
Der Messer-Attentäter von Solingen durchlief nach seiner Einreise keine umfassende Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wie aus dessen Ausländerakte hervorgeht, die dem Kölner Stadt-Anzeiger vorliegt.
Nach seinem Asylantrag im Januar 2023 wurde der syrische Migrant bei seiner Erstanhörung lediglich zehn Minuten lang über einen Dolmetscher befragt. Dabei stellte sich heraus, dass er bereits in Bulgarien als Asylsuchender registriert war und gemäß dem Dublin-Abkommen dorthin abgeschoben werden sollte.
Am 23. Februar wurde er erneut vernommen, diesmal in der Dublin-Abteilung des BAMF in Bielefeld. Während des einstündigen Gesprächs gab er an, einen Onkel in Deutschland zu haben, doch dieser ließ sich im nationalen Visa-Abfragesystem nicht finden. Zudem widersprach seine Aussage der ursprünglichen Erklärung, er habe keine Verwandten in Deutschland – ein Widerspruch, der von den Behörden nicht bemerkt wurde.
Sein Fehlen einer ID-Karte begründete er mit der damaligen Herrschaft des IS in seiner Heimatregion Deir ez-Zor, die eine Ausstellung von Dokumenten verhindert habe. Diese Angaben spielten jedoch in der weiteren Befragung keine Rolle. Als Fluchtgrund nannte er die drohende Einberufung zum Militärdienst und bat darum, nicht nach Bulgarien abgeschoben zu werden, da Menschen dort nach Syrien zurückgeschickt würden.
Nachdem die geplante Abschiebung am 5. Juni 2023 scheiterte, wurde Issa Al H. dem deutschen Ausländerwesen überstellt und schließlich in einem Flüchtlingsheim in Solingen untergebracht. Trotz seiner abgelehnten Asylbewerbung führte das BAMF keine erneute Sicherheitsprüfung durch.
Am 23. August 2024 erstach er auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen und verletzte zehn weitere schwer. Der Prozess gegen ihn beginnt am 27. Mai vor dem Düsseldorfer Landgericht.