
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat soeben entschieden, dass das stadtweite Verbot von Straßenprostitution in Dortmund nicht rechtens ist. Die Stadt Dortmund hatte 2011 den Straßenstrich an der Ravensberger Straße geschlossen und die Bezirksregierung Arnsberg davon überzeugt, ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution zu genehmigen. Dagegen hat die Prostituierte Dany K. heute vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt und teilweise Recht bekommen: Das Gericht hat die Schließung des Strichs an der Ravensberger Straße bestätigt, allerdings das stadtweite Verbot der Straßenprostitution verworfen. Bezirksregierung und Stadt muss nun nach einem neuen Standort für einen Straßenstrich suchen.
Update:
In einer ersten Reaktion kündigt Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) Widerstand gegen das Urteil an:
„Es bleibt dort beim Verbot der Straßenprostitution. Das ist erfreulich.“ Was den Prüfauftrag für das restliche Stadtgebiet angehe, werde nun die Urteilsbegründung abgewartet, im engen Kontakt mit der Bezirksregierung geprüft und dann über die Einlegung der Beschwerde entschieden. Sierau weiter: “Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, werden wir sehen, ob die Annahme des Gerichts tatsächlich zutreffend ist, irgendwo in der Stadt müsse es einen geeigneten Bereich für die Straßenprostitution geben.“
Im Dortmund-Teil der Ruhrbarone berichten wir über der Reaktionen auf das Urteil.






