Das Eon-Kraftwerk in Datteln ist unrettbar. Das war das Ergebnis eines im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe erstellten Gutachtens zum umstrittenen Kraftwerk Datteln IV. Eon sieht das anders.
Der Streit um das Kraftwerk Datteln IV geht weiter. Die Deutsche Umwelthilfe das Kraftwerksprojekt als „unrettbar“ bezeichnet. Und sieht auch in dem vom RVR geplanten Weg eines Zielabweichungsverfahrens keine Möglichkeit, das Kraftwerk noch in Betrieb gehen zu lassen. Ein Problem: Das Kraftwerk soll mit Importkohle betrieben werden.
Eon sieht das anders.
Unternehmenssprecherin Franziska Krasnici:
Das Ergebnis des von der Deutschen Umwelthilfe in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Unzulässigkeit eines Zielabweichungsverfahrens im Hinblick auf unser Kohlekraftwerksprojekt Datteln 4 teilen wir nicht.Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit seinem Urteil vom 3. September 2009 nicht grundsätzlich die Planung und den Bau eines Steinkohlekraftwerks in Datteln untersagt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Oberverwaltungsgericht Münster vielmehr ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Zielabweichungsverfahrens auf Basis des momentan gültigen Landesentwicklungsplans aus dem Jahr 1995 hingewiesen hat. Das bedeutet: Datteln 4 ist auch auf Grundlage des gültigen Landesentwicklungsplans genehmigungsfähig. Hinzu kommt, dass Datteln 4 von der Anlagentechnik her so ausgelegt ist, dass sowohl heimische Steinkohle als auch Importkohle verfeuert werden kann. Eine einseitige Vorfestlegung auf die Verfeuerung von Importkohle besteht insofern nicht.
Die Frage der Importkohle halte ich auch für arg übertrieben. Ab 2018 wird es nichts anderes als Importkohle mehr geben. Es mag gute Gründe gegen Datteln IV geben – die Importkohle gehört nicht dazu.







