NPD-Urteil schafft Grauzone

Die NPD ist nicht verboten worden. Die NPD ist zwar, das erkennt das Bundesverfassungsgericht klar an, eine verfassungsfeindliche Partei aber sie ist zu unwichtig. Ihre Ziele, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und einen völkisch-nationalistischen Staat aufzubauen kann die NPD aber nicht erreichen. Das Urteil ist gefährlich, es schafft eine Grauzone in der Verfassungsfeindlichkeit nicht staatlich zu ahnden ist.

Die NPD ist also zu klein und unwichtig für ein Parteiverbot. Für ein Verbot nach dem Vereinsrecht, wie es die Innenminister von einzelnen Ländern oder dem Bund verhängen können, dürfte die Partei allerdings zu groß sein und vor allem, alle wesentlichen Kriterien für eine Partei erfüllen. Die NPD tritt zu Wahlen an und arbeitet in Parlamenten mit. Was für die NPD gilt dürfte also auch für die Partei „Die Rechte“ gelten. Im Klartext, wer gewisse formale Grundlagen erfüllt, kann inhaltlich gegen das Grundgesetz agitieren und rassistische und antisemitische Hetze verbreiten wie er will.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt nicht positiv in die Zukunft blicken. Neonazi-Parteien werden noch offener agieren. „HTLR“ (Hitler) Transparente und 25-Punkte-Programme werden in Zukunft vermehrt auftauchen. Die Grenzen, was Neonazis ungestraft machen dürfen, wurde heute ausgeweitet.

 

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Robert
Robert
7 Jahre zuvor

Das Urteil ist richtig und einem Rechtsstaat angemessen, in dem nicht Gesinnungen sondern Taten verfolgt werden. Zu solchen Taten, die die verfassungsmäßige Ordnung tatsächlich gefährden würden, ist die NPD aber nicht fähig. Nicht die Grenzen dessen, was Nazis ungestraft machen dürften, sind durch das Urteil ausgeweitet worden, sondern bürgerliche Freiheiten und das Recht zur politischen Organisation und Meinungsäußerung wurde geschützt. Nicht um der Nazis willen, sondern um dieser Rechte selbst willen.

trackback

[…] Land den Kampfmöglichkeiten von offen auftretenden Nationalsozialisten untergeordnet.“ Sebastian Weiermann befürchtet, die „Grenzen, was Neonazis ungestraft machen dürfen, wurde heute […]

GMS
GMS
7 Jahre zuvor

Ein Parteiverbot ist nicht die einzige Möglichkeit gegen Extremisten vorzugehen. Klare Gesetze und deren Durchsetzung sind ein wichtiges und wirkungsvolles Instrument.
Denn wenn die Mitglieder einer extremistischen Vereinigung wegen Verbrechen im Gefängnis sitzen machen sie auch keinen Wahlkampf oder verteilen Korane.

Gerd
Gerd
7 Jahre zuvor

"Das Urteil ist gefährlich, es schafft eine Grauzone in der Verfassungsfeindlichkeit nicht staatlich zu ahnden ist."

Keineswegs! Laut den auch für Politiker offen einsehbaren Gesetzen "reicht eine bloße verfassungsfeindliche Haltung nicht aus". Das Bundesverfassungsgericht macht zur Voraussetzung eines Verbots, "dass neben einer verfassungsfeindlichen Einstellung auch ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen gegen die bestehende Ordnung hinzukommen muss."

Dass letzteres bei dieser politisch und finanziell bankrotten Truppe nicht der Fall ist, hat mehr als einer bei Beginn des Verbotsverfahrens warnend angemerkt.

Aber wie so oft wollten die Politiker nicht hören und stehen nach dem Scheitern ihrer Symbolpolitik nun dumm da. Verdient, wie ich meine.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

"Die Grenzen, was Neonazis ungestraft machen dürfen, wurde heute ausgeweitet"

Ich habe heute keine einzige News gesehen, in der Änderungen der relevanten Gesetze für strafbare Handlungen von Nazis verkündet wurden. Ist mir da etwas entgangen?

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