Corona und Katastrophenschutz: Von Risiko-Kottletts und schon wieder Laschet

Magnus Memmeler mit Maske Foto: Privat

Ruhrbarone: Das Infektionsgeschehen, das vom Schlachtbetrieb Tönnies ausging, bewegt noch immer. Warum müssen wir immer noch aufmerksam die Situation im Land beobachten?

Memmeler: Weil alles, was im Zusammenhang mit diesem unglaublichen Zwischenfall, der tausende von Menschen betroffen hat, ein Paradebeispiel für Behördenversagen, verstörende Landespolitik und Lobbyistenmacht von Großkonzernen ist. Das hätte uns beinahe in eine unglaubliche, eventuell landesweite Krise gesteuert. Die täglichen Meldungen belegen, dass alle Missstände bei Tönnies im Vorfeld bekannt waren und vorhandene rechtliche Mittel nicht angewendet wurden, um den inzwischen größtenteils bekannten Schaden abzuwenden. Nun nutzt der menschenverachtende Großschlachter das bestehende Infektionsschutzgesetz, um Landesgelder als Lohnersatz für seine Mitarbeitenden und Subunternehmer zu erhalten, da der Betrieb, wie im Gesetz beschrieben, geschlossen wurde, um Coronaschutzmaßnahmen umzusetzen. Es beschreibt pointiert, wie sicher sich ein aus Sicht der Bevölkerung harter Unternehmer fühlen kann, wenn sein Unternehmen bereits groß genug geworden ist, um durch die Landesregierung als systemrelevant eingestuft zu werden.

Der Reihe nach. Nach Informationen, die von Monitor in dieser Woche veröffentlicht wurden, hat die NRW Landesregierung den Schlachtbetrieb von Tönnies als kritische Infrastruktur eingestuft und damit verbunden, dass deshalb geltende Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden müssen. Monitor zitiert aus einem Schreiben der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom 23.04.2020:

„Der Kreis Gütersloh und das Land NRW haben in Abstimmung festgestellt, dass Tönnies einen Versorgungsauftrag als Unternehmen mit kritischer Infrastruktur hat, was dazu führt, dass nicht an allen Stellen der Mindestabstand gewährleistet werden kann, um die notwendige Produktion fortzusetzen.“

Kurioserweise klingt das Schreiben der Fa. Tönnies vom 22.04.2020, also einen Tag vorher verfasst, nahezu identisch:

„In Abstimmung mit dem Kreis Gütersloh und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde festgestellt, dass Tönnies einen Versorgungsauftrag als Unternehmen der kritischen Infrastruktur hat. Daher muss auch, wenn nicht an allen Stellen der Mindestabstand gewährleistet werden kann, die Produktion fortgesetzt werden.“

Jeder Katastrophenschützer windet sich bei so viel Ignoranz und Dummheit vor Schmerzen am Boden. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob die Produktion von Kotteletts ebenso als kritische Infrastruktur gewertet werden muss, wie es für die Bereitstellung von Elektrizität, Wasserversorgung, Kliniken oder Telekommunikation der Fall ist. Das die Lebensmittelindustrie systemrelevant ist, steht außer Frage. Bei dieser Feststellung würden Katastrophenschützer jedoch prüfen, wie steht es um die Resilienz (Ausfallsicherheit) des Unternehmens und würden deshalb die Schutzmaßnahmen erhöhen, statt selbige zu senken, da dadurch selbstverständlich das Ausfallrisiko eines als systemrelevant eingestuften Betriebes gesteigert wird. Oder anders ausgedrückt: Was ich unbedingt erhalten will, fahre ich nicht bewusst gegen die Wand. Wir können also festhalten, dieser von Immunologen als GAU beschriebene Zwischenfall, ist mindestens mit Duldung durch die örtlichen Behörden und durch die Landesregierung provoziert worden.

Damit aber nicht genug. Seit dem 08.07.2020 sind die Ergebnisse öffentlich einsehbar, die sich bei der Überprüfung von Unterkünften für Werkarbeiter des Schlachtbetriebes ergeben haben, die bereits im Mai stattfanden. In 650 überprüften Wohneinheiten, in denen 5.300 Werkarbeiter untergebracht waren, wurden 1.863 teils gravierende Verstöße festgestellt.

