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Der Ruhrpilot

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Nina
Nina
5 Jahre zuvor

Der Missbrauch von Kinden soll über einen Zeitraum von 10 Jahren stattgefunden haben.
… Wer hat da alles weggeguckt? Kann mir keiner erzählen, dass niemand etwas mitbekommen oder den Kindern angemerkt haben will. Was für ein Abgrund. Was für Menschen-Fresser.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
5 Jahre zuvor

Lügnerische Zahlen
Die Frage, ob im Zusammenhang mit dem Dieselverbot mit lügnerischen oder irreführenden Zahlen hantiert wird, ist nur eine von mehreren, die die Sinnhaftigkeit der gefundenen Regelung in Frage stellen.
Das Verbot begründet sich in Feinstaub und NOx Messungen jenseits des Sollwertes.

Solche Messungen wurden für Feinstaub auch dann erhoben, wenn nachweislich kein Autoverkehr beteiligt war und auch wenn die Grenzwerte allein durch natürliche Stäube übertroffen wurden, wie in einem Küstenluftkurort. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit durch drehen an ihm genehmen Schrauben die Einhaltung der Grenzwerte so weit wie möglich sicher zu stellen. Die Diskriminierung einer bestimmten Technik ist ihm dabei nicht verwehrt. Als rein politische Entscheidung wäre darüber eine politische aber eben nicht medizinisch oder naturwissenschaftliche Diskussion zu führen, da hier keine Kausalkette gegeben ist.
Die Behauptung zum Grenzwert ist nun auch die, die NOx-Werte wären ein Marker für die allgemeine Luftverschmutzung. Was das heißt, wird häufig nicht ausgeführt. Tatsächlich sind insbesondere die Feinstäube aus Dieselverbrennung besonders problematisch vulgo toxisch. Diese Stäube werden jedoch durch die Feinstaubfilter bei Betriebstemperatur abgefangen. Deswegen wird gerne von alten PKW mit Dieselmotor gesprochen und meint Fahrzeuge älter als 2 Jahre. Technisch gesehen wären dies aber PKW der Schadstoffklasse 3 und darunter und im besonderen Maße die LKW der öffentlichen Fuhrparks, die durch stop-and-go-Fahrten nicht auf Betriebstemperatur kommen, also auch eben die des ÖPNV. Nicht gemeint sind Benziner für die höhere Feinstaubemissionswerte gelten, die aber sachlich richtig genauso betroffen wären.

Die NOx-Werte der Luft sind in den letzten Jahren erheblich gesunken, trotz der Manipulationen der Hersteller. So richtig auf dem Radar erschien dieses Gas in der Folge der Wiedervereinigung: trotz dramatischer Luftverbesserung stieg die Zahl der Allergiker explosionsartig auf Westniveau. Die Korrelation mit der Zunahme von NOx durch den Straßenverkehr machte die Schadstoffklasse zum heißen Kandidaten als direkte Ursache oder Trigger. Beides gilt bis heute als plausibel, konnte aber nicht direkt valide nachgewiesen werden.
Hier setzten die Pneumologen mit ihrem offenen Brief an, sie finden in den klinischen Befunden keinen Nachweis für die gesetzten Grenzwerte. Schlimmer noch, die Kontrollguppe "Raucher" widerlegen die Annahmen zu Toxizität.
Die Antworten auf diesen Zwischenruf sind sehr befremdlich: Die Unterzeichner hätten die Mathematik der verwandten Modelle nicht verstanden, oder ihnen fehle die Qualifikation diese nachzuvollziehen, sie würden Abgasen eine Unbedenklichkeit bescheinigen und ihre Behauptung wäre nicht belegt. Dazu ist festzustellen: Ein Befund ist ein Beleg und ein vom Modell abweichendes Ergebnis braucht die Binnenlogik eines Modells oder auch anderen Meßbefundes nicht verstanden zu haben. Falsifizierend wäre den Unterzeichnern ein Fehler bei ihren Befunden nachzuweisen. Gelingt dies nicht, ist entweder a) das Modell zu überarbeiten oder b) bei dem anderen auf Richtigkeit überprüften Meßergebnis der fundamentale Ansatz zu hinterfragen.
Publiziert wird bislang lediglich die Antwort einer stimmigen Binnenlogik der bestehenden Methode. Das ist genau kein Gegenargument, aber Wunschdenken.

Unter Umweltschutzgesichtspunkten sind die pauschal gegen den Dieselantrieb gerichteten Sanktionen sachlich kaum nachvollziebar.
Nachvollziehbar wären absolute Emissionwerte, die Tonnage und antriebstechnisch invariant wären.
Nachvollziehbar wären Abnutzungsklassen für Reifen und Bremsanlagen.
Nachvollziehbar wäre eine Diskriminierung großer PKW.
Nachvollziehbar sind Geschwindigkeitsbegrenzungen nahe dem Opimum der Motorenleistungskurven und des mögliche Straßendurchsatzes nach Ausbaustufe (also z.B. 90km/h auf der A40).
Nachvollziehbar wäre der Ausbau des Straßenbahnnetzes.
Nachvollziebar wäre die Einhausung der A40, wie es in Köln oder Aschaffenburg gemacht worden ist.

