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Der letzte Prozess?

KZ Auschwitz, Einfahrt (Quelle: Deutsches Bundesarchiv)
KZ Auschwitz, Einfahrt (Quelle: Deutsches Bundesarchiv)


Nach dem gescheiterten Neubrandenburger Auschwitz-Verfahren sind künftige Anklagen ungewiss

Unser größtes Hindernis ist die Zeit«, sagt Jens Rommel, Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg. Seine Behörde arbeitet seit Langem daran, wie der Staatsanwalt sagt, »Beschuldigte ausfindig zu machen, die für die Straftaten verantwortlich gemacht werden können«. Erst kürzlich konnte die Zentralstelle acht Verfahren zum KZ Stutthof an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgeben.

Was für Ermittler das größte Problem ist, 71 Jahre nach der Schoa, stellt sich für andere anders dar: Die Zeit arbeitet für den ehemaligen SS-Mann Hubert Zafke. Dem damaligen Sanitäter im Vernichtungslager Auschwitz wird Beihilfe zum Mord in 3681 Fällen vorgeworfen. Der Prozess begann vor dem Landgericht Neubrandenburg, doch er ist geplatzt.

Nach Befangenheitsanträgen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers gegen zwei Richter sah Richter Klaus Kabisch – zumindest bislang – aus Termingründen keine Möglichkeit mehr, den Prozess fortzuführen. Für den mittlerweile 96-jährigen Angeklagten Zafke stehen nun die Chancen gut, sich nicht mehr vor einem Gericht verantworten zu müssen, nie verurteilt zu werden.

Die Nebenkläger, ihre Anwälte und viele Prozessbeobachter machen Richter Kabisch dafür verantwortlich: Er habe das Verfahren zur »Farce« (taz), zum »unwürdigen Schauspiel« (Spiegel), zum »Skandal« (Welt) werden lassen. Von Beginn an sei klar gewesen, dass Kabisch an diesem Prozess, an der Aufarbeitung der NS-Verbrechen kein Interesse hatte.

Als etwa ein medizinischer Sachverständiger bei Zafke eine nur leichte Demenz diagnostizierte, was eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit bedeutete, untersagte Kabisch die – übliche – Verlesung des Gutachtens. Und Anträge der Nebenkläger, ihre in den USA oder Kanada lebenden Mandanten zu besuchen, wurden, anders als in vergleichbaren Verfahren, mit dem Hinweis abgelehnt, man könne sich ja auch via Skype verständigen.

Einer von denen, die Kabisch nur via Internet befragen wollte, ist der 87-jährige Walter Plywaski, der in Colorado/USA lebt. »Ich kann mit Ihnen nicht über eine Videoverbindung über all die brutalen und grausamen Geschehnisse in Ausschwitz sprechen«, schreibt Plywaski, der einer der Nebenkläger ist, in einem Brief. Er war selbst in Dachau, und seine Mutter wurde in Auschwitz zu der Zeit ermordet, als Zafke dort Dienst tat. »Ich kann so nicht über meine Zeit als Kind in Deutschland sprechen, weil ich damals inmitten der Hölle lebte. Was ist das für eine unmenschliche Idee, über so ein Thema in einer Videokonferenz zu reden.«

Am Ende des Briefes fällt Plywaski ein vernichtendes Urteil über Kabisch: »Ein deutscher Richter, der die Vorstellung hat, ich könnte so leicht über Auschwitz sprechen wie ein Manager der Deutschen Bank mit seinen Kollegen in Boulder oder Schanghai, hat nichts von den höllischen Qualen der Überlebenden von Auschwitz verstanden.«

Plywaskis Anwalt ist Thomas Walther. »Der Richter hat die Gelegenheit genutzt, den Prozess platzen zu lassen«, urteilt Walther, der schon oft bei NS-Verfahren Nebenkläger vertreten hat. »Nach seinem eigenen Bekunden hatte es genug Reservetermine gegeben. Nun sind wir wieder im Urzustand des Verfahrens.« Walther hatte vor dem Gericht beantragt, es solle nun Termine für die kommenden Wochen und Monate mit einem Programm für die Beweisaufnahme vorlegen, damit der Prozess wieder beginnen könne. Doch ein Sprecher des Gerichts sagte vergangene Woche, es sei nicht absehbar, wann das Verfahren beginnen könne.

Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, bewertet den Fall ähnlich wie Thomas Walther: »Die Auseinandersetzung um diesen Prozess wurde zu einem Angriff gegen das gesamte Landgericht stilisiert.« Man habe als Beobachter das Gefühl gehabt, dass sich da eine Wagenburg geschlossen hat und alle Richter Kabisch unterstützten.

Heubner spricht von einem »Asterix-Syndrom«, einer Realitätswahrnehmung, die nur noch Gegner um sich herum sieht. Es habe eine nicht zu übersehende feindselige Atmosphäre gegen die Vertreter der Nebenanklage und der Staatsanwaltschaft gegeben.

Heubners Urteil: »Das Landgericht Neubrandenburg hat das Ansehen der Justiz beschädigt.« Dabei hatten er und viele andere nach dem Verfahren gegen den früheren SS-Mann Reinhold Hanning vor dem Landgericht Detmold im Juni dieses Jahres noch Hoffnung auf eine Wende. Fünf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen lautete das Urteil, und die Richterin hatte die Verhandlung sensibel und umsichtig geführt.

Auch das Verfahren gegen den früheren SS-Unterscharführer Oskar Gröning, den das Landgericht Lüneburg im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilte, steht in der Reihe von Urteilen, bei denen die Tätigkeit in einem KZ als Beihilfe gewertet wurde. Grönings Fall liegt derzeit zur Revision beim Bundesgerichtshof.

Eine Neuorientierung der deutschen Justiz in der Behandlung von NS-Verbrechen gibt es seit Mai 2011, als John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen zu fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt wurde. Bis dahin war es meist Praxis, einen konkreten Tatnachweis zu verlangen; im Demjanjuk-Urteil wurde aber darauf hingewiesen, dass jede Tätigkeit eines SS-Mannes in einem KZ die Mordmaschine am Laufen hielt, mithin Beihilfe war. In diesem Sinne erhob die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg Anklage gegen Hubert Zafke, weil er das »Vernichtungsgeschehen aktiv gefördert« habe.

Daher bedeutet das Platzen des Neubrandenburger Prozesses und das Verhalten des Landgerichts während des gesamten Verfahrens für Christoph Heubner vom Auschwitz-Komitee ein verheerendes Signal in die Gesellschaft. »Wir leben in einer Zeit, in der eine Stimmung des Hasses um sich greift, und genau in solch einer Situation ist so ein Signal, wie es das Gericht ausgesendet hat, dass man Nazimörder nicht verfolgen will, fatal.«

Jens Rommel von der Zentralen Stelle in Ludwigsburg verspricht: »Wir suchen weiter Personal, nicht nur aus Auschwitz und Majdanek.« Und verweist darauf, dass es vielleicht bald acht Hauptverfahren zum NS-Verbrechen in Stutthoff geben wird. Allerdings gelte, so Rommel: »Die Beteiligten auf beiden Seiten sind erheblich älter geworden. Es gehört jedoch zu einem rechtsstaatlichen Verfahren, dass der Beschuldigte noch lebt und sich selbst angemessen verteidigen kann. Damit werden die Ermittlungen und Verfahren mit jedem Jahr immer schwieriger.«

Der Artikel erschien bereits in der Jüdischen Allgemeinen

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Achim
7 Jahre zuvor

Bereits 2003/2004 glaubte ich an ein faktisches Ende aller NS-Kriegsverbrecher-Prozesse.
Der Mordprozess gegen Herbertus Bikker in Hagen fand unter optimalen Bedingungen statt.

