
Am 6. Februar diesen Jahres zog eine Gruppe von mehr als 30 Neonazis in den späten Abendstunden vor eine Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Eving. Die Neonazis trugen Fackeln bei sich, vereinzelt sollen Böller geworfen worden sein. Damals reagierte die Dortmunder Polizei schnell, zog Kräfte aus umliegenden Städten zusammen und nahm 26 Rechte in Gewahrsam. Den Neonazis wurden Kleidung und Mobiltelefone abgenommen. Dieses Vorgehen wurde im Nachhinein gerichtlich als rechtswidrig eingestuft.
Trotzdem liefen noch Ermittlungsverfahren gegen Neonazis, die bei der Aktion gefasst worden waren: Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch und Volksverhetzung standen im Raum. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat diese Verfahren nun, wie die Rechtsextremen in Szenemedien berichten, eingestellt. Bei der Staatsanwaltschaft hält man es anscheinend für völlig normal, wenn sich Nazis unangemeldet, mit Fackeln, vor eine Asylunterkunft stellen. Dass schon alleine das Mitführen der Fackeln ein gewisses Maß an Planung aufzeigt, ignoriert die Dortmunder Behörde. Die massive Einschüchterung, für die der Fackelmarsch bei den Bewohnern der Unterkunft gesorgt hat, fließt offensichtlich nicht in die Beurteilung der Staatsanwaltschaft mit ein. „Ausländer Raus!“ schreiende, mit Fackeln ausgestattete Nazis stellen also nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Bedrohung dar.
Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund war am Donnerstagnachmittag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Wir haben unsere Anfrage schriftlich gestellt und berichten nach.
Update:
Wir haben heute ein längeres Telefonat mit der Staatsanwaltschaft geführt. Im Gespräch wurde ausführlich dargelegt, dass den Staatsanwälten in diesem Fall die Hände gebunden waren. Den 16 Beschuldigten Neonazis konnten individuell keine Verstöße gegen das Versammlungsgesetz oder volksverhetzende Rufe nachgewiesen werden. Für weitere Ermittlungen waren der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden, unter anderem dadurch das Amts- und Landgericht die Beschlagnahmung der Mobiltelefone, der Beschuldigten, als Rechtswidrig einstuften. Im gestrigen Beitrag haben wir vermutlich zu scharf gegen die Staatsanwaltschaft geschossen und entschuldigen uns dafür.








