Katastrophenschutz: Ist die Bevölkerung noch zu schützen, Herr Memmeler?

Wer frisst wen (c) K. Gercek

Zum Jahrestag der Hochwasserkatastrophe am 14. Juli 2021 haben sich die Ruhrbarone mal wieder mit Magnus Memmeler, dem ausgewiesenen Kenner des „deutschen Katastrophenschutzes“,  über die Zustände im und um den Bevölkerungsschutz unterhalten. Das Interview vom 8. August 2021 kann hier noch einmal nachgelesen werden.

Ruhrbarone: In dieser Woche jährt sich die Hochwasserkatastrophe, die im vergangen Jahr den Westen der Republik extrem hart getroffen hat. Im Vorgespräch haben Sie gesagt, dass Sie im Interview mehr nach vorn als zurück blicken wollen, damit nicht erneut eine historische Chance verpasst wird, den Bevölkerungsschutz dauerhaft nachhaltig aufgestellt zu wissen. Warum haben Sie diese Befürchtung? Alle, auch die Politik und Medien, interessieren sich doch plötzlich für den Bevölkerungsschutz.

Memmeler: Meine Befürchtungen hat Jens von den Berken auf Twitter ganz hervorragend zusammengefasst, als er die Formulierung wählte, der Bevölkerungsschutz befände sich seit Jahrzehnten und erneut in einem Schweinezyklus. Immer wieder ist es nach großen Schadenslagen zu hektischem Aktionismus gekommen und es wurden kurzfristig Beschaffungen getätigt und Studien in Auftrag gegeben. In den anschließend etwas ruhigeren Phasen wurden alle Studien vergessen und die Vorhaltung im Bevölkerungsschutz hinterfragt.


Dr. Ulrich Cimolino, der für den vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V) die Erstellung eines Grünbuchs zur besseren Bewältigung von Großschadensereignissen moderiert, hat das Problem so sehr pointiert dargestellt:

„Wenn man keine geländegängigen und watfähigen Fahrzeuge mehr hat, weil man die in 95% der Fälle in Städten und auf befestigten Straßen nicht brauchte, darf man sich nicht wundern, wenn in den anderen 5% der Schadensereignisse keine angemessenen Einsatzmittel vorhanden sind.“

Tatsächlich ist es ja noch dramatischer. Es fehlen vielerorts nicht nur geeignete Einsatzmittel, sondern wie im vergangenen Jahr bereits dargestellt, sind die geländegängigen Einsatzeinheiten, die fakultativ vorgehalten werden häufig sogar unbekannt bei den Behörden, die den Bevölkerungsschutz verwalten und im Schadensfall führen sollen. Somit werden diese dann nicht alarmiert und in den Einsatz entsendet.

Am 12.04.2022 präsentierte der NRW Innenminister eine solche Einsatzeinheit plötzlich als eine quasi neue Errungenschaft, um Schadensereignissen wie im Sommer 2021 zukünftig besser begegnen zu können. Kritische Leser hatten schnell bemerkt, dass lediglich zwei Fahrzeuge hinzugekommen sind und der April sich für diese Präsentation anbot – auch für die Johanniter, denen so kurz vor der Wahl Aufmerksamkeit garantiert war. Endlich wurde wahrgenommen, was schon lange hätte genutzt werden können.

Bereits im Dezember 2021 meldete die Zeit: „Bundesländer planen zentrale Koordinierung beim Katastrophenschutz“. Aber was nutzt uns das, wenn die Zeit am 04. Juli 2022 meldet: „Bevölkerungsschutz-Reform erfordert Grundgesetzänderung“? Hintergrund ist, dass jetzt plötzlich genau die Innenminister, die 2018 zentrale Vorhaltung auf Ebene der EU und im Bund abgelehnt haben, plötzlich im Aktionismus Begeisterung dafür entwickeln, wenn der Bund Strukturen entwickelt, finanziert und als koordinierende Stelle eventuell später den Schwarzen Peter erhält. Zeitgleich wird aber allerorts betont, wie wichtig die föderalen Strukturen, bis hinunter in die Landkreise, für den Bevölkerungsschutz sind.