1.)Es ging nur um einen Mord.
2.)Am Tatort hatten sich gleich mehrere deportationsunwillige niederländische
zwangsarbeiter versteckt.
3.)Die neben der nazistischen "Ordnungspolizei" weiter bestehende
ordentliche niederländische Polizei unteruchte den Tatort.
4.)Die deutsche Kapituation führte zur ordentlichen Wiederherstellung
des niederländischen Staates.
5.)Der Täter wurde rechtskräftig in einem ordentlichen Verfahren verurteilt.
6.)Die Akten wurden aufbewahrt.
7.)Der Täter gehörte zu den sechs langfristig haftflüchtigen "Sieben von Breda".
(Der Siebte fiel in Deutschland einer motrisierten britischen Militärstreife in die
Hände. (Mit einer kleinen Fahrt an die niederländische Grenze wurde der flüchtige Häftling wieder der niederländischen Justiz zugeführt.
8.)Das Strafverfahren in den 50er Jahren wurde mangels niederländischer
Kooperation ohne Urteil abgebrochen.
9.)Die niederländusche Antifa fand ihn mit Adresse im Telefonbuch von
Hagen und charterte einen Reisebus.
10.)Ein Strafverfahren gegen deutsche Unterstützer wegen illegaler Versammlung
weckte das Interesse des Sterns.
11.)Der Täter gestand den noch nicht verjährten Mord/"Gnadenschuss") UND was
viel wichtiger war. Er schnupperte an einer roten Tulpe und lies sich dabei vom,
Sternfotographen fotographieren.
12.)Die Staatsanwaltschaft konnte den Stern lesen und begann mit den Ermittlungen.
http://www.hagalil.com/archiv/2004/02/bikker-1.htm

Der Prozess scheiterte dann an der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten
wegen zunehmender Verblödung. Am Anfang des Verfahrens fuhr er noch Auto…

Weitere NS-Kriegsverbrecherprozesse waren und sind wohl wie im Fall John Demjanuk
durch die Neubewertung von Tätigkeiten in einem Vernichtungslager möglich.
Das verbessert die Beweislage ungemein.

Ausserdem sterben die Täter weg.

Irgendwann wird es nur noch Täter geben, die während der Tatzeit noch nicht
voll strafmündig waren.

Dann muss die Jugendgerichtshilfe ein Gutachten über die Reife desTäters während der
Tat abgeben und seine Fähigkeit zu einem straffreien Leben beurteilen.

Achim

PS: Mord kostet 15 Jahre. U-Haft und Strafhaft wegen der gleichen Tat müssen
1 zu 1 angerechnet werden. Haft unter erschwerten Bedingungen wie in der Todeszelle
können mehrfach angerechnet werden.

Ich glaube deutsche Strafjuristen sollten sich lieber eher um die juristische
Verfolgung von zur Zeit noch "mordsaktiven" Völkermördern insbesondere
an Jessiden im Grenzgebiet Türkei/Syrien/Irak kümmern.
Viele Mörder des IS in diesem Gebiet sind Deutsche, denen man nur
im falschen Moment in einer deutschen Fussgängerzone ein Koran
in die Hand gedrückt hat…
Viele Mordopfer in den kurdischen Bergen haben deutschem Verwandte.
(Auch von den sechs Millonen im Holocaust ermordeten Juden waren viele
Deutsche oder Deutsch-Österreicher oder gehörten einer örtlichen deutschen Minderheit an, denn die Deutsche Ostkolonialisation fand unter starker jüdischer Beteiligung statt.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Stefan Laurin,
erfreulich fuer mich, das Du Dich dieses Skandales /ja, fuer mich ist das einer/ annimmst.

Wenn ich rueckschauend auf die Jahre ab 1945 mich mit Deutschland, mit den Deutschen, mit den deutschen Strafverfolgunsbehoerden in ihrem Umgang mit den Holocaust Verbrechen und Verbrechern befasse, dann stelle ich fest, dass es ab 1945 ueber rd. 2o Jahre ein heute unvorstellbares Stiilschweigen gab, eine heute unvorstellbares Leugnen der Verbrechen, heute unvorstellbare Relatvierungsbemuehungen, wenn es um die Verbrechen und die Verbrecher ging, und das seitens einer grossen Mehrheit in der Bevoelkerung, in den meisten staatlichen Institutionen, u.a. im Bundestag, in den Bundesregierungen, aber eben auch in allen Strafverfolgungsbehoerden.
Erst seit den sog Auschwityproyessen in den 196oer Jahren hat sich nicht nur die staatliche Strafverfolgung intensiv,nachhaltig, ruecksichtlos der Holocaust Verbrechen und ihrer Verbrecher angenommen, auch fuer die Gesellschaft, auch fuer die Parlamente und fuer Regierungen galt seitdem nicht mehr das Gebot des Schweigens, des Leugnens,des Relativierens. Seit dem ist in diesem Sinne viel Positives in Deutschland geschehen.
*Ich erwaehne die sog. Auschwiytyproyussen auch deshalb, weil ich sehr gerne die Gelegenheit nutye, an den von mir hochverhrten ehemaligen Generalstaatsanwalt Frity Bauer yu erinnern, ohne den es diese Proyesse wohl nicht gegeben haette und moeglicherweise dann auch nicht die Auseinandersetyung der deutschen Gesellschaft mit den deutschen Verbrechen und den deutschen Verbrechern. Bauer ist einer der wenigen Pesoenlichkeien, auf die ich als SPDler stoly bin.