Umweltpolitisch widersinnig ist der Aufbau von Konsumzwang zu einem jeweils neuesten Stand der Technik ohne grundsätzliche Qualitätssteigerung.
Widersinnig ist die Förderung des Absatzes großer, schwerer PKW durch angepaßte Schadstoffklassen und steuerliche Förderung.
Widersinnig ist die Einordnung der Einhausung der A40 als nachrangig.

Widersinnig ist, wie über Luftreinhaltung diskutiert wird. Dieser Artikel des Spiegel
http://m.spiegel.de/gesundheit/diagnose/lungenaerzte-zu-feinstaub-und-stickoxiden-die-einen-sagen-so-die-anderen-so-a-1250412.html
geht in einer Weise an der Sache und dem Zwischenruf durch die Lungenärzte vorbei, daß sich Fragen nach dem Leseverständnis der Autorin oder ihren relotiösen Neigungen stellen.

ke
ke
5 Jahre zuvor

Es ist schon spannend, dass wir von Backdoors in vielen Geräten wissen, aber nur beim chinesischen Hersteller Huawei in Panik verfallen. Gab es dort bisher irgendwelche Beweise?

ke
ke
5 Jahre zuvor

@2 W Obermanns
Gute Zusammenfassung
Spannend bleibt dann noch, dass ein paar Richter eine Macht haben, so erheblich in die Freiheit und in das Eigentum der Autobesitzer einzugreifen.

HIer fehlt für mich jede Verhältnismäßigkeit. Bisher sind die Dieselfahrverbote ja eher ein Witz ohne irgendeinen Nutzen, das dann noch das Klima wg. des höheren Ressourcenverbrauchs zerstört.

walter stach
walter stach
5 Jahre zuvor

Nina -1-
Zustimmung.
Und "so nebenbei" gefragt;
Was wäre "in diesem unserem Lande" wohl medial los -besonders in den (a(-sozialen Netzen,
wenn die Verbrecher Menschen mit einem sog. Migrationshintergrund wären?

Ke -4-
Kritik an den Richtern?
Es gibt geltendes Recht, das Grenzwerte festgesetzt hat.
Legitimität und Legalität der einschlägigen EU-Normen hat m.W. noch kein "Rechtskundiger" in Frage gestellt.
Die Bindung an geltendes Recht setzt bekanntlich nicht voraus, daß jedermann den Inhalt der Norm "gutheißt".

Und Richter/Gerichte haben ausschließlich die Plicht (!!), im Zweifelsfalle/im Stretifall zu prüfen und zu entscheiden, ob geltendes Recht eingehalten wurde oder nicht. Nichts Anderes machen sie, wenn sie im Rechtsstreit über die Einhaltung rechtsverbinlicher Grenzwerte entscheiden -ggfls. über drei Instanzen!.
"Gut so" -für den Rechtstaat Deutschland-, daß das hierzulande -noch ? -der Fall ist
und die Einhaltung geltendes Rechtes nicht dem Ermessen von jedermann überlassen ist oder dem Gutdünken eines Ministers oder dem Gutdünken von VW, BMW, Mercedes u.a.

PS
Der amtierenden österreichische Innenminister -ein rechtsradikaler FPÖ-Mann- hat vor kurzem gesagt:
"Die Politik hat nicht dem Recht zu folgen, sondern das Recht der Politik".
Eine Aussage, die ich bis dato für undenkbar seitens des Innenministers eines Staates, der sich als demokratisch-rechtsstaatlich ausgibt und Mitglied der EU ist, die vorgibt, eine Wertegemeinschaft zu sein -demokratisch-rechtstaatlich, gebunden an die Menschenrechte als vor -und überstaatlcihes Recht.
Nun mag man die Aussage dieses Ministers aus Österreich für belanglos halten, nicht belanglos scheint es mir zu sein, daß sein Verständnis von der Bindung der Exekutive an geltendes Recht und von der Bindung der (politischen( Legislative an die Verfassung (nebst deren Bindung an die Menschenrechte) zunehmend in der medialen Öffentlichkeit -mehr oder weniger deutlich- Zustimmung findet -auch hier im Blog.

Wieauchimmer
Wieauchimmer
5 Jahre zuvor

@4 ke
Ja, Richter haben die Macht, erheblich in die Freiheit eines Menschen einzugreifen. Manchmal sogar für mehrere Jahre. Das hängt wohl mit dem Job zusammen.

thomas weigle
thomas weigle
5 Jahre zuvor

@ Walter Stach #PS In den 1000 Jahren hieß das, was der Ostmärker da von sich gibt: "Recht ist, was dem Volke nutzt." Wohin das führte, ist bekannt. Oder etwa nicht?

ke
ke
5 Jahre zuvor

@5 W Stach:
Es bleibt dann natürlich die Frage, wieso Richter in so kurzer Zeit ausgerechnet eine bestimmte Gruppe Autofahrer aussperren/enteigneen. Dass die Massnahmen nicht verhälnismäßig sind und auch nichts bringen, hat sich aus meiner Sicht gezeigt.

Dass für einen so großen Eingriff die positiven Effekte eine Autoverbots hinreichend im Vorfeld auf NOx beurteilt worden sind, ist mir nicht bekannt. Das würde doch für jede Stadt Jahre dauern, wie man es bei Gutachten in anderen Prozessen sieht, bei denen es um oft relative einfache/lokale Zusammenhänge geht.

