Mitte September wird im Stadtstaat Berlin mal wieder gewählt. Und zwar nicht nur das Abgeordnetenhaus, sondern auch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV).

Was war das noch gleich?
Hauptaufgabe der BVV ist die Kontrolle der Stadtverwaltung über die Bezirksämter. Derzeit gibt es in Berlin zwölf Bezirke, die jeweils einen Bezirksbürgermeister und fünf Stadträdte stellen. Diese werden aber nicht direkt, sondern indirekt über die 55 Bezirksverordneten ihres Bezirks gewählt. Die Bürger wählen lediglich ihre Lieblingspartei, die dann – je nach Wahlerfolg – eine bestimmte Anzahl Vertreter für die Dauer einer fünfjährigen Wahlperiode in die BVV schickt. Wahlberechtigt sind dabei alle in Berlin gemeldeten Menschen ab 16 Jahren, die entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes besitzen. Und weil Berlin nicht nur voller Blogger, sondern auch voller Assis und Punks ist, stehen sogar Parteien wie die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands zur Wahl. Kernforderungen: Abschaffung der Schulpflicht und Abkoppelung der Finanzwelt von der realen Wirtschaft!
Damit keine Verwechslungen aufkommen: Bezirksverordnete sind keine Abgeordneten, auch wenn viele von ihnen Fraktionsmitglieder sind. Sie müssten ihr Mandat sogar abgeben, wenn sie ins Abgeordnetenhaus einziehen würden (neben einer Reihe von anderen Gründen wie z.B. Tod). Anders als Abgeordnete des Bundestages, die sich übrigens erst vor wenigen Tagen eine Gehaltserhöhung genehmigt haben, erhalten Bezirksverordnete auch keine „Diäten“, sondern eine pauschale Aufwandsentschädigung von 320€ pro Monat, die sie durch Besuche von Fraktions-, Ausschuss- oder Plenumssitzungen aufbessern können – die werden nämlich mit so genannten „Sitzungsgeldern“ zusätzlich vergütet.