Wenn nunmehr der Eindruck entsteht /nicht nur, aber auch in der weltweiten juedischen Gemeinde,
man wolle oder man muesse rd. 7o Jahre nach der Befreiung der Ueberlebenden von Auschwity den Strafverfolgungsbemuehungen ein Ende setyen, dann ist das fatal.

Es gibt, unbestritten, /sh. 1 Achim/objektive Gruende dafuer, nicht mehr jeden mutmasslichen Strafttaeter von Ausschwity strafrechtlich beiyukommen, nur sollten die Strafverfolgungsbehoerden alles tun, um den Eindruck yu vermeiden, man habe nicht gewollt, dass….
Und dieser Eindruck besteht im konkreten Falle /leider.

Achim,
das eine, naemlich weiterhin die noch verbleidende Yeit yu nutyen, um die Verbrecher von Auschwity yu Verantwortung yu yiehen, schliesst das andere nicht aus, naemlich mittels des deutschen Strafrechtes yu versuchen, aktuellen Verbrechen nachyugehen im Yusammenhang mit politisch/militaerischen Konflikten, fuer die die deutschen Strafverfolgungsbehoerden yustaendig sein koenten.

PS

Bitte um Nachsicht wegen des Streikes meiner Tastatur< das klappt nicht immer mit den Buchstaben/Yeichen.

thomasweigle
thomasweigle
7 Jahre zuvor

@ Walter Stach Als Eichmann 1960 vom Mossad geschnappt wurde, habe ich als damals 9jähriger ziemlich viel über die KZ-Morde erfahren. Die juristische Aufarbeitung begann nicht mit den Auschwitzprozessen ab12/63, sondern mit den Ulmer Einsatzgruppenprozess 1957. Mit diesem Prozess war die unsägliche juristische Schweigemauer ein 1.Mal durchbrochen. Die Gründung der Ludwigsburger Behörde war m. W. n. eine der Folgen des Ulmer Prozesses und der Berichterstattung darüber.
Ich fürchte allerdings, dass das unangebrachte Mitleid mit den heute angeklagten Greisen den Wunsch nach juristischer Aufarbeitung immer mehr in den Hintergrund drängen wird.

Arnold Voss
7 Jahre zuvor

Als diese Greise jung waren hatten sie bei ihrer Vernichtungsarbeit nicht das geringste Mitleid mit alten und schwachen Menschen. Warum sollten wir also heute für sie Mitleid empfinden. Ich empfinde es auf jeden Fall nicht.

thomasweigle
thomasweigle
7 Jahre zuvor

Du und ich nicht, Arnold, aber viele andere sehen halt nur alte Männer und nicht deren Verbrechen in jugendlichem Alter.

Norbert Krambrich
Norbert Krambrich
7 Jahre zuvor

Warum sollte man diesen Schlächtern und Mördern mit Mitleid und Menschlichkeit begegnen, wo sie selbst nur Unmenschlichkeit haben walten lassen. Greis oder nicht, den Opfern gebührt Gerechtigkeit und dass jedem Täter, dem man habhaft werden kann, der Prozeß gemacht wird

Helmut Junge
7 Jahre zuvor

So richtig lebensnah kam mir unsere Justiz sowieso nie vor, zeitnahe Anklagen gibt es auch in tausenden anderen Fällen nicht. Aber wenn es keine Verjährungsfrist gibt, wie bei dieser Art Verbrechen, sollte es auch nicht im Ermessen der Justizbehörden liegen, doch noch eine Form von Verjährung einzuführen. Und ob es Verständnis von Teilen der Bevölkerung gibt, sollte auch keine Rolle spielen. Gesetz sollte Gesetz sein und nicht mal ja und ein andermal nicht.
Schlimm genug, daß die Justiz überhaupt so lange benötigt hat, bis es zur Anklage kam.

