Update: Heute morgen wurden den Ruhrbaronen Fotos zugespielt, die beweisen, dass der langhaarige Nazi in seiner Faust ein Pfefferspray hält. Der Finger liegt eindeutig auf dem roten Druckkopf der Flasche. Bei Herunterdrücken tritt das Pfefferspray aus. Strafrechtlich wird es jetzt für ihn eng: Denn Pfefferspray („Reizstoffsprühgerät“) gilt als Waffe, wenn das Spray dazu bestimmt ist, „die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.“ Das gilt für die dokumentierte Situation. Man kann also davon ausgehen, dass die Polizei ermitteln wird. Einen bewaffneten Angriff auf Journalisten findet niemand lustig – das Gericht bestimmt auch nicht.










