Vom Buchverlag zum Softwareanbieter?

Lesendes Mädchen Gemälde von Georgios Jakobides, 1882 – gemeinfrei

Rechtlich sind Buchverlage in Europa, die einen Wechsel von papiernen zu digitalen Produkten wagten, nicht mehr in der Buch- tätig, sondern in der Softwarebranche. Diese einfache Ausgrenzung, die auf das Naheliegenste setzt, auf die physische Verpackung, das Wichtigste außer Acht lässt, die Inhalte, traditionell Texte und Bilder, ließe freilich zu, die Buchbranche ganz abzuschaffen und sie nur noch als konzeptionelle Papierverwerter einzuordnen, vielleicht ähnlich den Tapetengestaltern oder Altpapiersammlern. Auch dort wird das Papier übrigens gebunden, bei Tapeten in Rollen, ein durchaus traditionelles Verfahren, bezöge man Schriftrollen ein, und wer schon einmal auf einem Sammelhof für Altpapier war, erinnert sich vielleicht an die groben Stricke, mit denen nach einigen Pressvorgängen Ballen geknüpft wurden.
Die Frage nach Inhalten, den Eindruck hinterlassen die europäischen Juristen, ist unerheblich geworden. Dennoch ist weiterhin von einem sogenannten ‚Kulturgut Buch’ die Rede, zumindest in Deutschland. Was bliebe an Kultur jedoch übrig, wenn lediglich die Verpackung, gleichsam das Geschenkpapier, als Buch relevant sein könnte, auch wenn es vom Handel beigesteuert wird? Vielleicht reichte es für Juristen bereits aus, einen Bogen zu erhalten, statt eines aufwendig erstellten Buches? Versuchsweise ließe sich auch ein Brikett oder Holzscheit verpacken, falls es Ihnen an Gewicht fehlte.

Die sprachliche Ungeschicklichkeit, mit der europäische Juristen zu Werke gingen, möchte ich diesen nicht als maßlose Dummheit im Amt anlasten, obwohl dies leicht möglich wäre. Vielleicht galt es durch die primitive Ausgrenzung etwas zu schützen, etwas Erhaltenswertes, das über jene Dämlichkeit hinausreicht. Und eventuell waren es nicht sie, die sich lediglich nach einem Herrschaftsinstrument, wenn auch nach einem einfach durchschaubaren sehnten, sondern die alte Buchindustrie, zu der nicht nur Verlagskonzerne, sondern auch Druckereien, Buchbindereien und Händlerketten gehören. Dort geht es ums Geld, um richtig viel Geld! Und um Arbeitsplätze. Zudem wäre der Untergang des Abendlandes gewiss, eines Abendlandes, für das symbolisch die Druckerschwärze …, die gesamte Aufklärung hatte davon profitiert. Man benötigt in einer Lobbyarbeit das richtige Stichwort, die Milz muss sich krümmen, dann wird alles nicht nur möglich, sondern plausibel, auch eine maßlose Dummheit im Amt.
Besonders von deutschen Verlagen wurden eBooks als wirtschaftliche Gefahr angesehen. Es hat relativ lange gedauert, bis die Preise auf ein angemesseneres Niveau sanken. Es herrschte die Angst vor, eBooks, die preiswerter als Druckwaren sind, könnten dem Absatz herkömmlicher Bücher schaden. Sogar der Börsenverein des deutschen Buchhandels setzte sich nachdrücklich für faire Preise ein und berichtete über die schleppende Entwicklung.

