Wird Marco Reus auch am Samstag wieder jubeln? Foto: BVB
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„Der Aufstieg in die Oberliga war die Pflicht, nun folgt die Kür“ meinte Krystian Sikorski, der Trainer der Dortmunder Eisadler nach dem entscheidenden Sieg am letzten Sonntag im Play-Off-Halbfinale gegen die Kobras aus Dinslaken. „Die Finalspiele gegen den Kölner EC sind nun das Sahnehäubchen am Ende einer ohnehin schon sehr erfolgreichen Saison.“
Nach dem Gewinn der NRW Liga Meisterschaft vor einem Jahr soll nun der nächste Titel folgen: die Regionalliga West Meisterschaft! Diese letzte Runde der Saison 2014/15 wird im Modus „Best-Of-5“ gespielt, um den Meisterpokal in den Händen zu halten sind also drei Siege nötig.
Die Eisadler Dortmund starten am Freitagabend ab 20 Uhr mit einem Heimspiel.
Nashorn in der Dortmunder Innenstadt Foto: Josef Lehmkuhl Lizenz: Public Domain
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TV-Kamera im Dortmunder Stadion. Foto: Robin Patzwaldt
Die Attacken auf Sky-Reporter Marcel Reif, welche seit dem Revierderby vom letzten Wochenende die Schlagzeilen einiger Gazetten bestimmen, sind natürlich keinesfalls zu rechtfertigen oder zu verteidigen.
Gewalt in jeder Form ist niemals ein legitimes Mittel, schon gar nicht der Kritik an einem Sportreporter.
Wer den Fernsehmacher durch das Durchrütteln seines Autos (beim Revierderby) oder das mutwillige Bewerfen mit Bierbechern (beim Pokalspiel des BVB in Dresden) einzuschüchtern, zu verängstigen oder gar mundtot zu machen versucht, der schießt dabei selbstverständlich und ohne Diskussion meilenweit über das Ziel hinaus.
Daran darf und kann es, bei allen vielleicht berechtigten Gründen seine Arbeit grundsätzlich zu kritisieren, keinen Zweifel geben. Ein solches Verhalten ist völlig inakzeptabel und scharf zu verurteilen!
Doch erscheint die jüngste Medienoffensive des Marcel Reif in dieser leidigen Angelegenheit nun ebenfalls nicht gerade sehr clever.
Dass der BVB es beim Pokalauswärtsspiel in Dresden schwerer haben dürfte, als es die reine Papierform eigentlich hergegeben hätte, das war so sicherlich zu erwarten. Die Drittligakicker aus Sachsen hatten ja nicht umsonst schon die Revierclubs aus Bochum und Schalke im laufenden Wettbewerb ausgeschaltet. Und die emotionale Fallhöhe war für die Borussen, nur wenige Tage nach dem vielbeachteten Revierderby gegen den FC Schalke 04 ja auch beachtlich. Das am Ende mühsame, aber doch relativ ungefährdete 2:0 vom Dienstag kann und muss daher unzweifelhaft als Erfolg für den BVB verbucht werden.
Im Pokal gibt es eben keinen Schönheitspreis zu gewinnen. Man muss am Ende siegen, eine Runde weiterkommen, egal wie. Das ist den Dortmundern innerhalb der regulären Spielzeit gelungen.
Der Doppelpack von Ciro Immobile (50. + 90. Spielminute) dürfte dem Gemütszustand des Italieners zudem äußerst gut tun, seine Laune, nachdem er zuletzt nur selten eingesetzt wurde, deutlich verbessern. Alles gut soweit.
Wäre da nicht die verletzungsbedinge Auswechslung von Marco Reus in der 24. Spielminute gewesen. An den hektischen Reaktionen bei Jürgen Klopp und Co. konnte man dessen Bedeutung im immer noch recht fragilen Gebilde BVB deutlich ablesen.
