Bundesverfassungsgericht gibt Nazis freie Bahn

Teilnehmer einer NPD Demo am 1. Mai 2016 in Bochum

Das Bundesverfassungsgericht hat den 2013 gestellten Antrag der Länder, die NPD zu verbieten abgelehnt. Die „Wesensverwandtschaft einer Partei mit dem Nationalsozialismus“ ist danach kein ausreichender Grund, eine Partei zu verbieten.

Andere Nazi-Parteien wie Die Rechte oder der III. Weg werden das Urteil mit Freude vernommen haben. Sie können nun noch offener als bisher nationalsozialistisch auftreten, solange sie nicht  in der Lage sind, die Macht zu übernehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit Nazis freie Bahn gegeben und den Schutz der Demokratie und der Menschen in diesem Land den  Kampfmöglichkeiten von offen auftretenden Nationalsozialisten untergeordnet.

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Sebastian Bartoschek
Admin
7 Jahre zuvor

Irgendwie hätte ich mir gewünscht, dass gewürdigt wird, was denn für das BVerfG ein hinreichender Grund gewesen wäre – nämlich die Relevanz der Partei.

Daniel Fallenstein
Admin
7 Jahre zuvor

«Lässt das Handeln einer Partei dagegen noch nicht einmal auf die Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele schließen, bedarf es des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot nicht.»

Das steht der Gefahrenabwehr im Einzelnen ja nicht entgegen.

Daniel Fallenstein
Admin
7 Jahre zuvor

Das Verfassungsrecht ist das falsche Instrument:
«Auf Einschüchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen muss mit den Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden, um die Freiheit des politischen Prozesses ebenso wie einzelne vom Verhalten der NPD Betroffene wirkungsvoll zu schützen.»

discipulussenecae
discipulussenecae
7 Jahre zuvor

Widerspruch! Das BVerfGericht ist für die Rechtssprechung nach Lage des Grundgesetzes und nicht für die Befriedigung politischer Bauch-Gefühle zuständig. Es ist in Deutschland möglich, eine verfassungsfeindliche Gesinnung zu haben und sich auch mit Gleichgesinnten zusammenzuschließen, ohne daher notwendig verboten zu werden. Das GG nennt das Meinungsfreiheit! Entscheidend ist, ob von diesem Zusammenschluß eine substantielle Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht. Und diese Gefahr hat das BVerfGericht zu Recht nicht gesehen.

Natürlich werden jetzt alles Institute, Stiftungen, Initiativen und sonstige "gegen Rechts" aufheulen, weil ihnen das BVerfGericht gleichsam die Nahrungsgrundlage entzogen hat. Aber es beschweren sich auch täglich Tierschützer und andere gegen alles mögliche und warnen vor sonst was.

Es wundert mich, daß gerade Sie, dessen liberale Haltung ich immer geteilt habe, auf einmal nach dem Knüppel des Staates rufen! Und damit das von Ihnen doch sonst immer so vehement verachtete rot-grün-betroffene, rein emotional geleitete Politikverständnis übernehmen: Gerichte sind nicht dafür da, Zeichen zu setzen!

Und wen müßten Sie denn auch verbieten, wenn bloße Verfassungsfeindlichkeit allein ausreichen würde! Von der MLPD über sämtliche K-Gruppen bis hin zu ziemlich vielen Moschee-Vereinen. Das BVerfGericht käme ja gar nicht mehr hinterher und hat zum Glück weiß Gott anderes zu tun!

Damit sollen weder die NPD noch sonstige Nazis verharmlost werden. Im Gegenteil. Und ich finde die ekelhaft! Aber solange die in ihrem Sandkasten neben dem der Maoisten/Stalinisten der MLPD spielen, nehme ich die nicht ernst. Wer meinte noch so treffend?: "Dummheit kann mann nicht verbieten!"

Max Adelmann
Max Adelmann
7 Jahre zuvor

#4 Daniel Fallenstein

Das ist genau der Punkt, in denen Staatsorgane (Polizei, Staatsanwälte, Gerichte) seit 1945 pausenlos versagen…

trackback

[…] es habe mit seiner heutigen Entscheidung gegen ein NPD-Verbot gewaltbereite Neonazis ermutigt. Stefan Laurin findet, mit dem Urteil sei der „Schutz der Demokratie und der Menschen in diesem Land den […]

kE
kE
7 Jahre zuvor

Die Begründung mit einem Bezug auf Erfolgsaussichten ist für mich nicht nachvollziehbar.

Der Punkt unter #4 ist aber gültig.

Deshalb kann ich es auch nicht nachvollziehen, dass sich viele Gremien in D über Wochen mit einem potenziellen Gefährder auseinandersetzen, wenn gleichzeitig die Möglichkeit besteht, ihn wg. vieler anderer Delikte zu verfolgen.
Warum muss man den komplizierten Pass spielen, wenn der Mitspieler durch einen einfachen Querpass einschussbereit vor dem leeren Tor steht?

Bei Al Capone waren die Ermittler noch kreativ und bemüht.

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