Davbub
Davbub
7 Jahre zuvor

@6:"Warum sollte man diesen Schlächtern und Mördern mit Mitleid und Menschlichkeit begegnen, wo sie selbst nur Unmenschlichkeit haben walten lassen."
Weil das den Unterschied ausmacht zwischen den einen und den anderen, hoffentlich zwischen mir und denen.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

ThomasWeigle
Ich denke, es wäre müßig, darüber zu streiten, ob bereits mit dem "Ulmer-Prozess" oder erst mit den Auschwitz-Prozessen der Grundstein dafür gelegt wurde, daß der deutschen (Mehrheits-)Gesellschaft der Holocaust als d a s Verbrechen der Deutschen schlechthin allmählich bewußt wurde und der Widerstand -sh.u.a. die Schwierigkeiten, die "man" Fritz Bauer seinerzeit machte- allmählich abgebaut aber nie gänzlich beseitigt werden konnte -bis heute nicht!

Im Bewußtsein der deutschen Verbrechen und der deutschen Verbrecher, kumuliert im Begriff Holocaust, kann m.E. niemand dem Rassenwahn, dem Fremdenhass, dem Wahn von einer "völkischen Identität" anhängen oder diesen Wahn, dieses Hass zu rechtfertigen versuchen , z.B. mit Blick auf die sog. "Abgehängten und Vergessenen" ; sollte "man" so meinen können, Aber "man" irrt sich!

Arnold Voss
7 Jahre zuvor

@ Davbub # 8

Mitleid habe ich mit den Opfern, nicht mit den Tätern. Ansonsten gebührt jedem Täter in einem Rechtsstaat ein möglichst fairer Prozess. So einfach ist das. Was die NS-Täter betrifft, ist damit auch der Unterschied zu ihnen ausreichend definiert.

Davbub
Davbub
7 Jahre zuvor

@10: Im Zitat war von "…Mitleid und Menschlichkeit …" die Rede. Mir geht es vor allem um die Menschlichkeit. Die sollte man m.E. gegen alle Menschen walten lassen. Im Übrigen berührt meine Haltung gegen die Täter in keiner Weise die gegenüber den Geschädigten.
Ich weigere mich auch, ein Verbrechen als mehr oder weniger schlimm zu beurteilen, je nach politischer Herkunft der Täter; genauso wie ich die Rangliste der Geschädigten -abzulesen an der Größe der Mahnmale in Berlin sowie der zeitlichen Abfolge ihrer Errichtung – für richtig halte.

Arnold Voss
7 Jahre zuvor

DAVBUB, wollen sie mich veralbern? Natürlich gibt es mehr oder weniger schlimme Verbrechen und das völlig unabhängig von der politischen Herkunft der Täter. Die Beteiligung an einem Massenmord, egal in welchem politischen System, ist nun mal was anderes als ein einzelner Mord z.B. aus Leidenschaft oder Verzweifelung oder aus krankhafter Veranlagung.

Norbert Krambrich
Norbert Krambrich
7 Jahre zuvor

#davbub Entschuldigen Sie bitte, daß mir angesichts der shoa, der Entmenschlichung am Fließband die Fähigkeit fehlt, den Tätern Menschlichkeit und Mitleid entgegen bringen zu können und offenbar nicht zur Distanz befähigt bin, es aber auch sein will.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Seit 1945 gehört in der deutschen Mehrheitsgesellschaft der Reflex des Relativierens des Holocaust zu den häufigsten, nachdem der Reflexe "nichts von alldem gewußt" oder gar der des anfänglich hartnäckigen Leugnens nicht mehr zu greifen schienen.