Wenn Autokonzerne gegen Gesetze verstoßen haben, gehören sie bestraft und die Autofahrer entschädigt. Das ist aber eine andere Sache, bei der sich die Gerichte seit Jahren deutlich schwerer tun. Sind halt Autofahrer, und es kommt der Eindruck auf, dass Autofahrer schlechte Karte vor Gericht haben.

Warum die Politik die Grenzwerte nicht ändert, ist natürlich eine andere Frage.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
5 Jahre zuvor

"Nun mag man die Aussage dieses Ministers aus Österreich für belanglos halten, nicht belanglos scheint es mir zu sein, daß sein Verständnis von der Bindung der Exekutive an geltendes Recht und von der Bindung der … zunehmend in der medialen Öffentlichkeit -mehr oder weniger deutlich- Zustimmung findet -auch hier im Blog."
Belanglos ist dies gewiß nicht. An der Entwicklung dahin haben aber mehrere aktiv hingewirkt und kann darum kaum verwundern. Einen Anteil daran hat eine Opposition, die bei möglichst jeder Entscheidung die Gerichte anruft, um Regierungsentscheidungen wenn nicht zu verhindern, dann wenigstens zu verzögern. Teil des Problems sind Regierungen in Bund und Ländern, die über Jahre hinweg ihre Gesetzgebungskompetenz nicht ausfüllen und lieber Richterrecht einführen lassen. Und natürlich Gerichte, die nicht nur gerne Gesetzgeber spielen, sondern auch schon mal so urteilen, wie sie denken, der Gesetzgeber hätte formulieren sollen, es aber anders getan hat.
Wenn Gewaltenteilung so von fast allen Involvierten aufgeweicht wird, darf sich das letztlich schwächste Glied in der Kette nicht wundern, wenn es am Ende der Dumme ist.
An der Stelle ist die Entwicklung nicht mehr nur belanglos, sondern auch gefährlich geworden. Als Bürger fragt man sich, wie man diese bedrohliche Schlamperei wieder eingehegt bekommen soll. Mit Nebenerwerbsbundesrichtern, die jeder Kritik enthoben sind, weil dann die Gewaltenteilung bedroht sei, jedenfalls nicht.

Ob, um auf das aktuelle Thema zurück zu kommen, der Gelsenkirchener Urteilsspruch Bestand haben wird, werden wir noch sehen. Wiesbaden hat Grund zu der Annahme gegeben das nicht. Was wiederum bei Gelsenkirchen nicht mehr wirklich verwundern kann.

ke
ke
5 Jahre zuvor

Die aktuelle Wasserstandsmeldung aus München zeigt ja auch, dass das Thema Luftqualität eben deutlich komplexer ist als:

Messwert leicht überschritten und viele Verursacher => Autoverbot, weil ich keine Autos mag egal ob das was bringt oder nicht.

https://www.focus.de/auto/news/streit-um-luftqualitaet-sauberer-als-gedacht-neue-luft-daten-aus-muenchen-sorgen-jetzt-fuer-zuendstoff_id_10255361.html

Genau so kommt es nämlich, dass einzelne Richter Politik machen. Insbesondere in Gewissensfragen und Graubereichen und nicht die Politik. Es sind wirklich genügend Juristen im in den Parlamenten vertreten, so dass es möglich sein sollte Gesetze zu erstellen, die nicht erst nach 10 Jahren und vielen Verfahren angewendet werden können.
Das ist meiner Meinung nach eine ABM für Richter und Rechtsanwälte.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
5 Jahre zuvor

@#1 Nina: Da hierzulande in solchen und ähnlichen zutiefst erschütternden Fällen häufig "die Rolle des Jugendamts" (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/luegde-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-jugendaemter-a-1250754.html) oder "die Rolle der Behörden", also Institutionen ohne Gesicht und Namen, hinterfragt und untersucht wird, müssen wir – wenn sich der Anfangsverdacht bewahrheitet – wohl leider von institutionalisiertem Grauen sprechen:-((

walter stach
walter stach
5 Jahre zuvor

-7-
Thomas Weigle

"Wohin das führt ist bekannt. Oder etwa nicht?"
Einigen scheint das nicht bekannt zu sein. Anderen scheint es bekannt zu sein und deshalb "stinkt" ihnen der Verfassungsgrundsatz von der Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter. Sie wollen ein anderes System. Welches? Jedenfalls nicht das einer freiheitlich-pluratlistischen Gesellschaft und das eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates.

Wehret den Anfängen.
Den Anfängen einer sich in Deutschland ausbreitenden Infragestellung des Verfassungsgrundsatzes von der Unabhängigkeit der Richter und der Gerichte. Die Regime in Ungarn und Polen haben jüngst gezeigt, daß sie die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter als eine gefährliche Bedrohung ihres Systems ansehen und deshalb aus ihrer Sicht erfolgreich damit Schluß gemacht. Sie haben dabei gegenüber ihrer Anhängerschaft beinahe wörtlich den Slogan der Nationalsozialisten verwandt: "Recht kann nur das sein was dem Volke nutzt". Und was dem Volke nutzt, bestimmen die politischen Machtinhaber in Polen und Ungarn.

