‚Datteln 4‘: Harte Kritik an Grünen-Chef Sven Lehmann von der eigenen Parteibasis

Dass die jüngsten politischen Entwicklungen rund um das 2009 juristisch gestoppte Kohlekraftwerk Datteln 4 an der Basis, vor allem im Kreis Recklinghausen, für einige Furore sorgen würden, das war wohl zu erwarten. Doch dass die dazugehörigen Rechtfertigungsversuche vom Grünen NRW-Landeschef Sven Lehmann auf Facebook gleich so barsch und öffentlich von einigen Parteifreunden der Basis kritisiert werden würden, das hat dann sicherlich doch nicht jedermann in dieser Heftigkeit erwartet.

Klar, die Basisgrünen im direkten Umkreis des fast fertigen  E.On-Meilers sehen nach den nichteingehaltenen Wahlkampfaussagen aus dem Jahre 2010 natürlich mit Sorge auch dem nahenden Kommunalwahlkampf in wenigen Monaten gegenüber, doch die harten und eindeutigen Formulierungen wie ‚dummes Geschwätz‘ und der Vorwurf an die Landesspitze auf Landesebene die ‚gerühmte Glaubwürdigkeit verspielt‘ zu haben, das liest man in öffentlich ausgetragenen, innerparteilichen Auseinandersetzungen so wohl eher selten. Das Ganze gipfelt in der Formulierung ‘Es scheint so, dass man als Konzern wohl alles kaufen kann, auch grüne Unterstützung‘. Wahrlich harter Tobak für öffentliche Kritik unter grünen Parteifreunden!

Aber lesen Sie selbst, was die Bündnisgrünen in Waltrop ihrem Landeschef auf dessen Facebookeintrag zum Thema ‚Kraftwerk Datteln‘ hin als Retoure konkret vorwerfen:

Waltroper Grüne reagieren auf Sven Lehmann auf Facebook
Screenshot Facebook 09.12.13

Passend zum Thema:http://www.ruhrbarone.de/duesseldorf-nrw-gruene-knicken-ein-zielabweichungsverfahren-fuer-datteln-4-wird-fortgesetzt/

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
5 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
stefanolix
11 Jahre zuvor

Man kann ein hochmodernes effizientes Kraftwerk nicht zu 90 % fertigstellen und dann abreißen. Das läuft auf eine Vernichtung von Werten hinaus, die ökonomisch und ökologisch der blanke Wahnsinn ist. Das Kraftwerk muss gegebenenfalls so modifiziert werden, dass es die Betriebsgenehmigung erhält – und dann soll es einfach nur noch Strom liefern. Natürlich unter Kontrolle der Einhaltung aller Grenzwerte.

Worum geht es denn bei diesen angeblichen »Fehlplanungen« überhaupt? Sind die Einwände nur juristische Kniffe, um den Totalabriss des Kraftwerks zu erzwingen? So wie Fledermäuse und seltene Vogelarten ins Feld geführt werden, um Verkehrsprojekte zu verhindern, während sie an Windkraftanlagen zu Tausenden sterben, ohne dass es die Grünen interessiert?

Oder gibt es wirklich substantielle technische Einwände? Ein modernes Kohlekraftwerk hat so viele Filter eingebaut, dass am Ende wirklich kein nennenswerter Feinstaub mehr anfällt. Daran kann es schon mal nicht liegen. In vielen Ländern Europas werden Kraftwerke betrieben und neu gebaut, die bei weitem nicht die strengen Anforderungen des deutschen Umweltrechts erfüllen. Warum soll dann in Datteln ein hochmodernes Kraftwerk abgerissen werden? Weil ein paar lokale Grüne dagegen sind?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#1 | stefanolix: Wenn Ihnen das deutsche Umweltrecht nicht passt – wandern Sie doch aus oder sorgen für politische Mehrheiten, die es abschaffen. Wenn man als teutsche Großindustrie glaubt, man könne dieses Recht (und hier speziell rechtsverbindliche Raumordnungsplanungen des Landes) einfach durch stumpfes Hochziehen umgehen – so wie es unsere Vorväter durch ihre Schwarzbauten machten – dann hat sich E.on halt *heute* geschnitten.

Die Prozesse, die E.on allesamt verloren hat, richteten sich überhaupt nicht gegen eine allgemeine Errichtung neuer Kohlekraftwerke, sondern ausschließlich gegen den Trieb der Industrie, bei Investitionen auch noch den letzten Cent auf Kosten der Anwohner zu klemmen und sich einen Dreck um gesetzeskonforme Alternativlösungen zu kümmern. Wer das nicht für nötig betrachtet, der hat genug Kohle, um das Projekt *insgesamt* vor die Wand fahren zu lassen. That’s Marktwirtschaft, my dear.

Bernd
Bernd
11 Jahre zuvor

Natürlich kann „man“ nicht ein Kraftwerk ohne Genehmigung zu 90% bauen und dann abreissen (wie mein Vorkommentator schrieb) – das braucht „man“ auch nicht, es reicht, wenn der Bauherr dies tut. Kaputt geht nur ein Unternehmen, das sowieso auf dem Holzweg unterwegs ist, und Anteilseigner, die den Holzwegpredigern geglaubt haben.

Es werden also keine falschen getroffen, wenn die Milliarden versinken.

Bereits für eine falsche Sache ausgegebenes Geld darf kein Grund dafür sein, weiterhin das falsche Ziel zu verfolgen.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

Stefanolix:
Für einen für Sie offenkundig notwendigen Einstieg in die r e c h t li c h e Problematik des Baues und des Betriebes des größten Monoblock-Kohlekraftwerk Europas an dem Standort in Datteln empfehle ich die Lektüre der Begründung des Urteiles des OVG Münster vom 3.9.2009 -Oberverwaltungsgericht NRW, 10 D 121/o7. NE-.
http://www.justiz.nrw.de/nrw/ovgs/ovg-nrw/j2009/10-D 121-07 NEurteil2009090.

Damals hat das Gericht den Bebauungsplan der Stadt Datteln als die örtliche Rechtsgrundlage für die Errichtung des Kraftwerkes an diesem Standort für unwirksam erklärt, und zwar nicht nur mit für jedermann verständlichen Worten, sondern auch mit besonders deutlichen und ungewöhnlich kritschen gegenüber E.ON und der Stadt Datteln.

Das allein ist die Basis, die notwendige, um darüber diskutieren zu können, ob und wie man das Tun von E.ON mit Hilfe der Stadt Datteln, des RVR und der Landesregierung den Schwarzbau nachtäglich zu legalisieren, r e c h t l i c h bewerten kann.

Ob man dieses Großkraftwerk, also nicht eines der bisher üblichen Kohlekraftwerke, p o l i t i s c h will oder nicht, ob man es an diesem Stanort
p o l i t i s c h will oder nicht, ist -sh. ua.die jetzt erneut aufkommende Diskusson über die Position der Grünen im Land, in der Region,vor Ort- ist bekanntlich strittig.

Allerdings diskutieren die „politischen Streithähne“ nicht in einem rechtsfreien Raum, wo von sie offenkundig bis 2009 ausgegangen sind und erst dann auch ihre Bindung an das geltende Recht begriffen haben, nachdem sie allesamt dazu eine nachdrückliche Belehrung durch das OVG Münster zur Kenntnis nehmen mußten -vermutlich wird das im Jahre X erneut der Fall sein müssen-.

Werbung