Es ist kein Zufall, daß der sich heute in Deutschland ungehemmt breitmachende Rassismus im allgemeinen und der sich ebenso ungeniert wieder artikulierende Antisemitimus in gleicherweise wie der Holocaust in weiten Teilen der Gesellschaft relativiert und damit einhergehend zu rechtfertigen versucht werden. Man verweist dieserhalb "erklärend/rechtfertigend" dann oft und gerne auf die Abgehängten und Vergessenen in der Gesellschaft, soweit sie "deutschstämmig" sind, denn diese hätten nun 'mal wegen Menschen einer anderen Rasse -als die der weißen??-, wegen "der Juden", wegen aller Fremden berechtige Sorgen um ihr Wohlergehen.
("Ist ja in Frankreich, in England, in den USA nicht anders, folglich…….? Ja, was eigentlich ist daraus zu folgern?)

Ich bleibe bei meiner Meinung:
"Die" Deutschen haben sich mit ihrem Verbrechen und ihren Verbrechern schlechthin, nämlich mit dem Holocaust-auseinanderzusetzen, auch heute und auch morgen noch. Relativierungen taugen nicht, um sich dieser Eigenverantwortung zu entziehen.
"Die" Deutschen haben sich zudem und zugleich mit Rassenhass, Fremdenfeindlcihkeit, völkischem Nationalismus auseinanderzusetzen. Auch hier taugt die Relativierung (..ist ja anderswo nicht anders..) nicht, um sich der Eigenverantwortung zu entziehen.

Sind "die" Deutschen heute substantiell andere Menschen als diejenigen, die die Verbrechen an den Juden geplant, organisiert, realisiert ,die dazu geschwiegen und die den Holocaust dann zu leugnen , zumindest zu relativiert versucht haben (und weiterhin versuchen) oder sind es nicht substantiell heute die gleichen Deutschen wie zur NS-Zeit? Ich frage mich das nicht nur, aber eben auch angesichts der heute wieder gängigen Relativierungsbemühungen um die Verbrechen und Verbrecher des Holocaust und angesichts der Relativierungsbemühungen bezogen auf den sich immer ungehemmter ausbreitenden (austobenden) und gesellschaftsfähig gewordenen Rassismus in Deutschland – und diese meine Meinung bezieht sich auf die Täter und auf die Dulder bzw. "rechtfertigenden Erklärer" sowohl des Holocaust als auch bezogen auf den akuten Rassismus , Antisemitismus und Fremdenhass.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

Der Erwähnung des Demjanjuk-Prozesses von Stefan ist wichtig, denn zum einen wurde damals, wenn auch eher am Rande, schon über humane Aspekte des Strafrechts und insbesondere der Strafzumessung in solchen Naziprozessen ergiebig diskutiert (z.B. http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/10-03/?sz=7 "Alter schützt vor Strafe nicht?") und zum anderen wurde auch das im hohen Alter diskussionswürdige Strafprinzip der Resozialisierung zugunsten von Sühne und "einer gewissen Genugtuung bei den Opfern" nach hintenan gestellt (https://www.welt.de/politik/deutschland/article12923667/Staatsanwalt-fordert-Gefaengnisstrafe-fuer-Demjanjuk.html).

PS: Die Verurteilung Demjanjuks wurde übrigens nie rechtskräftig, da Demjanjuk während der laufenden Revision verstarb.

Davbub
Davbub
7 Jahre zuvor

@12 & 13: Das Wort "Menschlichkeit" umfaßt alle Menschen. Ich relativiere weder die Verbrechen, noch empfinde ich Mitleid für die Täter. Aber der Grundgedanke einer unabhängigen Justiz ist doch genau der: Gerade weil die Verbrechen so furchtbar sein und die unter 13 beschriebenen Reaktionen hervor rufen können, haben wir uns Richter bestellt, die mit der notwendigen Distanz die Urteile fällen sollen. Zudem bin ich der Meinung, daß die Rechtsnormen (z.B. Verhandlungs-, und Straffähigkeit) für alle Täter gelten müßen, sonst sind wir ganz schnell wieder bei der Gesinnungsjustiz.

