
CDU und FDP haben Angst vor den Wählern: Obwohl sie die einmalige Chance auf Neuwahlen in NRW hätten, lassen sie lieber die verbal so scheinheilig bekämpfte Minderheitsregierung an der Macht. Bis zum endgütligen Urteil des Münsteraner Verfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt werden sich alle Parteien im Düsseldorfer Landtag zur Ruhe setzen.
Erst wenn das Verfassungsgericht in Münster endgültig über den Nachtragshaushalt 2010 entscheidet, wollen SPD und Grüne über mögliche Neuwahlen entscheiden. Das Urteil vom Dienstag sei ein zu geringer Anlass für diesen Schritt, heißt es intern. Denn die Richter hatten per einstweiliger Verfügung nur die Aufnahme weiterer Kredite untersagt und wird erst Ende März über den Haushalt insgesamt entscheiden. Nach Informationen dieser Zeitung streiten sich sowohl Sozialdemokraten mit den Grünen als auch die Parteien intern darüber, ob der Landtag dann kurzfristig aufgelöst werden soll. Mit ihren glänzenden Umfragewerten haben die Grünen naturgemäß ein höheres Interesse an einem zweiten Urnengang als die SPD. Auch fürchten die Genossen, einen Ministerposten an die Grünen abgeben zu müssen. „Die Grünen werden nach den Prognosen ein übermächtiger Partner“, so ein SPDler aus dem Landesvorstand. So werden beide Parteien die Umfragewerte zum Zeitpunkt des Urteils beachten, bevor sie über Neuwahlen entscheiden.
Eigentlich war das Urteil aus Münster der erste große Erfolg der Opposition aus Liberalen und Christdemokraten. Aber auch am zweiten Tag nach dem Richterspruch mochten sie sich nicht dazu aufraffen, Neuwahlen zu fordern. CDU-Landeschef Norbert Röttgen befand gar die rot-grüne Niederlage für nicht groß genug. „Für Neuwahlen muss zunächst das endgültige Scheitern von Rot-Grün festgestellt werden“, sagte der Bundesumweltminister im Landtag. Wenn das Verfassungsgericht den Nachtragshaushalt für verfassungswidrig erkläre, werde die CDU Neuwahlen „aktiv und offensiv betreiben“.
Die FDP hingegen versucht erst gar nicht, sich erneut zur Wahl zu stellen. Nach letzten Umfragen kämen die Liberalen auf rund drei Prozent und flögen damit aus dem Düsseldorfer Parlament. Stattdessen zeigt sie sich nun „offen für eine Ampel“, so Fraktionschef Gerhard Papke. Über dieses Angebot werden SPD und Grüne allerdings keine Sekunde nachdenken. Schließlich ist die stramm konservative FDP-Fraktion kein möglicher Partner. Und Papke selbst ist bei SPD und Grünen denkbar unbeliebt. Nicht nur wegen seines 80er-Jahre Schnurrbartes wird er intern als „Bremsbalken“ tituliert. Und Rot-Grün konnten bislang in der Minderheitsregierung ohnehin all ihre Wunschprojekte durchsetzen. So wollen Realschulen und Gymnasien zunehmend zu den rot-grünen Gemeinschaftsschulen zusammenschließen, die Kopfnoten auf Zeugnissen wurden abgeschafft, Steuerprüfer eingestellt und den Kommunen finanzielle Hilfen überwiesen. Alles Reformen, gegen die sich die Liberalen bislang wortreich wendeten.
Inhaltlich also ergeben sich auch sieben Monate nach den gescheiterten Ampelverhandlungen keine Gemeinsamkeiten. Aber CDU und FDP haben bei Neuwahlen mehr zu verlieren als bei ungeliebten Koalitionen. Beide Parteichefs sind im Land nicht präsent und haben keine guten Popularitätswerte: Norbert Röttgen ist als Bundesumweltminister seit seiner Ernennung zum Landeschef im vergangenen Herbst in Düsseldorf kaum anzutreffen. Und der Liberale Chef Daniel Bahr arbeitet als Staatssekretär im Gesundheitsministerium ebenfalls in Berlin. Zudem sind die Kassen beider Parteien leer, ein aufwändiger Wahlkampf also unmöglich.
Auch an der direkten Landespolitik wird sich bis zum Urteilsspruch im März wenig ändern. Weil die größten Posten des Nachtragshaushaltes mit seinen 8,4 Milliarden neuen Schulden schon längst bezahlt wurden, ändert sich kurzfristig nichts an Rhein und Ruhr. So wurden die Gelder für mehr Kitaplätze schon ebenso zur Verfügung gestellt wie die Finanzhilfen an die Kommunen. Nicht einmal die ewig strauchelnde WestLb könnte das Hauhaltssystem noch stoppen: Zwar ist es der Regierung untersagt, weitere Schulden aufzunehmen oder Rücklagen zu bilden. Aber wenn für die Risikopapiere der ausgelagerten Restbank weitere Zahlungen fällig würden, müsste das Land trotzdem zahlen. Dazu ist es per Vertrag verpflichtet. Der Münsteraner Beschluss ist also bislang nur eine Warnung. Die wahren politischen Folgen werden beim endgültigen Urteil im März sichtbar.







