
13 Jahre zuvor

Hinweis: Der Link zu Bo-Alternativ funktioniert nicht.

Lars
13 Jahre zuvor

Mich treiben dazu auch ein paar Fragen um, obwohl ich den Hintergrund auch nicht wirklich nachvollziehen kann… Also wer nun genau der Urheber des Plakates oder der Grafik ist – und welche Rolle Bo-Alternativ da nun wirklich spielt.

Aber wer auch immer Bomberman als Figur gewählt hat, darf doch heute bitte nicht mit soviel Naivität rechnen, dass alle die „Torte“ für eine „Torte“ halten würden…

Bomberman ist nun mal ein Klassiker unter den Computerspielen. Und kein Unbekannter. „Ziel des Spiels ist es durch geschickte Platzierung von Bomben alle Hindernisse und Gegner zu vernichten.“ – Siehe Wikipedia.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bomberman

Soviel zur Argumentation mit der Torte. Die ist halt ne Bombe. Ist halt Bomberman! 😉

Aber ob so ein Bild schon einen Aufruf zur Gewalt darstellt??? Da bin ich auch eher skeptisch. Es hat für mich eher satirischen Charakter. Und ruft zum Widerstand auf. Das wie ich finde auch nicht ungeschickt. Es hat einen gewissen Charm. Ich muss auch sagen… dass ich das Bild mag! 😉

Und am Ende bleibt Bomberman auch nur ein Spiel. Das ganze hat wenig Realitäts bezug,… Ich finde zur Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung gehört schon etwas mehr als ein Torten-Bomber aus der Computerspiele-Welt.

Torti
Torti
13 Jahre zuvor

@ Hans
Lies dich erstmal ein bevor, du so einen Unsinn schreibst. Martin Buddich hat das Plakat weder entworfen, noch selbst plakatiert. Er hat bloss als Journalist darüber berichtet.

R.
R.
13 Jahre zuvor

@Der Hans:

Der Diskursanalytiker Prof. Jürgen Link hat dazu einen ziemlich guten Text geschrieben, der die Problamatik auf den Punkt bringt. Ich zitiere von https://www.disskursiv.de/2010/07/21/zum-bochumer-tortenprozess/, ums nicht doppelt schreiben zu müssen:

„Bereits anläss­lich des ers­ten Tor­ten­pro­zes­ses vor einem Jahr ver­öf­fent­lichte er [Jürgen Link] eine ‚Dis­kurs­ana­ly­ti­sche Wort­mel­dung‘, in wel­cher er deut­lich machte: Selbst, wenn auf dem Pla­kat tat­säch­lich eine Bombe zu sehen wäre, würde es sich dadurch nicht um einen Auf­ruf zu Gewalt han­deln – weil bei einer Inter­pre­ta­tion immer Kol­lek­tivsym­bo­li­ken und dis­kur­sive Kon­texte zu berück­sich­ti­gen sind. Um das zu ver­deut­li­chen, über­trägt Link das Argu­men­ta­ti­ons­mus­ter der Staats­an­walt­schaft pro­be­weise auf eine Kari­ka­tur, wel­che die WAZ elf Jahre zuvor ver­öf­fent­licht hatte. In der Gra­fik ist der dama­lige Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter Vol­ker Rühe zu sehen, der den im Roll­stuhl sit­zen­den Wolf­gang Schäu­ble mit einem Pan­zer bedroht. Folge man der Logik der Bochu­mer Staats­an­walt­schaft, stelle diese Ver­öf­fent­li­chung ‚zwei­fels­frei sogar einen Auf­ruf zum Mord dar.‘ Jür­gen Link wei­ter: ‚Staats­an­wäl­tin W. weiß nicht, dass Kari­ka­tu­ren Kon­flikte sym­bo­lisch dar­stel­len und dazu gro­teske Über­trei­bun­gen als ihr wesent­li­ches Mit­tel ein­set­zen müs­sen. ‚Pan­zer’ bedeu­tet sym­bo­lisch ‚große Entschlossenheit’ (und nicht: rea­ler Pan­zer­ein­satz!!!) – Torte mit Lunte bedeu­tet sym­bo­lisch ‚Ent­schlos­sen­heit mit Spaß’ (erheb­lich klei­nere als Pan­zer!!!), und nicht rea­len Ter­ro­ris­mus! Man muss schon nicht bloß völ­lig humor­los, son­dern außer­dem dis­kurs­ana­ly­tisch eine Null sein, um der­art dane­ben­hauen (keine Unter­stel­lung, Staats­an­wäl­tin W. habe wirk­lich zuge­schla­gen!!!) zu kön­nen.”