"Die Beteiligung an einem Massenmord, egal in welchem politischen System, ist nun mal was anderes als ein einzelner Mord z.B. aus Leidenschaft oder Verzweifelung oder aus krankhafter Veranlagung."
Diesen Satz sollten Sie einmal mit den Augen eines Ermordeten "…aus Verzweiflung…" lesen. Ich glaube, der würde das etwas anders sehen.
Mein Rechtsempfinden ist eher mosaisch geprägt; wg. mir hätte man nach dem Krieg diese Leute standrechtlich hinrichten sollen.
Was mir aber übel aufstößt, ist der Verve, mit dem eine Gesellschaft, die siebzig Jahre Zeit und alle Mittel hatte, für Gerechtigkeit zu sorgen, sich jetzt auf Scheintote stürzt, um sich selbst noch schnell von der Schuld zu befreien. In meinen Augen geht es hier nicht vordringlich um Gerechtigkeit, sondern um die Selbstdarstellung einer Justiz & Gesellschaft, die abgewartet hat, bis die allermeisten Täter- -gerade auch aus der Justiz- das zeitliche gesegnet hatten , um doch noch sagen zu können, daß die "Endlösung" (das Wort "Shoa" verbietet sich mir) juristisch und gesellschaftlich aufgearbeitet wurde. Dann können sich alle gemütlich zurücklehnen und selbst auf sie Schultern klopfen. Wo waren denn all die aufrechten Juristen & Demokraten in den siebziger, achtziger & neunziger Jahren, als die Täter noch verhandlungs-, & straffähig waren?

Arnold Voss
7 Jahre zuvor

DAVBUB, die Sicht eines Ermordeten gibt es nicht. Es gibt nach dem Mord nur die kollektive Sicht der Gesellschaft und die individuelle Sicht des Täters oder der Täterin, die Sicht der Täter-Angehörigen sowie der Opfer-Angehörigen auf die Tat. Dazu natürlich die Sicht des Gerichtes. Aus dieser nicht mosaischen Perspektive ist dann nicht mehr Mord gleich Mord und darf es auch nicht sein. Wenn z.B. eine Frau, die von ihrem Mann über Jahre gequält wurde, diesem am Ende im Affekt umbringt, dann ist das eine völlig andere Ausgangslage als wenn Jemand einen oder viele Menschen mit Freuden oder böser Absicht, aus Überzeugung oder staatlich erlaubt, quält und umbringt, obwohl das für die Getöteten natürlich keine Rolle spielt.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

@#16: "…der Verve, mit dem eine Gesellschaft, die siebzig Jahre Zeit und alle Mittel hatte, für Gerechtigkeit zu sorgen, sich jetzt auf Scheintote stürzt, um sich selbst noch schnell von der Schuld zu befreien.."

Zur besseren Einordnung von "jetzt" empfehle ich Ihnen, sich etwas näher mit der Person Fritz Bauer, ehem. Generalstaatsanwalt in Hessen, zu befassen. Neben dem 1966 uraufgeführten Film "Abschied von gestern" von Alexander Kluge und einigen weiteren Filmen gibt es aktuell den Kinofilm " Der Staat gegen Fritz Bauer" und in diesem Jahr das ARD-TV-Dokudrama " Die Akte General", die interessante Einblicke in die Strafverfolgung von Nazis nach dem Krieg erlauben und Ihre "siebzig Jahre Zeit lassen" ad absurdum führen.

Davbub
Davbub
7 Jahre zuvor

@17: "Die Sicht des Ermordeten…" gilt es als empathisch zu lesen. M. M. nach sollte die tat, nicht der Täter verhandelt werden.
@18: Ich kenne sowohl das eine wie das andere, aber fragen Sie sich doch einmal, wieviele Täter es gab, wieviele Verhandlungen durchgeführt wurden und betrachten Sie die Urteile sowie die teils sehr schnell gewährten Bewährungen. Ich empfinde Hochachtung vor Bauers Leistung, aber ich sehe auch die Widerstände aus der Justiz, die bis weit in die achtziger Jahre Verfahren verhinderten, Tätern die Flucht ermöglichten (z.B. durch die Ankündigung der Verhaftung o.Ä.) . Bauer war einer von wenigen, dem eine nazi-verpestete Justiz gegenüberstand; genauso i.Ü. im psychiatrisch-medizinischen Bereich. Ich will weder die Leistungen der Juristen schmälern, die sich um Gerechtigkeit bemüht haben, noch derjenigen, die dies außerhalb der Justiz taten. Aber wir als Gesellschaft haben in diesem Punkt alle weggeschaut, die Masse der Täter blieb ungeschoren. Jetzt mit "Verve" einige noch so gerade Lebende Täter zu verfolgen, kann man in meinem Augen also durchaus auch als Selbstreinigungsprozeß betrachten.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