Thomas Weigle,
und all das ist für mich der primäre Grund, aufzuschrecken und zu demonstrieren bzw. zu remonstrieren, wenn z.B. im Zusammenhang mit den Folgen der Grenzwertreglementierung gegen die Unabhängigkeit der Richter und der Gerichte polemisiert wird. Was insofern "im kleinen geschieht" wird bekanntlich dann und wann "im großen" praktiziert, wenn z.B. eine Partei, eine Bundestagsfraktion aufgrund eines Urteiles des BVerfG, dessen Inhalt ihr politisch mißfällt, die Unabhängigkeit der dortigen Richter bzw. des BVerfG in Gänze öffentlichkeitswirksam in Frage stellen, ja sogar die Existenzberichtigung dieses Gerichtes.

Viele Urteile von Zivil-,. Verwaltungs-, Arbeits-, Straf- und Verfassungsgerichten habe ich in der Vergangenheit kritisiert -privat, im Beruf, in politischer Funktion. Nur ist mir dabei niemals in den Sinn gekommen, deshalb die Unabhängigkeit der betr. Richter bzw. des betr. Gerichtes -seiner Kammer, seines Senates pp- kritisch zu hinterfragen. Auch nicht die juristischen Qualitäten der beteiligten Richter!

Ich denke, die zunehmenden Richter-/Urteilsschelte , deren zunehmender Ge- bzw. Mißbrauch in diversen Medien nebst entsprechenden Beifallsbekundungen in der Öffentlichkeit sollten jeden nachdenklich stimmen, für den der Rechtsstaat ein "nicht verhandelbares System" ist.
.
Das heißt selbstverständlich nicht, daß sich nicht auch auch die gesamte Gerichtsbarkeit und die gesamte Richterschaft in Deutschland permanent zu fragen hat, ob das System selbst Mängel hat und/oder ob in der Ausbildung/Fortbildung/Auswahl der Richter "Optimierungsbedarf" besteht. Das geschieht permanent, einschließlich der Dauerfragestellung, ob und wie Urteilsfindung/Urteilsbegründung für jedermann nachvollziebarer, verständlicher gemacht werden können.

PS
Ich würde es begrüßen, wenn die Strafgerichtsbarkeit in Deutschland ähnlich rigoros und rücksichtlos gegen die Betrüger bei VW, BMW, Mercedes ua. vorgehen würde wie in den USA.
Dieser Wunsch bzw. dessen momentane Nichterfüllung führt jedoch meinerseits nicht dazu, daß funktionierende System der Unabhängigkeit der Gerichte/der Richter in Deutschland in Frage zu stellen, also Systemkritik zu üben..

Ich würde es zudem begrüßen, wenn die Strafverfolgung bei eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland ähnlich rigoros ablaufen würde wie in den USA. Dort geraten bekanntlich auch die "größten und robustesten" Autofahrer, wenn sie die
Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, gewaltig ins Schwitzen, wenn der Verkehrspolizist sie mit gezogenem Revolver anhält und anspricht. Und das hat in aller Regel langanhaltende langanhaltende Wirkung.
Wenn auch dieser Wunsch meinerseits nicht in Erfüllung geht, isst das für mich kein Anlass, generell die Arbeit der Polizei- und Ordnungsbehörden in Deutschland in Frage zu stellen, also Systemkritik zu üben.

Bebbi
Bebbi
5 Jahre zuvor

Über rechtes Treiben in der Provinz:

https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2019/01/30/neo-nazis-rechtsextremismus-bayern-rechtsrock_27928

Feinstaub und andere Schadstoffe aus Autos betreffen nicht nur den Autofahrer wie die Cola den Limofan.

abraxasrgb
abraxasrgb
5 Jahre zuvor

#5 Walter Stach
Zur Frage nach dem Migrationshintergrund: Dann wäre es hier in D vermutlich noch länger unter den Teppich gekehrt worden, als in Rotherham …

Zum Rechtspositivismus … menschgemachte Regeln, die von Menschen nicht mehr hinterfragt werden (sollen), nennt man Religion 😉

walter stach
walter stach
5 Jahre zuvor

-14-
Erwartbare Reflexe Ihrerseits!

Keine inhaltiche Kommentierung,, da keine Zeit.

ke
ke
5 Jahre zuvor

Immer diese "unabhängigen Richter"

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/richter_node.html
"Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen."

Was muss ich also tun, wenn ich meine Karriere bspw. als Verfassungsrichter krönen will?
Bei einer Zweidrittelmehrheit ist natürlich Klüngel ausgeschlossen :-).

Trump hat sich auch für einen konservativen Richter eingesetzt.
….

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
5 Jahre zuvor

Menschengemachte Regeln, die so ausreichend hinterfragt und diskutiert wurden, dass sie zum Gesetz in einem Rechtsstaat wurden, nennen CSU-Rechtsstaats-Gegner gerne mal "Gängelung".

abraxasrgb
abraxasrgb
5 Jahre zuvor

#15
Das Wort heisst "Reflexion" und unterscheidet sich kategorial vom "konditionierten Reflex"

"Verfassungspatriotismus" wird in soziologischen Kreisen auch gerne als "Zivilreligion" bezeichnet.

