
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist dem Antrag der Nazis gefolgt und hat das Verbot der von der Partei Die Rechte für die 1. Mai Demonstration durch die Polizei nicht bestätigt.
Die Polizei Dortmund teilt darauf hin mit, das Polizeipräsident Norbert Wesseler die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis nimmt und nach sorgfältiger Prüfung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts entscheiden wird, ob das Einlegen von Rechtsmitteln gegen den Beschluss zweckmäßig ist. Wesseler: „Nichts desto trotz setzt die Dortmunder Polizei ihre Vorbereitungen auf einen möglichen Großeinsatz am Maifeiertag fort.“