Mit einem Festival und einer Demonstration wollten die Dortmunder Neonazis den zehnten Todestag Punkers Thomas „Schmuddel“ Schulz feiern, der von dem Neonazi Sven Kahlin am 28. März 2005 umgebracht wurde. Daraus wird erst einmal nichts: Die Dortmunder Polizei hat die Veranstaltungen der Nazis am 28. März verboten. In einer ausführlichen Pressemitteilung wurde das Verbot begründet:
Adressaten der Versammlungsverbote sind zum einen der Bundesvorsitzende der Partei „Die Rechte“, der für diesen Tag eine Standkundgebung mit Live-Musik und ca. 200 Teilnehmern angemeldet hat.
Zum anderen ist Adressat eines Versammlungsverbotes auch der Landesvorsitzende der Partei „Die Rechte“, der ebenfalls für den 28.03.2015 eine Versammlung in Form eines Aufzuges mit rund 300 Teilnehmern angemeldet hat.
Nach intensiver rechtlicher Prüfung und der umfassenden Bewertung von Tatsachen aus den letzten Monaten hält die Dortmunder Polizei ein Verbot beider Versammlungen für zwingend geboten.
Zum einen können die Rechtsextremisten sich für diese beiden Versammlungen nicht auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG berufen, zum anderen ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Durchführung der Versammlungen unmittelbar gefährdet.
Bei der rechtlichen Prüfung hatte die Polizei zunächst die Besonderheit des Datums 28.03.2015 zu berücksichtigen. An diesem Tag jährt sich zum 10. Mal der Tod eines Dortmunders, der im Jahr 2005 durch einen Rechtsextremisten vorsätzlich getötet wurde.
In den letzten Monaten hat die Dortmunder Polizei im Rahmen akribischer Ermittlungsarbeit Tatsachen gesammelt, die zu der Prognose führen, dass die geplanten Versammlungen keinen friedlichen Verlauf nehmen werden. Die Dortmunder Polizei sieht konkrete Anhaltspunkte dafür, dass gegen Strafgesetze verstoßen wird.
Die Anmeldungen der öffentlichen Versammlungen als Rechtsrockkonzert und Aufzug sind gezielt auf den 28.03.2015 und damit auf den 10. Todestag der gewaltsamen Tötung eines Menschen durch einen Dortmunder Rechtsextremisten gelegt worden. Diese Verknüpfung stellt eine weitere Eskalationsstufe in dem Klima von Gewaltbereitschaft, Einschüchterung und Bedrohung dar, das die Partei „Die Rechte“ in den vergangenen Monaten in Dortmund weiter verschärft hat. Hier soll eingeschüchtert, Gewalt verherrlicht und die NS-Ideologie offen zur Schau getragen werden, so die Bewertung der Dortmunder Polizei. Mit der Durchführung der Versammlungen wird auch das Grundrecht auf Menschenwürde (das nicht mit dem Tod endet) des getöteten Dortmunders verletzt. Die öffentliche Herausstellung der Tötung eines Menschen „als Heldentat“ habe mit einer friedlichen Versammlung im Sinne des Art. 8 Grundgesetz nichts zu tun. Die Durchführung der Versammlung trage den Keim der Unfriedlichkeit schon in sich. Die Dortmunder Polizei sieht in beiden geplanten Veranstaltungen eine Verletzung des Grundrechts auf Menschenwürde sowie der Persönlichkeitsrechte des getöteten Dortmunders und einen Missbrauch des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit.
Daher waren beide rechtsextremistischen Versammlungen zu verbieten.
Das Thema Kirchenasyl bewegte in der letzten Woche die katholischen und evangelischen Gemüter. Doch nicht nur Christen waren über die „fundamentalen und prinzipielle“ Ablehnung der humanitären Maßnahme durch den Bundesinnenminister Thomas de Maizière entsetzt. Vor allem der Scharia-Vergleich sorgte für Aufregung. Vor einer Woche gab es ein Spitzengespräch mit den Kirchen und dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Wichtigste Einigung war, dass die Androhung einer Fristverlängerung auf 18 Monate zum Aufschub einer Abschiebung, abzuwenden. Denn dies hätte de facto ein Ende des Kirchenasyl bedeutet. Nach dem Kompromiss ist klar: Kirchenasyl wird es weiterhin geben. Vermutlich werden sich angesichts der ansteigenden Flüchtlingszahlen und damit auch Abschiebefälle, bald noch mehr Kirchengemeinden bereit erklären, ihnen Schutz zu gewähren. Das könnte Menschen wie S. helfen.
