Noch verhandelt die Initiative für ein Unabhängiges Zentrum (UZ) mit der Stadt Dortmund und ECCE über die Zwischennutzung leerstehende Gebäude durch junge Künstler. Die Gespräche können eingestellt werden. Dortmund Kulturdezernent Jörg Stüdemann ist gegen eine Zwischennutzung städtischer Immobilien durch Künstler.
Das machte Stüdemann, zugleich Kulturdezernent und Kämmerer in einem Schreiben an die CDU-Fraktion deutlich. Den Christdemokraten hatte wie auch den Grünen die Vorstellung gefallen, leerstehende städtische Gebäude Künstlern zur Verfügung zu stellen. Auf eine entsprechende Anfrage der CDU reagierte Stüdemann nun eher harsch:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass der bebaute, frei vermarktbare Immobilienbestand der Stadt (also die Immobilien des sachzielfreien Allgemeinen Grundvermögens) nur dann einen Leerstand aufweist, wenn dadurch eine Verbesserung der Vermarktungssituation zu erreichen ist, da diese Situation eine Eigenbedarfsnutzung durch den Erwerber erleichtert. Im Umkehrschluss reduziert eine Nutzungsüberlassung die Vermarktungschancen bzw. den erzielbaren Kaufpreis. Alternativ ist der Leerstand darin begründet, dass der bauliche Zustand eine Vermietung nicht mehr zulässt und daher Investitionen vorgenommen werden müssten, die in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den bei einer Neuvermietung erzielbaren Einnahmen stehen.
Tja, mit diesem Denken wäre die Zeche Carl in Essen, an deren Aufbau Stüdemann als junger Mann beteiligt war, wohl nie zu einem soziokulturellen Zentrum geworden. Wobei man eine alte Erkenntnis der Neuen Frankfurter Schule variieren kann: Die größten Kritiker der Elche, werden später selber welche. Das ablehnende Fazit Stüdemanns:
Aus den vorgenannten Gründen kann zumindest aus liegenschaftlicher Sicht eine Nutzungsüberlassung von leerstehenden Infrastrukturimmobilien und bebauten Besitzungen des Allgemeinen Grundvermögens an Kulturinitiativen nicht empfohlen werden.





