
Nach dem Angriff eines 20-Jährigen in einem ICE entbrannte die Debatte über seine Herkunft und politische Gesinnung. Sie zeigt erneut, wie lückenhafte Informationen über Tatverdächtige schnell für politische Propaganda genutzt werden können – und warum vollständige Berichterstattung entscheidend wäre. Von unserem Gastautor Andreas Wolf.
Wie BILD berichtete, bestieg ein 20-jähriger Mann am vergangenen Donnerstag, dem 2. April 2026, in Siegburg (NRW) einen ICE nach Frankfurt am Main. Im Zug ließ er eine Softair-Granate explodieren und verletzte dadurch 12 Menschen. Bei einer solchen Granate handelt es sich um Sportausrüstung, mit der die Explosion einer Splittergranate ohne echten Sprengstoff simuliert wird. Mithilfe von Gasdruck oder einer Federmechanik werden kleine Plastikkügelchen mit einem Durchmesser von fünf bis sechs Millimetern in alle Richtungen geschleudert. Das gilt als relativ ungefährlich, allerdings werden beim Softair-Sport die Augen durch Schutzbrillen abgeschirmt. In einem Rucksack führte der mutmaßliche Täter ein Messer und Rauchgranaten mit sich. Aus Ermittlerkreisen hieß es, dass er vor der Tat im Zug E-Mails an mehrere Medienhäuser geschrieben haben soll, in denen er den Anschlag ankündigte und damit gedroht habe, mit einem Messer möglichst viele Menschen zu töten. Fahrgäste verhinderten dies offenbar, indem sie den Mann in einer Zugtoilette einschlossen, wo er im Bahnhof Siegburg/Bonn von der Bundespolizei festgenommen wurde.
Nun lässt sich derselbe Automatismus beobachten, der immer einsetzt, wenn es zu einem Terrorangriff im öffentlichen Raum kommt. Es wird versucht, den mutmaßlichen Täter dem jeweiligen politischen gegnerischen Lager zuzuschreiben, um die Tat für die eigene politische Agenda zu instrumentalisieren. Entweder handelt es sich um einen „Ausländer“ oder um einen „Nazi“. Dieses Diskursschema führt immer wieder zu Debatten, die den Umgang mit der Nationalität von Tatverdächtigen beeinflussen.
So ist es in manchen Bundesländern, wie Bayern, Pflicht, dass Polizeidienststellen in Pressemitteilungen die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Dies soll eine sachliche Meinungsbildung ermöglichen und dem Vorwurf entgegenwirken, die Herkunft werde verheimlicht. Der Deutsche Presserat mahnt weiterhin Zurückhaltung an. Die Richtlinie 12.2 des Pressekodex besagt, dass die Nationalität in der Regel nicht genannt werden soll, um eine „diskriminierende Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens“ zu verhindern. Sie soll nur genannt werden, wenn ein „begründetes öffentliches Interesse“ besteht, also bei schweren Straftaten oder wenn sie für das Verständnis der Tat von Belang ist.
Die DPA, die größte Nachrichtenagentur in Deutschland, hat ihre Richtlinien angepasst und will die Nationalität – insbesondere bei schweren Straftaten – häufiger nennen, um „Handlungssicherheit“ zu gewährleisten. Andere Redaktionen, wie ARD und ZDF, bleiben zurückhaltender und prüfen die Nennung im Einzelfall.
Als Argumente für die Nennung können ins Feld geführt werden:
Transparenz und Glaubwürdigkeit: Offene Angaben würden Spekulationen und Misstrauen in der Öffentlichkeit verhindern.
Vollständige Information: Die Nennung der Täterherkunft sei Voraussetzung für eine realistische Debatte über Kriminalität und Migration.
Gegenargumente sind:
Diskriminierung und Stigmatisierung: Die Nennung könne Vorurteile schüren und eine ganze Bevölkerungsgruppe für die Tat eines Einzelnen verantwortlich machen.
Verzerrung der Realität: Kritiker sehen die Gefahr, dass bei ausländischen Tatverdächtigen die Herkunft häufiger in den Vordergrund gerückt würde als bei autochthonen Deutschen.
Im Fall des mutmaßlichen Täters vom vergangenen Donnerstag schrieb die BILD: „Der mutmaßliche Täter ist ein deutscher Staatsbürger aus Aachen.“ Außerdem: „Der 20-Jährige ist nach BILD-Informationen bereits polizeibekannt und gilt als rechtsextrem.“ In seiner Wohnung habe die Polizei neben einem wirren Manifest eine Ausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ und einen Koran gefunden.
Für die jeweiligen politischen Extreme gilt dies nun als Beweis dafür, dass der Täter entweder ein Neonazi oder ein Islamist sein müsse. Allerdings lässt die Interpretation des Täterprofils beides zu.
Es kann sich um einen autochthonen deutschen rechtsextremen Staatsbürger handeln, der – wie viele Nationalsozialisten, darunter auch Hitler selbst – den Islam als kämpferische, expansionsorientierte Religion, die durch Disziplin und Gehorsam geprägt ist, bewundert.
Oder es handelt sich um einen deutschen Staatsbürger mit Migrationshintergrund, dem der Islamismus als Motivation dient und der aus antisemitischen Gründen dem Nationalsozialismus zugewandt ist. Auch die Beschreibung des Täters als rechtsextrem ist wenig aussagekräftig, wenn man berücksichtigt, dass die größte rechtsextreme Gruppierung in Deutschland die türkischen „Grauen Wölfe“ sind.
Die Täterbeschreibung liefert in diesem Fall also keine Klarheit und bietet extremen politischen Lagern die Möglichkeit, die Tat für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Was in der Debatte jedoch kaum zur Sprache kommt, ist, dass Herkunft kein ausschlaggebender Faktor für Kriminalität ist. Vielmehr sind Armut, ein niedriger Bildungsstand, das soziale Umfeld und die kulturelle Prägung entscheidend dafür, ob jemand kriminell wird oder nicht.
Der Instrumentalisierung von Gewaltverbrechen kann auf die bisherige Weise, wie medial mit der Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen umgegangen wird, kein Einhalt geboten werden. Dies könnte nur durch eine vollständige Berichterstattung erreicht werden, bei der alle relevanten Täterdetails genannt werden.
