
Pro Köln muss 15.000 Euro an die Gerichtskasse Köln zahlen. Die „Bürgerbewegung“ hatte immer wieder Newsletter an hunderte Mitarbeiter der Stadt Köln verschickt – auch noch nachdem die vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen dieses Vorgehen erstritten hatte.
Im Herbst vergangenen Jahres versandte die Fraktion Pro Köln via E-Mail Newsletter an hunderte Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Pro Köln bestritt dieses Vorgehen, konnte das Gericht aber nicht überzeugen. Köln erwirkte eine einstweilige Verfügung, die bestand hatte.
Und gegen die hat Pro Köln verstossen – es wurden wieder Mails verschickt. Und das wird nun teuer. Auf Anfrage dieses Blogs teilte die Stadt mit:
Die Stadt Köln hat einen Ordnungsmittelantrag gestellt, auf den das Landgericht gegen die Bürgerbewegung wegen Verstoßes gegen unsere Unterlassungsverfügung mit Beschluss vom 28.3.14 (Az. 18O 475/13) die Zahlung eines Ordnungsgeldes iHv 15.000 € festgesetzt hat.

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