
Der nun dem Parlament vorliegende Entwurf des neuen Landesmediengesetzes der Landesregierung ist der überarbeitete Text eines Entwurfs, der im vergangenen Jahr schon einmal in der Öffentlichkeit sehr kritisch diskutiert wurde. Das Ergebnis war: Die Landesregierung musste den Entwurf grundlegend überarbeiten. Unser Gastautor Thomas Sternberg ist medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag NRW.
Wir haben jetzt das Ergebnis einer breiten Diskussion vorliegen. Man hätte sich gewünscht, dass die Landesregierung den Kritikpunkten vieler Beteiligter entgegengekommen wäre.
Doch es wird jetzt deutlich: Der Entwurf entspricht nicht der Höhe der Zeit. Er spiegelt nicht den Stand der aktuellen Medienentwicklung wider.
Im Gesetzentwurf ist vielfach von Partizipation die Rede. Aber was heißt eigentlich Partizipation?
Heißt Partizipation, dass man am Geldsegen der Rundfunkgebühren partizipiert, der durch die Landesregierung gönnerhaft verteilt wird? Es gilt festzuhalten: Rundfunkgebühren sind keine Verfügungsmasse von Medienpolitikern. Das sollte bei den weiteren Diskussionen um das Gesetz von Anfang an der Grundsatz sein.
Aber, um nun zum eigentlichen Punkt zu kommen, wie partizipieren heute junge Menschen eigentlich an den Medien der Informationsgesellschaft?
Eines kann man auf jeden Fall festhalten: Ganz sicher nicht mehr über den Bürgerfunk, das schöne, alte, gemütliche Thema des vergangenen Jahrhunderts. Gegen diese bestimmte Form von Rundfunk, in dem Musik abgespielt wird, gelegentlich unterbrochen durch Wortbeiträge von engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus den Regionen, ist nichts einzuwenden. Sie kann und soll auch, wo gewünscht, fortgeführt werden. Nur, ein innovatives Medienthema ist das ganz sicher nicht.
Ich habe selber vor 20 Jahren für etliche Jahre eine Medienwerkstatt geleitet. Ich kenne daher das Thema sehr gut. Wir hatten eine Medienwerkstatt mit für damalige Verhältnisse sehr modernen Bandmaschinen, Schnittplätzen und vielem mehr. Das ist längst alles eingemottet. Es ist längst museumsreif. Denn junge Menschen, aber nicht nur die, die in der politischen

Die Polizei Dortmund legt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das Verbot der für den 1. Mai geplanten Nazi-Demonstration aufzuheben, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein. Die Polizei Dortmund teilt mit:

Nicht nur die geplante Demonstration der Nazi-Part Die Rechte in Dortmund wurde gestern vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erlaubt, sondern auch ein Fackelmarsch am 30. April. Dass die Dortmunder Nazis am Tag vor ihren größeren Demonstrationen eine Vorabend-Demonstration veranstalten, ist seit Jahren üblicher Standard.