YMMV 😉

#17
Aus der über-ichigen "Gängelung" eine Gegnerschaft zum Rechtsstaat zu folgern, ist eine steile Konklusion!

Niemand hindert irgend jemanden daran sich an ein freiwilliges Tempolimit zu halten +Schulterzuck+
Der deutsche Spießer ärgert sich immer über die Freiheiten anderer, die er sich selbst nicht zugesteht *hmm?*

Gesetze sind nur in Märchenbüchern, wie z.B. der Bibel, in Stein gemeißelt …
Summum ius, summa iniuria 😉

walter stach
walter stach
5 Jahre zuvor

-18-
Auch das eine erwartbare "Rückstrahlung" auf….

Anmerkung;
Rechtspositivismus…….
Da ich zu denen gehöre, die von der Existenz natürlichen, vor – und überstaatliches Rechtes ausgehen, bleibt der auf mich bezogene Verweis auf den Rechtspositivismus rätselhaft.

Dass unterhalb der Schwelle dieses natürlichen, vor – und überstaatlichen Rechtes, manifestiert in den sog. Menschenrechten, jede vom Staat gesetzte Norm -im Rahmen ihrer Bindung an die Menschenrechte-abänderbar ist, steht doch nicht zu Diskussion -jedenfalls für mich nicht-.

Dass das GG -sh. 79(3)-, per Selbstbindung über die Unantastbarkeit der Menschenrechte hinaus auch den wesentlichen Inhalte des Art. 2o und das Prinzip des föderalistischen Bundesstaates der "Gestaltungsmacht der staatlichen Gesetzgebung" entzieht, ist eine der deutschen Geschichte geschuldeten Besonderheit.

Grundsätzliches zu den natürlichen, vor- und überstaatlichen Rechten, die sich in den Menschenrechten manifestieren:
Zu fragen war, zu fragen ist, wie sich die Auffassung von der Existenz dieser Rechte begründen, erklären, rechtfertigen läßt. Für Rechtspositivisten gibt es keine sie überzeugende Begründung für diese "natürlichen Rechte", folglich auch nicht für Menschenrechte als vor – und überstaatliches Recht. Ein solcher Rechtspositivist bin ich -sh. einleitend – nicht.
Vernunft und christlicher Glaube, Humanismus und christliches Menschenbild haben mich davon überzeugt, wider den Rechtspositivismus natürliche (gottgebene) vor- und überstatliche Rechte anzuerkennen und diese in der Gesellschaft zu vertreten.

Verfassungsatriotismus = Zivilreligion……???.

Verfassunspatriotismus ist für mich nicht mehr und nicht weniger als Ausdruck einer politischen Überzeugung, nach der "unsere" Verfassung, das GG, besser als jede andere Staatsverfassung in der deutschen Geschichte, ein System geschaffen hat und zu garantieren versucht, in dem es mir(!) am ehesten und am besten möglich zu sein scheint, daß der Mensch sich als Individuum und als Gemeinschaftswesen entwickeln und entfalten kann. Das gilt auch im Vergleich des GG zu den Verfassungen anderer Staaten.
Insofern fühle ich mich als Verfassungspatriot zum Widerstand herausgefordert, wenn z.B. seitens der AFD an den Grundfesten der Verfassung gerüttelt, vor allem die Menschenrechte als natürliche, vor – und überstaatlcihes Recht -geltend für alle Menschen, nicht nur für den deutschen Staatsbürger, in Frage gestellt werden.

"Einfache Gesetze" -Gesetze unterhalb der Verfassung- sind -selbstverständlich- " nicht in Stein gemeißelt". .
Auch die Verfassung und ihr sog. verfassungsfestes Minimums sind nicht "in Stein gemeißelt.".
Und selbst die durch Vernunft und Glaube geprägte Annahme in der sog. westlichen Zivilisation , jeder Mensch besitze vom Augenblick seiner Zeugung an bis zum Tode wegen dieses Menscheins eine unantastbaren Würde, ist nicht "in Stein gemeißelt", auch nicht in der sog. westlichen Welt und schon gar nicht weltweit.
Das ändert für mich (!) nichts daran -der praktischen Vernunft und meines christlichen Glaubens wegen-, jetzt und hier als Verfassungspatriot für die Prinzipien "unserer " Verfassung Partei zu ergreifen und für sie zu streiten . Insofern mag , wem das warum auch immer beliebt, mich als Verfassungspatrioten vergleichen können mit einem religiösen Eiferer.
Ob in XXX Jahren/Jahrzehnten (() noch die Vorstellung/die Grundannahme in der Gesellschaft nicht nur akzeptiert, sondern aktiv vertreten wird, die dem GG zugrunde liegt, ist -selbstverständlich- fragwürdig. Das BVerfG hat zu "dieser Vorstellung" 'bezogen auf den Wesensgehalt des GG 'mal festgestellt: " Dieser Grundordnung liegt letztendlich nach der im GG getroffenen Entscheidung die Vorstellung zu Grunde, daß der Mensch in der Schöpfungsordnung einen eigenen selbständigen Wert besitzt und Freiheit und Gleichheit daueren Grundwerte der staatlichen Einheit sind. Daher ist die Grundordnung eine wertgebunden Ordnung. Sie ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt (BVerfGE, 2,1 12).