Der FAZ Beitrag vom 05.07.2022 „Katastrophenschutz stärken, Streit vermeiden“ fasst das aktuelle Dilemma hervorragend zusammen: Es steht also zu befürchten, dass sich nichts ändern wird, obwohl neue Stellen teuer geschaffen werden.
Eilige Pressemeldungen wie „Innenministerin Faeser fordert Neustart im Bevölkerungsschutz“ und die erfreuliche Budgetaufstockung des THW nutzen uns allen nichts, wenn erneut keine Lehren aus der Katastrophe gezogen werden, die in ein nachhaltiges Bevölkerungsschutzkonzept einzahlen, welches auch hervorragende Führungsausbildung und lokal immer wieder zu validierende Bevölkerungsschutzpläne beinhaltet.

All das, über das wir hier sprechen, steht unter der Frage, ist diese Bevölkerung zu schützen? Egal wie gut der Bevölkerungsschutz zukünftig aufgestellt sein wird, hängt einfach sehr viel von der Selbsthilfebefähigung der Bevölkerung ab, denn Bevölkerungsschutz liefert keine Vollkaskoversorgung.


Magnus Memmeler mit Maske Foto: Privat

Magnus Memmeler (53 Jahre) lebt in Kamen. Seit über 31 Jahren arbeitet er im Rettungsdienst und Katastrophenschutz. 25 Jahre davon hat er diverse Leitungsfunktionen eingenommen. Er war beauftragt zur Organisation des Sanitätsdienstes beim DEKT in Dortmund und Verantwortlicher einer großen Hilfsorganisation bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten in den Jahren 2013 – 2018. Er war zudem Mitglied bei der Stabsarbeit von Bezirksregierungen und in Arbeitskreisen des Innenministeriums bei der Konzeption von Katastrophenschutzkonzepte.


Der aktuell drohende Gaslieferstopp ist wahrscheinlich ein sehr gutes Beispiel, um zu zeigen, worauf sich Führungskräfte im Einsatz zukünftig einstellen müssen. Im schlimmsten Fall erleben wir momentan einen Blackout mit monatelanger Vorankündigung. Jede Bundesbürgerin du jeder Bundesbürger hat nun die Möglichkeit, den vollständigen Gasausfall durch eigenes Verhalten zu verzögern oder im Idealfall zu vermeiden.

Was wir erleben sind aber stumpfe Witze in den sozialen Medien oder Widersprüche gegen Nachtabsenkungen von Heizungen durch Wohnungsbaukonzerne, obwohl Politik selten ehrlicher eine Krise beschrieben hat. Jede ab jetzt gesparte Kilowattstunde Energie verzögert oder vermeidet einen Totalausfall der Gasversorgung. Vergleichbar mit den Reaktionen auf Maßnahmen in der Pandemie, schwingen sich nun aber „Freiheitskämpfer“ auf und beschwören die persönliche Freiheit, um auch in der Krise um 02:00 Uhr in der Nacht 45 Minuten duschen zu können.

Auf der anderen Seite werden wir erleben, wie in den Baumärkten nun plötzlich Stromerzeuger knapp werden, weil diese einfach gekauft werden, ohne zu wissen, wie diese im Ereignisfall genutzt werden können. Vor dem Hintergrund, dass jährlich Menschen ums Leben kommen, weil in den Wohnungen gegrillt wird, möchte ich mir nicht ausmalen, wer alles den Stromerzeuger ins Wohnzimmer stellt, um nicht auf Netflix verzichten zu müssen.

Führungskräfte müssen auf eine nicht selbsthilfefähige Bevölkerung vorbereitet sein, der das Bewusstsein für mögliche Krisen vollständig abhanden gekommen ist. Deshalb finde ich den Vorschlag von Ralph Tiesler, neuer Präsident des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe), genial, die Bevölkerung zukünftig in Krisenübungen einzubeziehen.