Wie wir inzwischen wissen, haben auch diese prekären Verhältnisse in den Unterbringungen maßgeblich zum bekannten Ausmaß des Infektionsgeschehens beigetragen. Hier versucht sich die Landesregierung aus der Verantwortung zu reden, indem betont wird, dass die Prüfung der Unterkünfte ja erst durch die Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes legitimiert und deshalb erst im Mai möglich wurde. Das ist natürlich vollkommener Unsinn, da das Wohnungsaufsichtsgesetz die Schließung der menschenunwürdigen Unterkünfte schon sehr lange ermöglicht hätte, wenn der Landkreis Gütersloh die ihm übertragene behördliche Aufsicht wahrgenommen hätte, wozu das Land im Übrigen auch Anweisungen erteilen dürfte. Politiker aller Couleur fühlen sich nun dazu berufen, zu betonen wie lange man schon weggeschaut hätte, obwohl die Mängel bekannt waren. Offensichtlich waren aber alle bisherigen Regierungskoalitionen, egal in welchem Bundesland, dazu bereit Menschenrechte zu opfern, um den willigen Wählern billiges Grillfleisch und Spiele zu ermöglichen. Die moralische Anklage im Kontext der Billigung solch prekärer Arbeitsverhältnisse muss sich also gegen sehr viele Verantwortliche und ehemals Verantwortliche richten, die nun allesamt aufgefordert sind, solche Arbeitsbedingungen nicht länger zuzulassen. Das Totalversagen, im Rahmen des in einer Pandemielage angezeigten Krisenmanagements, muss sich jedoch die derzeitige Landesregierung vorwerfen lassen, da wir alle fragen dürfen, welche Korrekturmaßnahmen denn bis Mitte Juni eingeleitet wurden, nachdem die katastrophalen Umstände in den Unterkünften der Werkarbeiter bereits im Mai festgestellt wurden. Warum kam es nicht bereits im Mai zu Teilschließungen des Betriebes oder Verschärfungen der Sicherheitsstandards beim Arbeitsschutz? Warum wurde dem Unternehmen im April eine Erhöhung der Produktion genehmigt, obwohl die Risiken bekannt waren und hierdurch der Ausfall einer doch als systemrelevant eingestuften Industrie noch wahrscheinlicher wurde? Wenn wir Bevölkerungsschutz im Rahmen von Pandemielagen ernst nehmen wollen, darf es nicht zu solchen Abhängigkeitsverhältnissen zwischen Politik und Industrie kommen, die hier offensichtlich zu bewusstem Wegschauen geführt haben.

All das muss ein unglaublicher Schlag ins Gesicht all der 7.000 Menschen sein, die wegen dieses Handelns unter Quarantäne gestellt wurden und zum Teil noch unter Quarantäne stehen, da der Landkreis nicht in der Lage ist, allen Betroffenen zeitnah die Ergebnisse der massenhaft durchgeführten Tests mitzuteilen. Nach Behördenauskunft kommt es bei der Abarbeitung zu Verzögerungen, da die Fallzahl der Bearbeitungsfälle schlicht zu hoch sei. Leute, ich glaube es einfach nicht! Bürger mit Kennzeichen aus dem Kreis Gütersloh werden die Autos beschädigt, da plötzlich die gesamte Bevölkerung im Kreis Gütersloh als Aussätzige angesehen wird, Fahrzeuge mit rumänischen Kennzeichen werden angezündet, da für einige Vollidioten die Sklaven (Werkarbeiter) plötzlich als Verursacher gelten und die Kreisbehörde gibt zu, dass sie unfähig ist, einen Serienbrief in Word zu kreieren und in den Postausgang zu geben. Und bei all dem von Tönnies, mit freundlicher Behördenunterstützung, angerichteten Chaos, beantragt Tönnies auch noch fröhlich Unterstützungsgelder, was mindestens als unsensibel eingestuft werden muss, da dazu 12 Monate Zeit zur Verfügung stünden, in denen sich der Staub wahrscheinlich wieder etwas gelegt hätte und viele bereitwillig den Teppich gehoben hätten, um besser den Schmutz darunter kehren zu können.