Irritierend für mich ist, daß immer wieder Einzelfälle -Dieselfahrverbote, Geschwindigkeitsbegrenzugen, Schwangerschaftsabbrüchen, Rauschgiftverbotee) dazu führen, Grundlagen/Grundsätze unseres Zusammenlebens, so wie sie in der Verfassung normiert und so wie sich im allltäglichen Leben bewährt haben, in Frage gestellt und mittels iirgend welcher Behauptungen konterkariert werden. Ich beziehe mich konkret auf "Freiheit und Verantwortung".
Wenn " im Prinzip" aktzeptiert würde (, im Sinne des Freiheitsverständnisses, das dem GG zugrunde liegt und das -jedenfalls bisher-auch dem der (Mehrheits-?) Gesellschaft -noch- zu entsprechen scheint, daß Freiheit stets Verantwortung -sich selbst und der Gesellschaft gegenüber- und Verantwortung stets Freiheit einschließt, dann kann es doch z.B. in den o.a. Streitthemen nicht um "die" richtige oder "die " falsche Antwort gehen, sondern darum, abzuwägen , wie im konkreten Streitfalle am ehesten, am besten, am zweckmäßigsten "in Freiheit und in Verantwortung (sich selbst und der Gesellschaft gegenüber) entschieden werden sollte.
Wenn ich abwäge zwischen meiner Freiheit als Autofahrer und meiner Verantwortung mir selbst gegenüber -und gegenüber anderen Menschen, und mich daraufhin für ein Tempolimit von 13o km ausspreche, dann ist das meine Meinung, gebildet in "Freiheit und Verantwortung" . Ich habe zu akzeptieren, wenn andere Menschen in ihrer Freiheit und Verantwortung zu einem anderen Ergebnis kommen. Da in einem solchen "Meinungsstreit" in einer Demokratie das letzte Wort per Mehrheitsentscheidung im Parlament getroffen wird -direkt oder indirekt-, ist auch diesbezüglich eine Entscheidung/eine Entscheidungsfindung möglich, die mir im Vergleich zu allen anderen denkbaren "die am wenigsten schlechte" zu sein scheint.
Als"Verfassungspatriot" frage ich mich, warum diese simplen Erkenntnisse/Regeln in unserer Gesellschaft, in unserem Staat mehr und mehr verloren gehen oder gar radikal in Frage gestellt werden. Das besorgt mich, da ich weder (sh. Freiheit und Veranwortung in einem demokratischen Rechtsstaat-) -überzeugende Alternativen kenne bzw. das besorgt mich, weil ich die Alternative in China -in Gesellschaft und Staat- in der sog. westlichen Welt für nicht realisierbar halte.
abraxargb
Ich meine, wir sind "meilenweit" von einander entfernt, wenn über Freiheit im allgemeinen und konkret über die Freiheit der Autofahrer diskutiert wird und über das OB und das Wie staatlicher Ge-bzw. staatlicher Verbote.
Freiheit und Verantwortung -sich selbst und der Gesellschaft gegenüber- und darauf bezogen die Notwendigkeit, im Streitfalle/im Zweifelsfalle staatlicherseits reglementierend einzugreifen/eingreifen zu müssen, z.B. in Sachen Tempolimit auf Autobahnen, für das ich eintrete, obwohl ich derzeit einen 19o PS PKW fahre – deutscher Spießer?.

Ihr Standpunkt scheint das nicht zu sein.
Freiheit = Willkür= keine staatlichen Gebote/Verbote = keine Gängelei -nie-
Oder irre ich mich?

ke
ke
5 Jahre zuvor

@19 W Stach
Liegen wir alle wirklich auseinander?
Das Beispiel Tempolimit finde ich gut. Natürlich ist dies eine Entscheidung für das dt. Parlament .

Leider sehen ich und auch andere hier das Problem, dass genau diese Entscheidung nicht mehr vom Parlament, sondern zu oft von Gerichten getroffen wird. Wenn dann keiner mehr einen "Arsch in der Hose" hat, geht es zu europäischen Gerichten …

Ähnlich verhält es sich für mich in vielen anderen Bereichen.
Ist bspw. die "Legalisierung der Abtreibung" eine Sache für Gerichte und damit für eine irgendwie berufene kleine Gruppe? Ich meine nicht. Dies ist eine Sache des Parlaments. Dass die Verfassung keine direkter Massstab ist, zeigt sich in den ÄNderungen der Auslegung in den versch. Jahren. Es gibt eben zu oft kein Ja/Nein Recht. Es sind Interpretationen.