Ruhrbarone: Was genau fordern Sie und Ihre Kollegen? Und warum üben Sie hier Kritik an der bestehenden Führungsausbildung im Bevölkerungsschutz? Gibt es da Mängel?

Memmeler: Bevor ich mit einer möglicherweise sehr langen Liste an Forderungen beginne, möchte ich Ihre Frage nach Mängeln in der Führungsausbildung mit einem deutlichen Ja beantworten. Alle bislang vorgestellten Auswertungen der Schadensereignisse im Sommer 2021 weisen an zentraler Stelle darauf hin, dass das Führungsverständnis, die Führungskompetenz und somit auch die genossene Führungsausbildung in zahlreichen Stäben von vielen befragten Einsatzkräften kritisiert wurde.

Belegt wurde dies durchweg damit, dass offensichtlich keine einheitliche Auslegung der DV 100 (Dienstvorschrift 100), der Bibel des Bevölkerungsschutzes, feststellbar war, obwohl diese die Grundlage für jede Führungskräftefortbildung darstellt. An dieser Stelle muss in der Führungskräfteausbildung deutlich nachgelegt werden, was heißt, dass regelmäßige Fortbildungen auch finanziert werden müssen – und das auch wirklich regelmäßig.

Für dieses Bild bei Einsatzkräften war es ausreichend, dass diese Defizite bei einigen und bei Leibe nicht allen Führungskräften bestanden. Je prominenter die zu bewältigende Aufgabe der Führungskraft, desto nachhaltiger der negative Eindruck und die schädliche Wirkung auf das Einsatzgeschehen.

Im Beitrag „Überlastet und überfordert“ der Süddeutschen vom 01. Juli.2022 wird am Beispiel des früheren Landrates des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, verdeutlicht, wie wichtig eine regelmäßige und vom BBK angebotene Schulung für Landräte, Oberbürgermeister und deren Mitglieder im Stab ist.

Eine Umfrage bei allen Landräten und Oberbürgermeistern, wer denn wann bereits eine solche Schulung besucht hat, würde wahrscheinlich zu einem erschreckenden Ergebnis führen, weil in der Kommunalpolitik natürlich zunächst die drängenden sozialen Fragen, der Arbeitsmarkt und die Verkehrspolitik den Alltag bestimmen, weshalb eine Schulung im Umgang mit Krisen, die den Bevölkerungsschutz und alle kommunalen Strukturen fordern eher hinten an stehen. Nur blöd, wenn der Schadensfall eintritt und der OB oder der Landrat plötzlich vollkommen versagt.

Diese Pressemeldung und die aus dem Versagen resultierenden Schäden will auch niemand. Also gilt auch hier, dass Vorbeugen besser ist, als auf die Schuhe zu erbrechen. Außerdem hinterließ auch der Föderalismus wieder seine Fußspuren, da es keine bundeseinheitliche Benennung von taktischen Einheiten gibt.

Das ist vergleichbar mit dem Brötchen, welches auch Wecke oder Schrippe heißen kann. Wenn das Verständnis jedoch so weit auseinander geht, wie bei einem Westfalen, dem ein Pfannkuchen angeboten wird, obwohl er einen Berliner wünscht, was in Berlin allerdings das gleiche ist, führt das im Bevölkerungsschutz zu Irritationen, die dafür sorgen, dass ggf. geeignete Einsatzmittel schlicht ignoriert werden, weil dem Gegenüber am Funk oder Telefon dessen taktischer Wert unbekannt ist.

Im Jahr 2022, welches uns zukünftig sogar einheitliche Ladekabel beschert, ist dieser Umstand einfach nur peinlich, weil diese Erkenntnis auch nicht erst seit 2021 existiert. Versteckt existierende Studien zur Bewältigung und zur Vorbeugung gegen Schadensereignissen nicht länger in Euren Schubladen! Die seit 2021 erneut gewonnenen Erkenntnisse müssen nun endlich verinnerlicht und in andauerndes politisches Handeln umgesetzt werden.