@#19: "Wir als Gesellschaft" kann ich so nicht nachvollziehen, denn in meinem Verwandten-, Freundes- und Bekanntenkreis war es seit den Siebzigern durchaus Usus, über die Naziprozesse ausgiebig zu diskutieren und auch auf die dahinterstehenden Opferschicksale zu schauen. Die Frage, ob die Prozesse eine Art "teutsche Reinwaschung" wären, wurde – auch vor dem Hintergrund der sehr "störrischen" Justiz – zumindest in meiner Sphäre allgemein negativ beantwortet.

thomasweigle
thomasweigle
7 Jahre zuvor

Walter Stach
Ich muss widersprechen. Es war jener Ulmer Prozess, der zu einem Umdenken führte. Er war zunächst nicht Folge von juristischer und kriminalistischer Ermittlungsarbeit, sondern vom dummdreisten Verhalten eines der späteren Angeklagten und Zufälligkeiten. Auch wurden die Täter nur wegen Beihilfe zum Mord verurteilt, da sie nicht aus eigenem Antrieb gehandelt hätten, so die Richter, ganz im Gegensatz zur Anklage. Der medial außerordentlich umfangreich begleitete Prozess sorgte auch laut Allensbach im Spätsommer 57 dafür, dass erstmals eine Mehrheit der Bundesbürger für die weitere Verfolgung von NS-Verbrechern eintrat. Ludwigsburg war, wie schon erwähnt, eine direkte Folge dieses Prozesses.
Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass viel zu wenig und viel zu spät, ermittelt und verurteilt wurde. Hinzu kommt, dass die westl. Alliierten viel unangebrachte Gnade an von ihnen verurteilten Kriegsverbrechern walten ließen und so ein ganz schlechtes Vorbild abgaben.

Davbub
Davbub
7 Jahre zuvor

@20: "Wir als Gesellschaft…" heißt für mich, daß ein gesamtgesellschaftliches Verhalten auch von allen zu vertreten ist. Daß es Personen oder Gruppen gab & gibt, die dennoch anders handeln, schließt dies ja nicht aus. Ich schließe mich da ja ausdrücklich mit ein; auch ich hatte während dieser Zeit andere Prioritäten in meinem Leben gesetzt und trage somit -zu meinem Bedauern- meinen Teil der Verantwortung. Dieser mag vielleicht in einem kaum mehr meßbaren Bereich liegen, dennoch empfinde ich ihn als belastung.
Es ehrt Sie, daß in Ihren Kreisen diskutiert wurde. Aber ich kann mich nicht entsinnen, daß es in dieser Zeit eine nennenswerte politische Bewegung/Aktion gab, die zu einer Weiterverfolgung der Nazis geführt hätte. Zwar wurden Filbinger und Waldheim aus ihren Ämtern gejagt, aber die juristische Aufarbeitung fand in dem gebotenen Maße m.E. nicht statt; die Täter lebten in der Mehrheit ihre Leben ungestört fort.
Aber vielleicht ist dies auch ein Frage der persönlichen Wahrnehmung. Zudem ist es auch leicht, in der Nachschau zu urteilen; ich habe mich oft gefragt, was aus mir geworden wäre, wenn ich 1914 geboren worden wäre.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

Und heute wurde vom BGH in Fortsetzung des mit dem – leider nie rechtskräftig gewordenen – Demjanjuk-Urteil begonnenen Paradigmenwechsels in der Rechtssprechung zu Nazigreueln der Grundstein für dann doch noch weitere Prozesse gegen damalige SS-Aufseher gelegt: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-wer-auschwitz-bewachte-ist-schuldig-a-1123432.html

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