Ich zitiere hier Jürgen Link, weil ich seine Einschätzung teile. Im übrigen hat die Zielgruppe des Plakats es offensichtlich genau so verstanden wie Jürgen Link und ich: Die Demonstration war durchgehend friedlich, und trotz (wie üblich) umfangreicher Taschenkontrollen hat die Polizei nicht einen einzigen gefährlichen Gegenstand finden können.

Dass trotzdem ein engagierter und politischer Redakteur/Blogger für die Dokumentation (!) des Plakats verurteilt wird, ist in meinen Augen wirklich eine außergewöhnliche und höchst gefährliche Entwicklung. Wenn dieses Plakat kriminalisiert werden kann, dann ist das mit fast jeder grafischen Darstellung möglich. Das wäre eine unglaublich weitreichende Einschränkung der Äußerungsfreiheit im Internet.

Grüße aus Duisburg!

Klaus
Klaus
13 Jahre zuvor

Das Urteil geht völlig in Ordnung.

Nur weil sich jemand (natürlich berechtigt) gegen Rechtsextremismus einsetzt, heisst das noch lange nicht, dass alle rechtsstaatlichen Gesetze außer Kraft sind.

pmn
pmn
13 Jahre zuvor

Dazu hätte ich gerne mal den Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen bei den Nazis…

Wonko
Wonko
13 Jahre zuvor

@Klaus: Und welche rechtsstaatlichen Gesetze sollen da genau ausser Kraft sein? Alle könnens ja wohl kaum sein, also werd mal substantiell.

Der Hans
13 Jahre zuvor

@Torti:
Die Aufforderung zum Lesen erwidere ich gerne (kann ganz allgemein nie schaden).

Hättest du meinen – doch nun wirklich nicht so langen – Kommentar aufmerksam gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich den Teil rund um den Blogeintrag bewusst ausgeklammert hatte, weil ich den Blogeintrag nicht kenne.
Ich habe die starke Vermutung, dass der Blogeintrag keineswegs neutral und nur berichtend war … aber gerade weil ich es nicht sicher weiß, will ich dazu auch gar nicht erst argumentieren.

Mir ging es allein um die Gestaltung des Aufrufs/Flyers/Plakats.
Und da wird man wohl sagen müssen, dass es schon elegantere Wege gab, zu friedlichem Widerstand aufzurufen.

@R.:
Sicherlich ist die Tortenbombe ein Grenzfall.
Aber Herr Buddich ist nicht ganz unerfahren und wusste um das Risiko, das er einging mit der Veröffentlichung.

Ich bin in seiner Position gegen die NPD-Versammlungen ja auch durchaus auf seiner(?) Seite. Aber wenn die Torte nur eine Torte hätte sein sollen, hätte man die Lunte ja weglassen können.

Gerade der Hinweis auf den Gesamtzusammenhang einer Äußerung hilft hier auch wenig. Denn dass Herr Rühe Herrn Schäuble nicht wirklich mit Waffen oder auch nur realer Gewalt bedrohen wollte, war völlig klar. Dass ein Aufeinandertreffen von NPDlern und Gegendemonstranten ebenso offensichtlich gewaltfrei ablaufen muss, ist dagegen nicht annähernd so selbstverständlich.
Genau die ironisch-scherzhafte Entschlossenheit, die – wenn ich mir die Statements im Nachhinein so anschaue – transportiert werden sollte, wäre hervorragend verdeutlicht worden durch die bloße Torte … ohne Lunte.

R.
R.
13 Jahre zuvor

@Klaus

Sprechen aus diesem Posting billige Vorurteile? In jedem Fall zeugt es von wenig Sachkenntnis über den Prozess.

Unabhängig scheint es mir eher so, als ob niemand außer Staatsanwaltschaft & Gericht hier jene rechtsstaatlichen Grundsätze verletzt haben, die Sie angeblich hochhalten. Die Dokumentation eines vielleicht unbequemen, aber in seiner Wirkung nachweislich* ziemlich harmlosen Plakats dürfte in einem Rechtsstaat, der Wert auf Presse- und Meinungsfreiheit jedenfalls eigentlich nicht verfolgt werden.

*nachweislich: Die Demo war gut besucht – das in der Stadt überall sichtbare Plakat hat offensichtlich erfolgreich zur Demonstration mobilisiert. Man kann also nicht sagen: Das Plakat ruft zur Gewalt auf, es hat nur niemand gesehen. Obwohl es alle gesehen haben, ist die Demo (selbst in den Augen der Polizei) vollkommen friedlich verlaufen, und trotz Taschenkontrollen konnte die Polizei keinen einzigen „gefährlichen Gegenstand“ finden. Offensichtlich hat niemand außer der Staatsanwaltschaft und der Richterin das Ding als „Aufruf zur schweren Körperverletzung“ verstanden. Was an dem Urteil (noch nichtmal gegen die Urheber, sondern gegen einen Publizisten) also „in Ordnung“ geht, erschließt sich mir überhaupt nicht.