Nun können wir uns sehr gerne berechtigten Forderungen widmen und auch völlig irrelevante Wünsche benennen, die jetzt gerne schnell abgedruckt werden, weil der Jahrestag der Katastrophe medial ausgeschlachtet werden will. Die Überschrift „Innenminister wollen mehr Geld für den Katastrophenschutz“ fasst sehr gut zusammen, was momentan in vielen vorgeht. Statt auch für den Bevölkerungsschutz eine wirkliche Zeitenwende einzuleiten, wollen viele schlicht und völlig egoistisch in den Honigtopf fassen dürfen.

Wenn in einigen Stellungnahmen für eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestages vom 04.07.2022 die recht platte Forderung nach mehr Geld und mehr Einsatzmitteln zu lesen ist, dann ist das in erster Linie peinlich.

Erstens erodiert das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz zunehmend, weshalb Konzepte her müssen, wie wir das Ehrenamt stärken können. Zweitens nützen mehr Blaulicht und schicke Aufkleber nichts, wenn nicht klar ist, wie diese schicken Einsatzmittel dauerhaft unterhalten, geführt und besetzt werden sollen. Und drittens machen Beschaffungen keinen Sinn, wenn zunächst beschafft und dann ein Einsatzkonzept rund um das plötzlich vorhandene Material geschrieben werden muss, ohne im Vorfeld vorhandene Erkenntnisse angemessen zu berücksichtigen.

Herausheben möchte ich an dieser Stelle die Stellungnahme von Andy Neumann, der wenig zurückhaltend bestehende Probleme benennt und die Stellungnahmen von Prof. Dr. Martin Voss und Prof. Dr. Lars Gerhold, die sehr deutliche Appelle an die Politik richten, den Bevölkerungsschutz im politischen Handeln dauerhaft zu verankern, auch wenn immer wieder andere Probleme Aufmerksamkeit fordern.

Wer sich erinnern mag, wird die Forderung der Wissenschaftler bestätigt wissen, wenn wir an die Überschrift der Welt vom 25.08.2016 denken: „Mehrheit hält de Maizières Notfallplan für Panikmache“. Hoffentlich haben die Kritiker von einst ausreichend Rückgrat, um sich nun angemessen zu entschuldigen. Den Link zur Anhörung im Innenausschuss und somit auch den Zugriff auf die Stellungnahmen findet der geneigte Leser am Ende des Interviews.

Im Rahmen der diesjährigen Interschutz hat der vfdb die Erkenntnisse einer aus 66 Experten bestehenden Kommission zusammengefasst und ein erstes Ergebnis präsentiert, welches hier zusammengefasst nachzulesen ist. Ja, der Bevölkerungsschutz benötigt tatsächlich ein Update und nicht ausschließlich ein Mehr an Mitteln.

Auch wenn es bereits gute erste Schritte zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes gibt, muss ich als größten Wunsch aller mir bekannten Experten festhalten, dass es kein „Weiter So“ geben darf und Schnellschüsse und Einmalfinanzierungen vermieden werden müssen. Außerdem muss die Führung und die Zusammenarbeit bei zukünftig zu etablierenden Strukturen für die zukünftigen Schadensfälle verbessert werden.

Ruhrbarone: Auch wenn sich bis hierher wahrscheinlich viele nicht im Bevölkerungsschutz engagierte Leser ausgeklinkt haben, erlaube ich mir die abschließende Frage nach den ersten Erfolgen und Ihren konkreten Befürchtungen.

Memmeler: Um erste Erfolge und meine konkreten Befürchtungen zu beschreiben, bemühe ich hier Auszüge aus dem Koalitionsvertrag der neuen NRW Landesregierung und werde diese kommentieren, da bundesweit vergleichbare Lösungsansätze verfolgt aber auch unterschiedlich interpretiert werden.

„Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) werden wir novellieren und dabei für eine breite Mehrheit in den demokratischen Fraktionen werben. In dem Gesetz werden wir eine stärkere Landeszuständigkeit festschreiben.“

Zunächst ist es folgerichtig, dass diese Lehre aus der Hochwasserkatastrophe 2021 gezogen wird, um zukünftige Lagen mit überregionalen Auswirkungen besser lenken und versorgen zu können. Im Kleinen, bezogen auf NRW, zeigt es aber auch, wie wichtig die von beiden Seiten eingeforderte und im Idealfall auch gewollte Zusammenarbeit zwischen Land und Landkreis und im Großen Bund und Land ist. So wie der Bund den Ländern die Zuständigkeit im Katastrophenschutz nicht absprechen kann, kann auch das Land nicht leugnen, dass der Bevölkerungsschutz zunächst in den Landkreisen und kreisfreien Städten geregelt sein muss. In diesem Prozess müssen Eitelkeiten dem Ziel geopfert werden, den Bevölkerungsschutz zu stärken.

„Zukünftig soll das Land den landesweiten Katastrophenfall ausrufen können, zudem soll ein Landeskatastrophenschutzbedarfsplan erstellt werden. Die Aufgaben werden in einer angemessen ausgestatteten, neuen zentralen Landesstelle für den Katastrophenschutz im Innenministerium gebündelt. Die Regelungen zur Aktivierung des Krisenstabes der Landesregierung werden wir konkretisieren. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen zukünftig Katastrophenschutzbedarfspläne erstellen und Krisenstäbe mit entsprechend fortgebildetem Personal vorhalten. Für die Krisenstäbe und operativen Einheiten auf kommunaler und Landesebene sollen Katastrophenschutzübungen durchgeführt werden.“

Wahrscheinlich werden sich hier viele die Augen reiben und fragen, warum das nicht schon lange geregelt ist. Eigentlich sind die benannten Bedarfspläne schon lange im Katastrophenschutzrecht beinhaltet aber eben nicht wirklich verpflichtend geregelt. Bislang gab es keine wirkliche Durchgriffsmöglichkeit, um auf Tatenlosigkeit in Landkreisen oder in Großstädten zu reagieren. Viel spannender wird jedoch die zukünftige Gestaltung einer zentralen Landesstelle für den Katastrophenschutz.

Diese zentrale Stelle ist eigentlich das Innenministerium. Was jetzt geschehen soll, ist die Schaffung einer Außenstelle, die dem Innenministerium untersteht, im Ereignisfall aber Führungsaufgaben übernehmen soll. Wenn wir hier nicht aufpassen, wird im schlimmsten Fall eine Parallelwelt zum Innenministerium aufgebaut, bei der dann unklar sein wird, über welche Kompetenzen diese verfügen wird und wer welche Maßnahmen einleiten muss.

„Um für eine reibungslose Kommunikation in der Lage zu sorgen und Redundanzen herzustellen, werden wir zunächst – wie mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart – das Projekt „Vernetzung von Informationen zur Darstellung der Landeslage“ (VIDaL) einführen, zur ressort- und ebenenübergreifenden Vernetzung aufbauen sowie in dieser Legislaturperiode die ersten Schritte auf dem Weg zu einer landesweit einheitlichen Software für Leitstellen einleiten. Wir werden die gesetzliche Regelung der Leitstellen prüfen und weiterentwickeln.“

Große Dinge werden hier gelassen ausgesprochen. Hier werden politische Bekenntnisse sehr schnell mit der kommunalen Selbstverwaltung kollidieren. Wir alle erinnern uns noch an den kläglich gescheiterten Versuch, alle Gesundheitsämter mit einheitlicher Software auszustatten, damit die Nachverfolgung von Infektionsketten einheitlich geregelt ist und Infektionszahlen quasi in Echtzeit abgelesen werden können.

