Die Nachricht könnte nicht härter sein. Das Landesverfassungsgericht NRW hat den Nachtragshaushalt der rot-grünen Minderheitsregierung gekippt. IN EINER EILENTSCHEIDUNG. Die Ohrfeige klatscht so laut, das hört man bis Berlin. Es wird Neuwahlen geben müssen.
Warum ist die Klatsche so hart:
Erstmals hat in der Geschichte der Bundesrepublik ein Gericht das verfassungswidrige Schuldenmachen einer Regierung unterbunden, obwohl diese Regierung für ihren Verfassungsbruch eine parlamentarische Mehrheit hatte.
Das ist ein Durchbruch, um irgendwann die Regierungen dazu zu zwingen, die Schuldenbremse zu ziehen. Die Minderheitsregierung in NRW war politisch nicht in der Lage, Kürzungen durchzusetzen – nicht zuletzt die unverantwortliche Linke hat das verhindert – als Gegenleistung für eine chaotische Abstimmung. Die Schuldenbremsen sind aber notwendig. Weil NRW über den Durst lebt. Es ist schlicht nicht genügend Geld da, um die WestLB zu retten, die STEAG zu kaufen und die Kommunen durch zu finanzieren.
Ein Gericht hat konkretes politisches Handeln der Exekutive beendet.
Die Frage ist hier: Bleibt die Gewaltenteilung gewahrt? Ich denke ja. Denn das Verfassungsgericht hat den Gesetzgeber und die ausführende Gewalt daran gehindert, aktiv die Verfassung zu brechen. Das ist die höchste und wichtigste Aufgabe des Verfassungsgerichtes.
Wie werden Neuwahlen bekommen.
Und ich hoffe wirklich, die Neuwahlen kommen, in denen ehrlich gesagt wird, wo gespart werden soll, damit die Menschen in NRW sich entscheiden können, in welchen sauren Apfel sie beißen müssen, weil die Landesregierungen seit Rau unverantwortlich mit dem Geld umgegangen sind.
Wie bescheuert waren die Leute, die noch vor ein paar Tage sagten: Ach, das ist doch alles lässig und halb so wild. Diese bescheuerten Kommentatoren waren die Säuseltöner und Schönredner der SPD.







