
Unser Gastautor Tobias Huch über das Urteil des UN-Menschenrechtsausschusses gegen Frankreich.
„In zwei wegweisenden Entscheidungen stellte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen fest, dass Frankreich die Menschenrechte zweier Frauen verletzt hat, indem es sie wegen des Tragens des Niqab, eines islamischen Ganzkörperschleiers, bestraft hat.“ So beginnt die Erklärung des besagten UN-Menschenrechtsausschusses, in der das in Frankreich seit 2011 geltende Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit – besser bekannt als „Burka-Verbot – verurteilt wird. Das UN-Gremium sieht hierdurch die Religionsfreiheit „unverhältnismäßig