Ruhrbarone: Das sog. Resilienz, also das Bedürfnis bei Störungen  oder Teilausfällen nicht zu versagen, ist immer wieder Thema in unseren Interviews. Wie ausfallsicher sind denn Katastrophenschutz und Rettungsdienst? Und wie sieht es dort mit der Wertschätzung der Politik aus, die ja zum Beispiel Klinikpersonal vorenthalten wird?

Memmeler: Nun stehe ich vor der Herausforderung, meine ehrliche Meinung kund zu tun, ohne bei der Bevölkerung unangemessene Sorgen auszulösen.

Lassen Sie mich mit der Wertschätzung durch die Politik beginnen. Das es selbige zum Beispiel für den Rettungsdienst nicht gibt, haben wir ja bereits am Beispiel des Briefes festgemacht, den Herr Minister Spahn an die Präsidentin des DRK gerichtet hat und in dem er sinngemäß sagte, dass Prämien für Rettungsdienstmitarbeitende unnötig seien, da es ja zu weniger Einsätzen durch weniger Verkehrsunfälle gekommen sei und somit mehr Ruhephasen möglich waren. Ver.di und allen Rettungsdienstmitarbeitenden gefiel diese Antwort des Bundesministers natürlich überhaupt nicht, weshalb nun eine Kernforderung bei den anstehenden Tarifverhandlungen lautet, allen Rettungsdienstmitarbeitenden müsse für die Dauer der Pandemie eine monatliche Zulage von 500,00 € gezahlt werden. Ebenfalls wieder aktuell sind die Forderungen nach einem verbesserten Gesundheitsschutz und einer tariflichen Regelung zur Altersteilzeit im Rettungsdienst. Wie ich als ehemals langjähriger Mitarbeiter im Rettungsdienst weiß, sind die Forderungen nach verbessertem Gesundheitsschutz und tariflich geregelten Möglichkeiten zur Schaffung von Altersteilzeit mehr als berechtigt, da die absolute Mehrheit von Mitarbeitenden im Rettungsdienst nicht aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand wechselt, sondern aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig berufsunfähig wird. Wenn wir weiterhin Rettungsdienst auf höchstem Niveau erhalten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass dieses Berufsbild für junge Menschen wieder attraktiv wird.

Den Katastrophenschützern, die derzeit zum Beispiel Testzentren ertüchtigen oder Logistikaufgaben übernehmen, werden, wie bei jedem Oder-Hochwasser oder Sturmereignis, erneut durch alle Politiker medienwirksam und anerkennend die Schultern wund geklopft. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der MDR in dieser Woche titelte: „Katastrophale Zustände beim Katastrophenschutz“ als er darüber berichtete, wie die Unterbringung von Material und Personal des „weißen Katastrophenschutzes“ in Sachsen „geregelt“ ist. Feuerwehren und THW kennen diese Probleme in solch gravierender Ausprägung nicht, da deren Ertüchtigung entweder durch den Bund geregelt oder kommunale Pflichtaufgabe ist. Der von den anerkannten Hilfsorganisationen bereitgestellte Anteil am Katastrophenschutz ist durch Länderrecht geregelt und wird zu großen Teilen durch die Eigenmotivation der Organisationen getragen. Wie der Bericht des MDR nahelegt, ist die Finanzierung des weißen Katastrophenschutzes in Sachsen offensichtlich außerordentlich schlecht geregelt. In sehr unterschiedlicher Ausprägung ist dies aber in allen Bundesländern der Fall und somit ist in allen Bundesländern ein hohes Maß der Eigenmotivation der Hilfsorganisationen und ganz besonders der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gefordert, um den durch Hilfsorganisationen getragenen Katastrophenschutz aufrecht zu erhalten. Das hat bis heute noch immer sehr gut funktioniert, da dieses System größtenteils durch Idealisten getragen wurde und wird. Verändertes Freizeitverhalten von potentiellen Ehrenamtlern und ein verständlicherweise gestiegener Anspruch an Wertschätzung für die Leistungen, die im Schadensfall bereitwillig abgerufen werden können, macht es aktuell und zukünftig aber erforderlich, den Katastrophenschutz sachlich, auch durch Bereitstellung entsprechender Unterkünfte, besser auszustatten und Ehrenamt durch begleitende Gesetzgebung wieder attraktiver zu machen, als dies in Teilen derzeit der Fall ist. Einige Ehrenamtliche berichten aktuell von Kündigungsandrohungen durch Arbeitgeber, sollten sich diese Ehrenamtlichen an Einsätzen zur Eindämmung von Infektionsgeschehen beteiligen wollen. Wenn wir weiterhin einen funktionierenden und gut aufgestellten Katastrophenschutz wünschen, muss sich hier offensichtlich einiges an den bestehenden Rahmenbedingungen und der Wertschätzung gegenüber Ehrenamtlern ändern.