Der junge Mann aus Myamar (Birma) ist Rohingya und hat bereits seinen ersten Abschiebebescheid bekommen. Er wird vermutlich schon bald nach Frankreich abgeschoben werden. Von dort aus droht ihm die direkte Rückführung nach Myanmar (Birma), wo sein Vater und sein Bruder ermordet wurden. Das „sichere“ Drittland Frankreich hatte sein Asylbegehren ungeachtet der Menschenrechtslage in S. Heimat abgelehnt. Für ihn heisst die zwangsweise Abschiebung aus Deutschland, dass er bald wieder in dem Land der Mörder seiner Familie sein wird und dort den Gewalttätigkeiten gegen seine Volksgruppe ausgesetzt sein wird. Die Rohinghas sind laut UN die am meisten verfolgte Minderheit in der Welt.
S. Schicksal steht für das vieler anderer. Er hat keine Zukunft vor sich – aber vielleicht bekommt er die Chance, die ihm ein Kirchenasyl bieten kann. Die Evangelische Kirche von Westfalen, die von Siegen bis Herford und von Paderborn bis Gladbeck reicht, machte gegenüber den Ruhrbaronen deutlich, dass man Gemeinden konkret, aber auch mit einer klaren Haltung unterstütze: „Wir stärken Kirchengemeinden den Rücken, indem wir öffentlich Farbe bekennen.“
411 Menschen stehen unter dem Schutz der Kirchen
Derzeit gibt es in Deutschland 226 Kirchenasyle mit mindestens 411 Personen. Kirchenasyl ist eine autonome Entscheidung der einzelnen Kirchengemeinden. In Dortmund gibt es bereits Überlegungen von Gemeinden dazu, Menschen aufzunehmen. Ein Pfarrer einer Evangelischen Kirchengemeinde sagte: „Diese Geschichten berühren einen. Es gibt so dramatische Schicksale und schlimme Bedrohungen von einzelnen Flüchtlingen, Paaren oder Familien, dass es das Gewissen fordert, hier einzugreifen und den Flüchtlingen mit den Möglichkeiten einer Gemeinde Schutz zu gewähren! Es ist skandalös, welche „Fälle“ durch das Raster einer immer schnelleren behördlichen Abschiebung fallen. Als Mensch und Christ kann ich das nicht tatenlos einfach geschehen lassen.“
Harsche Worte von der CDU zum Kirchenasyl
Das sehen nicht alle so, der Christdemokrat Kauder (CDU) schimpfte einen Tag vor dem Heiligen Abend gegenüber der Welt „Der Staat sollte nicht daran gehindert werden, einen abgelehnten Asylbewerber abzuschieben. Deswegen halte ich Kirchenasyl für eine höchst problematische Sache“.
Kunst- und Kreativitätszentrum U-Turm, Foto: Ulrike Märkel
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Aktuell läuft rund um den BVB mal wieder eine interessante Kultur- und Veranstaltungsreihe. Diesmal geht es dabei um die Person von ‚Julius Hirsch‘. Der Name sagt Euch/Ihnen bisher nichts?
Julius Hirsch war einer des besten Stürmer seiner Zeit, deutscher Nationalspieler – und Jude. Dafür wurde er von den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet.
Eine Veranstaltungsreihe, die Borussia Dortmund gemeinsam mit dem Vereinsmuseum ‚Borusseum‘, der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache und der Fan- und Förderabteilung des Vereins organisiert, soll in diesem Monat an ihn erinnern.
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