Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte Ende vergangenen Jahres beschlossen, dass der Rat der Stadt Dortmund eine Wiederholung der Kommunalwahl 2009 beschliessen durfte. Drei SPD-Ratsmitglieder klagen nun gegen den Beschluss des OVG-Münsters, gegen sein Urteil keine Revision zuzulassen.
Die Sache ist eigentlich klar: Während der Kommunalwahl 2009 hatte die SPD in Dortmund damit geworben, dass sie die Finanzen im Griff hat. Dann die Überraschung: Keine 24 Stunden nach der Wahl verkündete der damalige Oberbürgermeister der Stadt ein Haushaltsdefizit von 100 Millionen Euro. Das Wort vom Wahlbetrug machte die Runde. Der frischgebackene OB Ullrich Sierau stellte sich ohne rechtliche Not einer Wahlwiederholung und gewann souverän, der Rat beschloss ebenfalls die Kommunalwahl wiederholen zu lassen – und setzte sich damit Ende 2011 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen 11 SPD-Ratsmitglieder durch, die eine Wahlwiederholung verhindern wollten. Gegen den Beschluss des OVG gibt es keine Revisionsmöglichkeit -allerdings kann gegen diese