Bis heute ist noch kein Schadensereignis eingetreten, in dem der bestehende Katastrophenschutz nicht ausgereicht hätte, um die jeweiligen Lagen zu bewältigen. Wie viele Katastrophenschützer zukünftig bei zum Beispiel einem flächigen Stromausfall zur Unterkunft des Katastrophenschutzes eilen, um den Mitbürgern zu helfen, statt sich zunächst um die eigene Familie zu sorgen, kann Ihnen jedoch niemand glaubhaft beantworten. Auch wenn der großflächige Stromausfall, den es vor Jahren im Münsterland gegeben hat, stets als Beweis für funktionierende überörtliche Hilfe vorgetragen wird, muss dies heute nicht mehr gelten. Damals war damals und wir müssen aktuell das Hier und Jetzt bewerten und zur Wahrheit unserer Tage gehört nun mal, dass ein temporärer Ausfall von Facebook heutzutage für viele Menschen zur existenziellen Krise taugt und im Jahr 2005 die Menschen noch dazu in der Lage waren, Tiefkühlkost im Winter auf die Terrasse zu legen, weil die Kühltruhe wegen Stromausfall auftaute. Außerdem ist unsere digitale Abhängigkeit, auch in den bestehenden Sicherheitsstrukturen, inzwischen so groß geworden, dass Baggerfahrer, die eventuell ein Kabel zerstören könnten, als eines der größten Risikopotentiale der Neuzeit betrachtet werden müssen.

Die Resilienz des Katastrophenschutzes hängt maßgeblich von der Selbsthilfebefähigung der Bevölkerung ab. In der Katastrophe gibt es einfach keine Dienstleistung, die just in time abrufbar ist. In einer Katastrophenlage muss die Bevölkerung dazu in der Lage sein, sich über einen nicht abschließend definierbaren Zeitraum selbst zu organisieren und zu verpflegen, bis die Strukturen des Katastrophenschutzes nachhaltig greifen, weil auch diese Hilfe unter nicht regulären Bedingungen ertüchtigt werden muss. Wie schwierig die Konfrontation mit einer solchen Herausforderung für viele Menschen ist, konnten wir noch vor wenigen Wochen in jedem Discounter in den Regalen ablesen.

Mein Fazit, nach dieser zugegeben sehr verkürzten Betrachtung, lautet deshalb: Wir müssen der Bevölkerung in verständlicher und nicht dramatisierender Form die Grenzen des für den Katastrophenschutz leistbaren mitteilen. Wir dürfen Rettungsdienst, Katastrophenschutz und die Notfallversorgung in Kliniken nicht als selbstverständlich gegeben annehmen, sondern müssen anerkennen, dass all das von Menschen und für Menschen geleistet wird, die hierbei Risiken eingehen, aber keine Fehler machen dürfen. Wir müssen die Medien dazu bewegen angemessen zu berichten, statt zu dramatisieren und in der Bevölkerung den Wunsch zu mehr gelebten Wir, statt egoistischem Ich auslösen, damit die Daseinsvorsorge auch in Zukunft noch funktioniert und zur Bewältigung von Katastrophen taugt.

Ruhrbarone: Müssen wir uns vor der sog. zweiten Infektionswelle nicht mehr fürchten, weil die Bevölkerung sich im Großen und Ganzen vernünftig verhält und die Empfehlungen zum eigenen Schutz einhält.

