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NRW: Kleine Anfrage der FDP zum Umgang der Landesregierung mit dem Informationsfreiheitsgesetz nach Artikel auf den Ruhrbaronen

Vor wenigen Wochen haben wir darüber berichtet, wie das Umweltministerium versucht, durch hohe Kosten die Arbeit von Journalisten zu erschweren, die sich bei der Recherche auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Unseren Artikel hat die FDP-Fraktion im Landtag nun zum Anlass für eine Kleine Anfrage genommen.

Als wir darüber berichteten, das David Huth, Volontär der WAZ-Mediengruppe, mit über 2000 Euro Gebühren für eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz das Doppelte seines Monatslohnes zahlen sollte, schlug das hohe Wellen. Unter anderem berichtete das Portal Newsroom über den Fall und Carta übernahm unseren Text als Crossposting.

Nun hat die FDP-Landtagsfraktion nachgelegt. In einer gestern veröffentlichten Kleinen  Anfrage wollen berufen sich die Liberalen auf unsere Berichterstattung und wollen wissen, wie es die Landesregierung mit der Transparenz hält:

1. In jeweils welchen einzelnen Fällen sind von sämtlichen Landesbehörden seit dem 15. Juli 2010 bis heute entsprechende Gebührenbescheide für Auskünfte nach dem  Informationsfreiheitsgesetz ergangen? (bitte vollständige Aufzählung der Anfragen mit  Datumsangabe)

2. Wie hoch sind dabei jeweils in allen einzelnen Fällen die in Rechnung gestellten  Gebühren für die Auskunftsanfragen gewesen?

3. Welche Inhalte, Art und Komplexität der Informationen sind jeweils bei den einzelnen
Anfragefällen begehrt worden?

4. Aus welchen genauen Erwägungen heraus entspricht die anhand des Beispiels
dargestellte Praxis des LANUV aus Sicht der Landesregierung einer sachgerechten
und verhältnismäßigen Anwendung der Vorschriften des IFG?

5. Welche konkreten Änderungen beabsichtigt die Landesregierung bei ihrer Praxis der
Gebührenfestsetzung im Rahmen der Ausführung des IFG?

Auf die Antworten sind wir auch gespannt…

 

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derHarry
derHarry
11 Jahre zuvor

[…]Volontär der WAZ-Mediengruppe, mit über 2000 Euro Gebühren für eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz das Doppelte seines Monatslohnes zahlen sollte[…]

Gut, dass Ihr das hier mal aufgreift – da kann man wirlich nur laut schreien:

SAUEREI!

trackback

[…] 17.10.: Kleine Anfrage der FDP zum Umgang der Landesregierung mit dem Informationsfreiheitsgesetz nach Artik… Wenn Journalisten beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz […]

Stoerer
Stoerer
11 Jahre zuvor

450,– Euro

https://fragdenstaat.de/anfrage/bau-und-liegenschaftsbetrieb-blb/

Fragen, die sich aus dem Bericht des Landesrechnungshofes ergeben.

Hat der Finanzminister schon geantwortet ?

Stefan
Stefan
11 Jahre zuvor

Wieviel EUR Verwaltungsaufwand hat den die Anfrage des Volontärs ausgelöst?? Wurden (und wenn ja wie) die 2.000,- begründet? Ist denn die WAZ als der „Arbeitgeber“ nicht in der Lage, einem Volontär bei solchen Anfragen finanziell unter die Arme zu greifen, selbst wenn Anfragen nach dem IFG anscheinend nur durch Privatpersonen gestellt werden können? Hat sich der Volontär denn auch um anderweitigen Zugang zu diesen Informationen bemüht (soll heißen: wurden die Subventionsempfänger befragt oder öffentlich zugängliche Informationsquellen genutzt?)?

Mir scheint, die eigentliche Geschichte wurde über den ganzen Ärger über die erhobenen Gebühren ein wenig aus den Augen verloren. Oder war die Geschichte über Millionensubventionen für die Fleischindustrie nur ein Vehikel, um auf die anscheinende gängige Praxis der Gebührenerhebung bei Anfragen nach IFG aufmerksam zu machen???

Fragen über Fragen….

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