In #9 wird dies auch dargestellt.

walter stach
walter stach
5 Jahre zuvor

Ke
Warum geht es mir primär in meinem Beitrag?

a.) Darum, darauf hinzuweisen , daß nach dem Werteverständnis unserer Verfassung Freiheit
nicht gleichzusetzen ist mit persönlicher Willkür, sondern zu denken und zu begreifen ist nur in
Einklang mit Verantwortung; Verantwortung sich selbst und der Gemeinschaft gegenüber. Und
dieses Verständnis von Freiheit , so scheint mir, ist zwar das unserer Verfassung, aber es wird
nach meiner Wahrnehmung nicht -nicht mehr- vom "überwiegenden Teil (?) der Menschen in
Deutschland geteilt, was zu denken geben sollte.
Das mag damit zu tun haben, daß sich wiederum wider die Grundauffassung, die der Verfassung
zu grunde liegt, der Mensch nicht mehr gedacht und begriffen zu werden scheint als Individum
und Gemeinschaftwesen ( "nicht als selbstherrliches Individum , sondern als ein in die
Gemeinschaft hineingeborenes und ihr vielfältig verpflichtetes Wesen).
Wenn ich von grundlegenden Meinungsverschiedenheiten gesprochen habe , wenn es um
Freiheit geht, dann, so scheint mir, haben diese letztendlich zu tun mit einem unterschiedlichen
Grundverständnis vom Wesen des Menschen als Individum -mit gedacht oder eben
Außen vorbleibend, daß der Mensch auch ein Gemeinschaftswesen ist -"der Gemeinschaft
vielfältig verpflichtet". Wenn Letzteres mit gedacht, mit bedacht würde, käme "man" zwar nicht
zwangsläufig dazu, ein Tempolimit, z.B. von 13o km auf Autobahnen, für zwingend geboten zu
halten, wäre aber m.E. nicht mehr fähig, jegliche Diskussion über ein Tempolimit für unvereinbar
zu halten mit der Freiheit des Menschen. Ähnliches gilt für Diskussionen über Rauschmittel pp.

b.)
Es geht mir darum, daran zu erinnern, daß unsere Verfassung davon ausgeht, daß nicht nur
das Recht ist, was der Staat normiert und durchzusetzen hat, sondern daß es vor- und überstaatliches Recht gibt -"natürliche Rechte eines jeden Menschen", die sich in den Menschenrechte manifestieren. Dieses Rechtsverständnis findet zunehmend Widerspruch durch
sog. Rechtsradikale -europaweit!

c.)
Unabhängig von meinem Beitrag -29- ging es mir in der Diskussion darum, daran zu erinnern, wer wann, wer wie über "politische Streitfragen" zu entscheiden hat, wer diese Entscheidung umzusetzen hat und wer ggfls. darüber zu befinden hat, ob das jeweils rechtens ist.
Die Parlamente treffen die politischen Entscheidungen, jedenfalls die Gewichtigen.
Die Exekutive hat diese umzusetzen.
Die Gerichte prüfen, ob…
a.)
der parlamentarische Gesetzgeber die Vorgaben der Verfassung eingehalten hat -zuständig sind das BVerfG und die Länderverfassungsgerichte
b.)
die Exekutive die gesetzlichen Vorgaben einhält -Vewaltungsgerichtsbarkeit- .

Ich bin von daher nach wie vor der Auffassung, daß dieses System in Deutschland alles in allem
gut funktioniert. Ich stimme deshalb der auch hier grasierenden generellen "Richterschelte" nicht zu .
Und wenn des Gründe für eine Kritik im Einzelfall gibt, weil……..sollte diese nicht gebraucht/mißbraucht werden, um diesbezüglich die sog. Systemfrage zu stellen.

PS
Bezüglich der Normensetzung durch die Organe der EU (Grenzwerte) ist allerdings die Frage nach
der demokratischen Legitimation des Normengebers naheliegend.
Nur wenn es diese Normen -rechtsverbindliche Regeln für alle (!!)- gibt, m u ß die Exekutive für deren Beachtung sorgen -zwingend , ohne Ermessenspielraum- und die Gerichte haben keine andere Aufgabe als die, zu prüfen und zu entscheiden, ob die Exekutive ihrer Rechtspflicht nachkommt. So eben auch der Ablauf in Sachen "Grenzwerte" .Folglich kann ich auch deshalb die hier primär an der Verwaltungsgerichtsbarkeit geübte Kritik nicht nachvollziehen. Erinnern will ich zudem daran, daß es in der Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich möglich ist, gegen eine erstinstanzliche Entscheidung Berufung beim OVG einzulegen und evtl. -nicht immer- gegen die OVG-Entscheidung Revision beim Bundesverwaltunsgericht. Also ist eine erstinstanzliche Entscheidung in Sachen Dieselfahrverbote nicht unbedingt das letzte Wort der rechtsprechenden Instanz. Von daher ließe ich u.a. die "Aufregung" z.B. über eine Entscheidung des VG GE relativieren. Sie sollte m.E. nicht unbedingt zu einer Schelte gegenüber der sog. 3.Gewalt im Staat führen und schon gar nicht dazu, die Qualität der urteilenden Richter grundsätzlich in Frage zu stellen. Ich jedenfalls habe nach langjähriger Erfahgung mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit keinen Grund , grundsätzlich die juristische Qualität der Richter in der Veraltungsgerichtsbarkeit anzuzweifeln. Im Gegenteil. Sie haben in aller Rege eine weit über dem Durschnitt liegende juristische Qualifikation.
Das Problem , so scheint mir, ist nicht eines der Qualität, sondern eines der Quantität. Das gilt im übrigen nicht nur für den Gesamtbereich der Gerichte, hier vor allem auch für die Strafgerichtsbarkeit, sondern auch für die gesamte Exekutive -Polizei, komm.Verwaltungen.,
Ich würde es für angebracht halten, darüber mehr als bisher öffentlich zu diskutieren vor allem mit denjenigen, die jahrzehntelang den schlanken Staat gefordert haben, schlank vor allem in seiner Personalausstattung, und die heute das "Versagen" der Polizei, der Beamten in den Bauplanungsämter/Bauordnungsämter, in den Jugendämter -aktuell !!-anprangern.