Memmeler: Nein! 87% der Deutschen befürworten die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in Geschäften und im ÖPNV, dennoch wird die Abschaffung der Maskenpflicht stetig diskutiert, da offensichtlich vollkommen geistig unterbemittelte Redakteure der Bildzeitung diese Diskussion stetig anfeuern und sich damit erneut als Propagandaabteilung der Partei präsentiert, deren Anhänger die Maskenpflicht nur zu 58% befürworten. Wahrscheinlich müssen Chirurgen bei erforderlichen OP`s bei AFD – Anhängern und Redakteuren der Bild zukünftig vor Einleitung der Narkose auf den Unsinn der Maskenpflicht in Operationssälen hinweisen und noch einmal beherzt auf den dann bald geöffneten Bauch husten, um der Birne dieser Idioten noch ein Restglimmen zu entlocken. Auch wenn es dem einen oder anderen Leser nun unangemessen vorkommen mag, musste das in dieser Deutlichkeit mal raus, wenn Sie eine für alle nachvollziehbare und ehrliche Antwort auf die Frage erwarten, ob ich der Bevölkerung inzwischen mehr verantwortungsvollen Umgang mit den Herausforderungen einer Pandemiebewältigung zutraue. Leider taugt diese unverantwortliche Medienarbeit und die stetig von wenigen Unbelehrbaren vorgetragene Kritik an der Maskenpflicht dazu, den in uns allen lauernden Leichtsinn zu befeuern.
Auch wenn wir uns in der vergangenen Woche und auch heute relativ ausführlich mit der Betrachtung des Infektionsgeschehens beschäftigt haben, welches durch Tönnies und seine Unterstützer ausgelöst wurde, ist es im Rest der Republik noch lange nicht so weit, dass wir die bestehenden Risiken unterbewerten sollten. Im Allgäu taugte erneut eine Familienfeier dazu, ein größeres Infektionsgeschehen auszulösen. Die Stadt Düsseldorf sah sich herausgefordert, einen dreistufigen Maßnahmenplan zu entwerfen, da am Rheinufer und in der Altstadt immer wieder gegen das Abstandsgebot verstoßen wird und es zu kritischen Massenansammlungen kommt und im Kreis Euskirchen hat erneut eine Glaubensgemeinschaft dafür gesorgt, dass massenhaft Menschen unter Quarantäne gestellt werden mussten und die Bürger in der Region einen lokalen Lockdown fürchten mussten. Derlei Beispiele gibt es bundesweit hunderte und durch einen kurzen Blick über den Tellerrand können wir erkennen, wie risikobehaftet verfrüht aufkommender Leichtsinn sein kann. Auf den spanischen Urlaubsinseln wird die Maskenpflicht an diesem Wochenende verschärft, da es durch allzu lockere Auslegung der bestehenden Vorschiften auf den Urlaubsinseln zu Neuinfektionen gekommen ist. Kroatien disqualifiziert sich aktuell als Urlaubsland für diesen Sommer, da sich dort ein Hotspot nach dem anderen entwickelt. Das zuletzt gelobte Musterland Österreich erlebt, nach Lockerung der Maskenpflicht, plötzlich wieder steigende Infektionszahlen und Israel taugt, nach den USA, ebenso als mahnendes Beispiel für zu lockeren Umgang mit den Schutzvorschriften. Nachdem Israel die Infektionszahlen unglaublich effektiv, zum Teil auch durch fragwürdige Menschenrechtseinschränkungen, gesenkt hatte und man glaubte, die Pandemie überstanden zu haben, wurden dort die Schutzmaßnahmen nahezu vollkommen aufgehoben. Nun leidet Israel unter einer zweiten Infektionswelle, die inzwischen genauso gravierende Neuinfektionszahlen aufweist, wie es zuletzt vor Monaten der Fall war. Betrachte ich angesichts der Meldungen aus Düsseldorf oder auch aus anderen Städten die Neuinfektionszahlen bei Menschen zwischen 18 und 28 Lebensjahren, fällt mir auf, dass inzwischen die jüngeren Bundesbürger zu den Risikogruppen gehören, die maßgeblich zu anhaltenden Neuinfektionen beitragen, weil diese sich immer wieder dazu hinreißen lassen, die neue Freiheit ausgelassen in Massenversammlungen im öffentlichen Raum zu feiern oder sogar unzulässige Großpartys organisieren. Gastwirte halten inzwischen häufig die von den Behörden vorgegebene Dokumentation von Gastbesuchen nicht mehr für zwingend erforderlich, was eine Nachverfolgbarkeit von Infektionswegen erheblich erschweren wird, da einfach nicht mehr bekannt ist, wer sich wann in einem Gastronomiebetrieb aufgehalten hat, in dem sich auch Menschen aufgehalten haben, bei denen nachträglich eine Infektion diagnostiziert wurde. Leider wird dies durch aktuelle Gerichtsurteile, die auf handwerklich schlecht erarbeitete Verordnungen hinweisen, unterstützt, da Gerichte einige Ordnungsgelder bei Verstößen gegen aktuelle Verordnungen für ungerechtfertigt erklärt haben. Selbstverständlich darf geltendes Recht nicht durch all zu oberflächlich formulierte Regelungen außer Kraft gesetzt werden. In manchen Fällen wünscht man sich jedoch, dass die Richter-innen die Nachbesserung der betreffenden Verordnungen angeordnet hätten und im Urteil der Zeitdruck, unter dem diese Verordnungen geschaffen wurden, Berücksichtigung gefunden hätte.