Für dieses Brett muss der richtige Bohrer noch erfunden werden, denn Landkreise und Städte werden hier sicherlich kein Geld in die Hand nehmen wollen, nur weil es in einem Koalitionsvertrag steht. Im Großen gedacht, besteht diese Herausforderung auch bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Bund, Länder, Landkreise und Kommunen müssen im nun anlaufenden Prozess sehr viel Kooperationsbereitschaft beweisen und zeigen, dass man wirklich das gleiche Ziel verfolgt.

Wir brauchen dringend ein interdisziplinäres Lagebild in Echtzeit, dass organisationsübergreifend Informationen anwendergerecht darstellen kann. Aber wer macht es wie, wann und wo? Alle Fragen sind leider noch offen, einige Arbeiten dran. Hier ist, wie bei allen anderen Themen auch, politisches Verständnis und Support notwendig. Ansonsten wird in vielen Einzelprojekten viel Geld versenkt und Mars und Venus werden sich weiterhin nicht verstehen.

Einen wirklichen ersten Erfolg stellt die Bekanntgabe in dieser Woche dar, dass VOST (Virtual Operations Support Teams) innerhalb des THW als offizielle Einheit endlich anerkannt wird. Zahlreiche Papiere forderten nach der Flut den Ausbau von VOST, um Soziale Medien und Webmeldungen auswerten zu können, damit ein möglichst vollständiges Lagebild geschaffen werden kann.

„Zufällig“ zeitlich passend, wird diese Erfolgsmeldung zum Jahrestag der Hochwasserkatastrophe verkündet. Ramian Fathi von der Universität Wuppertal wird als Verantwortlicher dieses Teams sicherlich stolz auf das Erreichen dieses erste Etappenziels sein. Jetzt muss es noch gelingen VOST auch in den Bundesländern zu etablieren, um den Erkenntnisgewinn zur Lagebeurteilung in komplexen Lagen durch Erkenntnisse aus dem Web zu ergänzen.

„Mit den Kommunen und den Akteuren im Katastrophenschutz wollen wir die Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger stärken. Gemeinsam werden wir nach Lösungen suchen, wie die Hilfe von Sontanhelferinnen und -helfern bestmöglich koordiniert und integriert werden kann.“

Und hier schließt sich der Kreis. Ist die Bevölkerung zu schützen? Wie vorbereitet sind wir, trotz zahlreicher Auswertungen aus vorangegangenen Schadenslagen auf die Einbindung von Spontanhelfenden? Wie kann die Autarkie von Gemeinden gesteigert werden, um zum Beispiel die Wasser- und Benzinversorgung für den Eigenbetrieb sicherzustellen, ohne sofort auf überörtliche Hilfe angewiesen zu sein? Wann werden in allen Gemeinden SAE (Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse) benannt und etabliert?

Ich kann von der Bevölkerung nur verlangen, was ich als Gemeinde aktiv lebe, denn so werden die Menschen in einer Stadt, die vorbeugend aktiv wird, von vornherein mit eingebunden, wenn es darum geht, die Selbstschutzbefähigung zu steigern.

Mein Fazit lautet, dass wir es nun alle gemeinsam in der Hand haben, ob wir die schrecklichen Ereignisse im Jahr 2021 nun endlich mal als Chance nutzen, um den Bevölkerungsschutz und die Selbstschutzbefähigung in der Bundesrepublik und in jeder Gemeinde zu verbessern. Werden erneut Eitelkeiten gepflegt oder sollte der Schweinezyklus greifen, muss erneut die Lernfähigkeit aller Beteiligten angezweifelt werden. Ich danke allen, die bis hierhin durchgehalten haben, für ihr Interesse und drücke uns allen die Daumen, dass wir zukünftigen Krisen gelassener begegnen können.

Ruhrbarone: Vielen Dank, Herr Memmeler, für den geballten Überblick zum Bevölkerungsschutz.

