Türkische Gemeinde besorgt über Rassismus- und Antisemitismus-Klausel im neuen Staatsangehörigkeitsrechts

Antisemitische Demonstration 2014 in Essen

Die Ampel hat ihre Pläne zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt.  Die Mehrstaatigkeit soll möglich und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfacher werden. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich allerdings zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen. Wer diese Werte nicht teilt oder ihnen gar zuwiderhandelt, darf auch künftig nicht deutscher Staatsangehöriger werden. In das Staatsangehörigkeitsgesetz soll daher  folgender Satz aufgenommen werden: „Antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes.“ Dieser Satz bereitet der Türkischen Gemeinde, welche die Reform grundsätzlich befürwortet, Sorgen. „Nach aktuellem Entwurf sind rassistisch und antisemitisch motivierte Handlungen bereits ein Ausschlusskriterium – Handlungen, nicht Straftaten!“, sagt Gökay Sofuoğlu, Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V., in einer Stellungnahme. Damit bleibe offen,ob von der Meinungsfreiheit abgedeckte Meinungen oder die Teilnahme an Demos zukünftig zum K.O.-Kriterium werden könnten. „Die Überprüfung darf nicht ausufern in einen allgemeinen Gesinnungstest.“ Warum man Antisemiten und Rassisten auch wenn sie ihre Handlungen im Rahmen des Gesetzes bewegen die deutsche Staatsangehörigkeit geben sollte und was diese Gesellschaft davon hätte sagt Sofuoğlu nicht.

 

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