Doch innerhalb der Softwarebranche beschäftigen sich Unternehmen mit einem Programmieren und Vermarkten von Betriebssystemen, Computer- oder Anwendungprogrammen. Sie fungieren als Softwarehersteller, -anbieter bzw. Softwareprovider. Bei der Herstellung von eBooks, die auf dem Einsatz von ePub beruhen, werden jedoch nur längst bekannte Internettechniken genutzt, zentral HTML und CSS, die keine Programmier-, nur Auszeichnungssprachen sind. Ein Programmieren von eBooks wäre unter diesen Bedingungen gar nicht möglich, es sei denn bildhaft, gleichsam prosaisch und erstaunlich ahnungslos.
Und als einzige Anwendung, die potentiellen Konsumenten zuzumuten wäre, käme ein Lesen in Frage, doch nicht der Auszeichnungssprache, die ist ohnehin öffentlich bekannt und studierbar, also nicht etwas, das sich verkaufen ließe, sondern des vor allem in Absätzen Ausgezeichneten, der Texte.
Die Softwareindustrie produziert auch Texte, Hilfetexte, damit mögliche Anwender den Umgang mit dem Programmierresultat leichter verstehen. Eine Übertragung auf eBooks ließe sich nicht einmal zu Ratgebern vornehmen, es sei denn, man bezöge sich speziell auf solche, die in ein Lesen einführen. Vielleicht wäre so etwas ein angemessenes Weihnachtsgeschenk für Juristen und die in der Buchbranche verbliebenen Leute? „Wie lerne ich lesen? Ein Ratgeber für fortgeschrittene Analphabeten!“

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Stiller Beobacher
Stiller Beobacher
8 Jahre zuvor

Ich verstehe diesen Text nicht. Vielleicht mag Herr Matern kurz mitteilen, auf welche europäische Entscheidung /Gesetzgebung etc. sich seine Kritik bezieht. Danke

Stiller Beobacher
Stiller Beobacher
8 Jahre zuvor

@Reinhard Matern: Vielen Dank für die Info. Allerdings verstehe ich die Zielrichtung des Artikels jetzt noch weniger. Die Entscheidung zu der erhöhten Mehrwertsteuer betraf ja nur Frankreich und Luxemburg, hierzulande und in den übrigen EU-Staaten wurden E-Books schon immer mit 19% besteuert. Kritisieren Sie, dass der EuGH bzw. die maßgebliche EU-Richtlinie den Steuersatz am physischen Träger festmachen? Man kann sicherlich darüber diskutieren, ob E-Books auch zum ermäßigten Steuersatz verkauft werden sollten; dies ist jedoch am Ende eine politische Entscheidung. Die Juristen hierfür zu rügen, halte ich für verfehlt. Sie haben nur die politischen Vorgaben in der Richtlinie umgesetzt. Im übrigen sehe ich nicht, dass durch den höheren Steuersatz für E-Books diese oder Bücher allgemein als Kulturgut abgewertet werden.

Stiller Beobacher
Stiller Beobacher
8 Jahre zuvor

@4: Zitat "Wenn die Politik derart mächtig war, dass sie Gerichtsentscheidungen beeinflussen kann, dann tut es mir um die Juristen leid." Der EuGH hatte die Richtlinie anzuwenden bzw. auszulegen, die von der Politik geschaffen wurde. Diesen Mechanismus gibt es in praktisch jedem demokratischen Rechtsstaat. Auch unsere nationalen Gerichte haben die vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber, z.B. dem Bundestag beschlossenen Gesetze anzuwenden und auszulegen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann und darf ein Verfassungsgericht auf Bund- oder Länderebene sich über Gesetze hinwegsetzen, d.h. diese für unwirksam erklären.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

Ein guter Freund hat vor einigen Monaten mal versucht, ein eigenes Reisebericht-eBook am heimischen Rechner zu erstellen und wäre trotz einiger semi-professionellen Vorkenntnisse im Pre-Flight (Adobe) fast an den programmiertechnischen Vorbedingungen gescheitert; der Zeitaufwand war letzlich so enorm, dass er solche Projekte zukünftig lieber den Verlags-Profis überlässt. In der Druckindustrie gibt es längst keine Trennung mehr zwischen Papier und Bits/Bytes, da spielt das physische Endprodukt nur noch bei Marketing-Plänen eine Rolle. Und Arbeitsplätze wurden dort schon vor vielen Jahren massiv abgebaut.

Ke
Ke
8 Jahre zuvor

Es sind Medien. Das Outputformat sollte egal sein. Ich sehe aktuell , abhesehen von Nostalgie, keine Gründe Medien unterschiedlich zu behandeln.

Der unterschiedliche Steuersatz bspw bei der MwSt ist doch der eigentliche Witz. Nachvollziehbare Kriterien gab es kaum. Die Welt ist ist grau. Ein einheitlicher Satz wäre sinnvoll.

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