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Weiterführende Links für Interessierte Leser und Mitglieder der Bevölkerungsschutz Gemeinde:

Zusammenfassung der Anhörung im Innenausschuss vom 04.07.2022 inklusive aller Stellungnahmen

Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu „Zentralstellen nach Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Stellungnahmen aller Bundestagsfraktionen zur Modernisierung des Bevölkerungsschutzes

Aktionismus dokumentiert am Beispiel von geplanten Lazarettzügen

 

Mehrheit hält de Maizières Notfallplan für Panikmache, Welt vom 25.08.2016

Drohende Risiken von ungelenkten Spontanhelfern mit großer Medienreichweite

Wissenschaftliche Umfrage bei 2.600 Spontanhelfenden und erste Ergebnisse

Bund informiert zu VOST

Beitrag zur mangelhaften Ressourcenvorhaltung bei Hubschraubern für Windenrettung und Löscheinsätze

Präsident des BBK fordert Einbindung der Bevölkerung in Katastrophenschutzübungen

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[…] den Beitrag „Katastrophenschutz: Ist die Bevölkerung noch zu schützen?“ https://www.ruhrbarone.de/katastrophenschutz-ist-die-bevoelkerung-noch-zu-schuetzen-herr-memmeler/21… erfolgten einige persönliche Mitteilungen, welche alle den Grundtenor hatten, dass alles, was […]

Jupp Posipal
Jupp Posipal
2 Jahre zuvor

Herr Memmeler hat sich bei seiner Einschätzung ja noch vornehm zurück gehalten. Solange aber kein gesetzlich konkreteren Vorgaben der kommunalen Selbstverwaltung faktisch vorschreiben, was unter Katastrophenschutzprävention bzw. angemessenen (Einsatz-)Vorhaltungen (als Pflichtaufgbe in Abgrenzung zum Brandschutz oder Technischer hilfeleistungen in Notfällen) zu verstehen ist, und dies auch ergebnisoffen immer im Detail überprüft, sind Verbesserungen nur in historischen Zeiträumen (oder noch weiteren Trägödien) zu erwarten.
Da die Kommunen überwiegend Pleite sind (bzw. unter Haushaltsüberwachung stehen), wird so der politisch lokalen Palaverebene überlassen, ob und wie bisherige KatS-Vorgaben auch aus dem neuen BHKG zu interpretieren wären. Die Etablierung eines neuen zentrales Landesamt für Katastrophenschutz u.a. mit operativen Aufgaben, ggf. überregional koordinierendem Durchgriff, lässt hoffen. Zudem die Bezirkregierungen als derzeit aufsichtszuständige Behördeninstanz (über den jeweils „tatsächlich“ erreichten Fortschritt bei Pflichtaufgaben) , einschließlich krisenbezogener Unterstützungstätigkeiten, 2021 durchgängig als Totalausfall zu verbuchen waren. Das jahrlange Wegsehen bei baulichen Mindesvorgaben (u.a. Kiesgrube in Erftstadt-Blessem) unterstreicht eine pflichtvergessene Tatenlosigkeit welche jetzt (endlich) der Staatsanwalt untersucht.
Letztendlich geht es um künftig anders priorisierte Ausgabeschwerpunkte von Steuergeldern auf lokaler oder Landesebene. Um damit um eine politisch nachgelagerte Verantwortung, was der Staat als Daseinsvorgabe überhaupt leisten kann (ggf. nur noch sollte). Für eine höhere Effizienz (bzw. kostensparende Vereinheitlichung bei örtlich durchgehend ähnlicher Vorbereitungszustand) sollte, wie in den Niederlanden seit 2014 bei einem weiterhin hohen Ehrenamtsanteil von über 80% darüber nachgedacht werden, die gesamte Gefahrenabwehr zu regionalisieren.
Damit entfielen weitgehend immer noch existierenden Führungsdefizite und Kommunikationsprobleme, verursacht von mindestens exzentrischen Funktionsträgern, die keine anderen Götter neben sich dulden.

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