
Im Prozess um den brutalen Nazi-Überfall auf eine Gruppe junger Leute am 25. Dezember vergangenen Jahres im S-Bahnhof Bochum Langendreer, ist es am heutigen Dienstag zu einer Verurteilung und einem Freispruch gekommen. Den Angeklagten, beides einschlägig vorbestrafte Neonazis, wurde vorgeworfen, aus einer Gruppe Rechtsradikaler heraus die andere Gruppe unvermittelt angegriffen zu haben. Dabei wurden mindestens drei Personen verletzt. Zwei der drei Geschädigten wurden zudem auf die Bahngleise getreten – un das, kurz bevor die S-Bahn einfuhr. Ein anderer wurde mit mehreren Platzwunden und einer Gehirnerschütterung bewusstlos in seiner Blutlache liegengelassen. Besonders brisant: Einer der Angegriffenen leidet unter einer massiven Sehbehinderung, er ist größtenteils auf die Hilfe eines Blindenstocks angewiesen.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Essener Neonazi Dennis Hülshorst dem sehbehinderten Mann „aus völlig nichtigem Anlass“ erst mit einer „Kopfnuss“ die Nase brach, und ihn dann ins Gleisbett beförderte. Wenige Minuten später fuhr der Zug dort ein, die Opfer konnten sich rechtzeitig retten. Hülshorst wurde von mehreren Zeugen eindeutig identifiziert, unter anderem durch eine Hakenkreuz-Tättowierung auf der Brust. Bei dem anderen Angeklagten handelt es sich um den stadtbekannten Neonazi Dennis Ewers. Zwar habe das Gericht „keine Zweifel“ an einer







