Die Dortmunder Prostituierte Dany K. verklagt das Land NRW und die Stadt Dortmund – ein Präzedenzfall in der Bundesrepublik. Am 21.03.2013 um 10:00 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen in einem der interessantesten Prozesse der letzten Zeit die Frage verhandelt, ob eine Kommune das gesamte Stadtbereich zum Sperrgebiet erklären darf und damit eine ausnahmsloses Verbot der Straßenprostitution aussprechen kann. Die Frage ist juristisch wie auch sozialpolitisch umstritten – der Prozessausgang ungewiss. Eines aber ist sicher: Den Schaden tragen allein die Frauen. Ein Gastbeitrag von Ulrike Märkel, Ratsfrau der Grünen in Dortmund.
Nach der landesweit einmaligen Maßnahme im Mai 2011, die Schließung des Straßenstrichs und die Einrichtung eines lückenlosen Sperrgebietes, beschließt Dany einen ungewöhnlichen Klageweg und verklagt, stellvertretend für viele andere Prostituierte, das Land NRW und die Stadt Dortmund, um auf dem juristischen Weg eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Sie kämpft dafür, dass sie und ihre Kolleginnen wieder an einem sicheren Arbeitsort in einem geschützten Bereich tätig sein können, so wie es das bundesweit beachtete Dortmunder Modell ermöglichte. Doch gerade dieses Erfolgsmodell bezeichnete das Oberverwaltungsgericht in einem Schriftsatz von März 2012 als Mitverursacher der „besonderen Bedrohung für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und für Belange des öffentlichen Anstandes.“ Diese Sichtweise ist nicht nachvollziehbar – hat doch neben anderen Städten vor kurzem Zürich das Dortmunder Modell kopiert.








