
Was an einem Berliner Gymnasium mit einer simplen Regel begann, könnte zur Grundsatzfrage werden: Wie viel Religion darf Schule zulassen?
Ein Berliner Gymnasium hat seinen Schülern das sichtbare Beten untersagt. Die Regel gilt für Angehörige aller Religionen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht das anders und hat Verbandsklage gegen diese Regelung eingelegt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat gegenüber dem HPD den Eingang der Klage bestätigt und mitgeteilt, dass ein „Entscheidungszeitpunkt derzeit noch nicht absehbar“ sei.







