
„Ich erkenne ausdrücklich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das Existenzrecht Israels an und verurteile jegliche antisemitischen Bestrebungen.“ Einen Satz wie diesen hat Sachsen-Anhalt, regiert von CDU, FDP und SPD, jetzt offenbar zur Bedingung gemacht für eine Einbürgerung. Der Schritt ist völlig richtig und ziemlich falsch.
Wer in Sachsen-Anhalt eingebürgert werden will, soll sich künftig zum Existenzrecht Israels bekennen müssen. Nicht nur daher gesagt, sondern schriftlich. So hat es das sachsen-anhaltinische Innenministerium, CDU-geführt, jetzt erlassen, wie u.a. der Tagesspiegel berichtet hat: Das Existenzrecht Israels zähle zur Staatsräson, heißt es demnach in dem Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte. Wer sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bewerbe, müsse schriftlich niederlegen, dass er „das Existenzrecht Israels anerkennen und jegliche gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verurteilen“ werde. So richtig dies in der Sache ist, es wird diffus begründet, nämlich mit einer „besonderen deutschen Verantwortung“.