Ke
Nein, die Legalisierung der Abtreibung ist keine Sache der Gerichte. Der Gesetzgeber hat entschieden und wird sich kurzfristig wieder zu entscheiden haben, ob er den § 219 StGB aufhebt oder revidiert. Das entscheiden nicht die Strafgerichtsbarkeit. Sie hat im Streitfall darüber zu befinden, ob nach den Vorgaben des StGB eine strafbare Handlung vorliegt oder nicht.
Im übrigen wäre auch der Streit über einen Schwangerschaftsabbruch geeignet, über "Freiheit und Veranwortung" , und eben nicht über Freiheit gleich Willkür zu diskutieren.
Ke
Vergessen will ich nicht angesichts der Schelte gegenüber Richtern und Gerichten in Deutschland, daß ofttmals Entscheidungen in allen Bereichen der Gerichtsbarkeit, u.a. der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wenn sie letztinstanzlich getroffen wurden, dann noch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden können, welches dann prüft, ob die im Streifall relevante Rechtsnorm mit der Verfassung vereinbar ist (…ob das Dieselfahrverbot mit dem Verfassungsrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar ist oder nicht. Ich bin mir sehr sicher, daß das Bundesverfassungsgericht in Falle der Dieselfahrverbote keine verfassungswidrige Einschränkung der freien Entfaltung der Persönlichkeit feststellen dürfte. Dasselbe gilt für eine generelle Tempobeschränkung auf Autobahnen auf z.B. 13o km.
Ke
Vergessen will ich auch nicht den Hinweis darauf, daß Rechtsnormen in aller Regel abstrakt gefaßt werden müssen und nicht darauf abgestellt sein können, für jeden denkbaren Einzelfall eine konkrete Regelung zu treffen. Das bedeutet -sh. sog. unbestimmte Rechtsbegriffe und im Falle von Ermessensmöglichkeiten-, daß es für die Exekutive und für die Judikative um die Auslegung einer Norm bezogen auf den Einzelfall geht. Selbstverständlich gibt es im Streiffall unterschiedliche Rechtsauslegungen -zwischen Kläger und Beklagtem, zwischen Anwälten und Richtern, zwischen den rechtskundigen Medienberichterstatten und Kommentatoren. Sollte es anders sein? Und wie könnte es anders sein? Ich meine -auch als Resümee- das das rechtstaatliche System in Deutschland als solches ein gutes ist und das es als solches befriedigend funktioniert und eine gute/sehr gute Funktion vor allem davon abhängt, daß in der Exekutive und in der Judikative nicht nur auf die Qualität des Personales geachtet wird, sondern vor allem auch dafür gesorgt wird, daß Richter, daß Verwaltungspersonal in "genügender Zahl" vorhanden ist.

Ke
Das ist bis auf Weiteres mein letzter Beitrag hier bei den Ruhrbaronen. Bis "demnächst"…….

abraxasrgb
abraxasrgb
5 Jahre zuvor

@ #15

Der Antagonismus ist nicht Freiheit oder Tempolimit, sondern absolutes Tempolimit oder vernünftige, ausgewogene Betrachtung und dabei gelassen und methodisch Vorgehen statt hysterisch zu Schnattern? 😉

Autoritär oder Libertär?

Manchmal gibt es einfach keine Lösung, weil es bei nüchterner Betrachtung gar kein objektives Problem gibt.

Daran ändern auch tapetenrollenlange Textbausteine voller Gedanken-, Gefühls- und Glaubensbekenntnissen, nichts.

Mir ist es aber argumentativ bei solchen Themen auch völlig Wumpe, ob wir uns ähneln oder verschieden sind. Das ist in etwa so relevant, wie die Frage ob unser Austausch hier mit Linux, Windows oder MacOS etc. verfasst wurde.

;tldr I agree, to disagree
Wer will, der kann 130 Km/h fahren, solange er den Verkehr nicht behindert … ist der UNTERschied erkennbar?

Ich erwarte in dieser Debatte nur noch das Argument, das LKWs ja nicht 130 Km/h schnell fahren können und wir aus Gründen absoluter Gerechtigkeit alle nur noch so schnell fahren dürfen, wie der langsamste Schwer- oder Spezialtransport fahren kann … Verkehrspolitik anno 2020 😉

#scnr

Arnold Voss
5 Jahre zuvor

Die öffentliche, d.h. steuerfinanzierte Verkehrsinfrastruktur ist nicht dazu da, Höchstgeschwindigkeiten zu ermöglichen. Wer das möchte, kann sich privat den Nürburgring mieten. Sie ist dazu da, eine möglichst hohe Durchschnittsgeschwindigkeit zu gewährleisten und das mit größt möglicher Sicherheit. Davon ist das bestehende deutsche Autobahnnetz und seine Regulierung weiter entfernt, denn je.

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