Right to Party? Nicht am Karfreitag. Auch wenn das für die meisten Menschen mittlerweile der Freitag vor dem Sonntag mit dem Osterhasen ist, gelten weiterhin strikte Regeln und die Stadt will sie durchsetzen, denn auch in Dortmund gilt: Nichts macht der Staat so gerne wie verbieten:
Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage der Karfreitag, 29.03.2013, als stiller Feiertag geschützt ist.
An diesem stillen Feiertag sind von 00.00 Uhr bis zum nächsten Tag 06.00 Uhr zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten:
1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen u.ä. Veranstaltungen (Großmärkte bis zum nächsten Tag 03.00 Uhr),
2. sportliche u.ä. Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder
artistische Darbietungen angeboten werden,