Achim
13 Jahre zuvor

@ hans, @R:
Der Text muss mit berücksichtigt werden, wenn man die Intention des Bildes verstehen will: Kein Zuckerschlecken“ heißt: Es wird nicht einfach. Hier: Wir, die Aufrufenden, wollen es den Nazis nicht einfach machen. Die Illustration nimmt den Spruch wörtlich, indem der Torte die Harmlosigkeit genommen wird. Die Lunte, die die Interpretation „Bombe“ nahelegt, steht nur für den Willen, nicht ganz so harmlos zu sein wie die einfache, reine Torte. Man denke an die Tradition der Überraschungstorten/-kisten u.ä., denen irgendetwas entspringt, oder wo es knallt und raucht, und alle sind erschrocken. Was das konkret auf der Straße bedeutet, ist damit überhaupt nicht gesagt.

R.
R.
13 Jahre zuvor

@Klaus: Ich wollte schreiben: „Unabhängig davon…“, das „davon“ ist leider verloren gegangen. Nicht dass ein falscher Eindruck entsteht.

@Der Hans: Wenn bereits dieses Plakat ein „Grenzfall“ sein sollte, dann mache ich mir ersthafte Sorgen um das Recht auf Ausdrucksfreiheit. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Demokratie noch viel bescheuerte Veröffentlichungen aushalten muss, wenn sie sich so nennen will. Wenn die Wunderkerze/Lunte reicht, kann so gut wie alles verboten werden. Tatsächliche „Grenzfälle“ waren in meinen Augen zum Beispiel die Verfahren gegen Rechtsradikale, die in den 1980er Jahren wegen der Sprüche „Tod Wehner und Brandt“ und „Hängt Brandt“ vor Gericht standen. Sie sind letztendlich NICHT wegen Aufforderung zu Straftaten verurteilt worden (BGH-Urteil vom 14.3.1984, BGHSt 32, Nr. 53). Sowas mag – im Gegensatz zu diesem Comic-Männchen – schmerzen, aber ich bin der Meinung: Es ist viel wichtiger, mit breitem zivilgesellschaftlichen Protest auf Neonazis zu reagieren, als stellvertretend nach dem starken Staat zu rufen. Dass gerade die Mobilisierung und Berichterstattung zu dem (übrigens in diesem Fall wirklich völlig friedlich verlaufenen) Protest vor Gericht landet, ist ein Tiefschlag für die politische Kultur.

Torti
Torti
13 Jahre zuvor

@Hans
Diesmal zwar länger aber immer noch Unsinn. Da stehen wir wohl auf unterschiedlichem Seiten der Pressefreiheit.

Der Hans
13 Jahre zuvor

@Torti:
Liest du meine Texte überhaupt?
Zu der Frage, ob die konkret beanstandete Veröffentlichung o.k. war habe ich mich noch immer nicht geäußert.

Ansonsten stehen wir auf der gleichen Seite, was die Pressefreiheit angeht.
Etwas unsicher bin ich diesbezüglich nur im Bereich des Strafrechts.

Und immer nur „Unsinn“ schreiben wird auch durch Wiederholung kein Argument.

@R.:
Nein, die Lunte reicht nicht. Sie reicht erst im Kontext der Gegendemo. Mir ist nach wie vor schleierhaft, warum nicht einfach die Lunte weggelassen wurde. Alles wäre gut gewesen.
(Ergänzung: Gerade an diesem _konkreten_ Bezug fehlte es übrigens in der von die zitierten BGH-Entscheidung. Das ist der entscheidende Unterschied.)

Die Frage, ob der Protest am Ende friedlich war, kann ich nicht beantworten. Letztlich geht es aber auch um den Aufruf, nicht den Erfolg des Aufrufs. Und die Aufforderung zu Straftaten ist halt auch dann strafbar, wenn sie gänzlich erfolglos ist.
(Nur am Rande: Polizei, StA und vermutlich auch das Gericht sehen das völlig anders mit der Gewaltlosigkeit, sonst hätte die Anklage nicht auf § 111 I StGB gelautet.)

Knibbel
Knibbel
13 Jahre zuvor

Ha, grandiose Argumentation von „Der Hans“:

– Erstens erklären, dass er die Seite, über die geurteilt wurde überhaupt nicht kennt.

-Zweitens zeigen, dass er beim Prozess offensichtlich nicht anwesend war. Sonst hätte zum Beispiel auch er mitbekommen, dass selbst die Staatsanwaltschaft eingeräumt hat, dass die Demo friedlich war und deswegen eine Verurteilung nach § 111 I StGB nicht in Betracht kommt.