Bitte genießen Sie alle Ihren Urlaub in verantwortungsvoller Form, damit wirklich alle die schönen Sommermomente erleben dürfen, die auch unter diesen besonderen Bedingungen noch möglich sind.

Ruhrbarone: Vielen Dank, Herr Memmeler.

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ke
ke
3 Jahre zuvor

Danke für die offenen Worte.
Für mich stellt sich immer noch die Frage, wie es zu so vielen Infektionen in Gütersloh kommen konnte. Dass Schlachthöfe ein Risiko sind, war bekannt. Dass es Probleme mit dem Beschaffen von Daten der Mitarbeiter gibt, hatten wir auch schon in der Corona Krise.

Dennoch hat insbesondere der Keis keinen Grund gesehen, hier entsprechende Test-Auflagen und engmaschige Kontrollen durch Corona Tests durchzuführen?

Gibt es eigentlich schon Resultate von der Staatsanwaltschaft Bielefeld?

Der Düsseldorfer Stufenplan greift doch auch zu spät. Insgesamt haben sie es jetzt aber wohl geschafft, die offiziellen Werte über 7 Tage massiv zu reduzieren? Sind die Düsseldorfer im Urlaub oder hat sich die Test-Strategie geändert.

ke
ke
3 Jahre zuvor

BTW: Wer sich Gedanken über private Vorsorge, wie sie im Kalten Krieg selbstverständlich war, gemacht hatte, wurde in den letzten Jahren auch sofort als rechter Prepper Spinner einsortiert.

In diesem Bereich ist auch Aufklärung erforderlich. Ein großflächiger Internet-Ausfall führt heute bspw. zu erheblichen Problemen

thomas weigle
thomas weigle
3 Jahre zuvor

Der Großvater des GTer Landrates hätte einen "Abgrund von Landesv….ähh, nein, einen Abgrund von Inkompetenz" beim Blick nach Gütersloh zu recht festgestellt

thomas weigle
thomas weigle
3 Jahre zuvor

@ ke Vorsorge im Kalten Krieg? Aktentasche über dem Kopf, paar Dosen mehr als gewöhnlich in der Speisekammer. Alles nur, um das Sterben ein wenig länger und qualvoller zu machen. Richtig war doch eher:"Die Überlebenden werden die Toten beneiden." Es gab da einen quasi dokumentarischen Film der BBC über das Leben in GB nach dem Atomkrieg, lange vor "the day after". Nee, danke.

thomas weigle
thomas weigle
3 Jahre zuvor

Heute ist im HALLER KREISBLATT eine Seite mit Interviews polnischer Arbeiter bei Tönnies.Ein unglaubliches Zusammenspiel in Sachen Inkompetenz und Fahrlässigkeit von Tönnies und den Kreis-und Landesbehörden. Wäre Adenauer an verantwortlicher Stelle in einem Privatbetrieb, hätte man ihn mit Sicherheit längst Schadensersatz pflichtig an die Luft gesetzt. Ein Beispiel: acht Arbeiter wohnen in einer 3-Zimmerwohnung, einer ist infiziert. Konsequenzen? Keine!!

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