– Drittens zugeben, dass man überhaupt nicht beurteilen kann, wie die Demonstration verlaufen ist, weil er keine Infos dazu hat geschweige denn selbst da war.

– Viertens: Ohne Wissen über nur eine einzige (!) der drei Umstände, die nötig wären, um den Kontext sachgerecht einordnen zu können, trotzdem voller Überzeugung behaupten, dass die „Lunte“ in dem „Kontext“ (von dem man selbst zugibt, ihn überhaupt nicht zu kennen) für eine Verurteilung reichen müsse.

Fazit: Hier gibt sich jemand ziemliche Mühe, die eigenen Vorurteile bloß nicht durch Faktenwissen trüben zu lassen. Diffuse Phantasien über die Motivation und den Ablauf von Anti-Nazi-Demos reichen ihm für eine Bewertung aus. Macht nix, denn hier darf ja jeder sagen, was er will. Und das ist auch gut so – selbst wenns großer Quatsch ist.

Lustig ist auch der grandiose Vorschlag, man hätte doch einfach die „Lunte“ oder Wunderkerze oder was auch immer weglassen können. Abgesehen davon, dass wirklich niemand auf die Idee kommen konnte, dass die Bochumer Behörden solch absurde Vorwürfe konstruieren: Wie hätte Herr Budich das denn tun sollen? Hätte er die Plakate, die er als Journalist und Blogger dokumentiert, vorher per Photoshop manipulieren sollen? Dann hätte er sich zu Recht Vorwürfe der Fälschung anhören müssen. Denn nur gegen ihn, nicht gegen die Urheber oder Plakatierer (oder gegen andere Webseiten, wo das Plakat zu sehen war) wird ja vorgegangen. Absurd, das alles.

Der Hans
13 Jahre zuvor

@knibbel:

Auch du liest nicht aufmerksam genug.
Ich sage etwas zu Themen, die ich von hier aus beurteilen kann und sage bewusst nichts zu Themen, die ich nicht kenne.

a) Darum sage ich nichts zu dem Beitrag von Herrn Buddich.
Wenn da drin stand „Ich verurteile eine solche Grafik, aber ich möchte wenigstens zeigen, mit welchen Mitteln die Gegendemonstranten arbeiten“, dann halte ich die Verurteilung ausdrücklich für falsch.
Besonders wahrscheinlich ist das nicht, angesichts der Tatsache, dass Herr Buddich bereits vorbestraft ist, weil er schon früher ähnlich martialisch bebilderte Aufrufe veröffentlicht hat … weil ich das aber nicht ausschließen kann, sage ich dazu nichts.

b) Ebenfalls sage ich nichts über den Verlauf der Demo, weil ich nicht dabei war. Zumindest bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens hielten StA und Gericht eine Verurteilung nach § 111 I StGB noch für möglich. Wenn sich im Rahmen der Hauptverhandlung das Gegenteil herausgestellt hat, freut mich das als Bürger und es freut mich auch für Herrn Buddich.
Dass der tatsächliche Verlauf der Demo, nichts am Charakter (welchem auch immer) des Aufrufs ändert, bleibt dennoch wahr … aber darauf bist du ja auch gar nicht eingegangen. Zufall?

c) Zum Thema Kontext:
Doch, ich kenne den Kontext, genau das ist ja der Punkt. Der Verlauf der Demo ist nämlich nur sehr bedingt der Kontext. Bestraft wurde der Aufruf zu einer Straftat. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist also der Zeitraum vor der Demo.
Die Frage lautet: „Wie nehmen Dritte den Aufruf wahr?“
Und da bleibe ich dabei, dass die Tortenbombe sicherlich ein Grenzfall des Aufrufs zu einer gefährlichen Körperverletzung ist.
Und um das noch einmal klarzustellen: Da geht es mir allein um das Plakat/den Flayer, nicht um den Beitrag im Blog des Herrn Buddich … denn den kenne ich nach wie vor nicht und darum äußere ich mich nur zu dem Teil den ich kenne, dem Plakat.
Und das hätte man geschickter gestalten können, wenn einem an einer friedlichen Gegendemonstration gelegen war.

Wer diese – eigentlich doch recht simplen – Fakten schon nicht auseinander halten kann, wird Schwierigkeiten haben, beim eigentlichen Thema, das deutlich komplexer ist, besonders ernst genommen zu werden.

Und zum Abschluss noch einmal ganz im Ernst und mit Verstand, weil sich da (warum auch immer) alle Enthusiasten bislang um eine Antwort drücken:
Erfordert der Aufruf zu einer friedlichen Gegendemo, zu der möglichst viele Menschen aus der Mitte der Gesellschaft kommen sollen, eine Bombe im Motiv?
Ich mag das nicht glauben.

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