FUNKE MEDIENGRUPPE: Insolvenzverfahren Westfälischer Zeitungsverlag eröffnet

FUNKE_MediengruppeSchlagzeilen über Verlage scheinen in letzter Zeit nur noch von Sparmaßnahmen und Entlassung bestimmt. Die Webseite der FUNKE MEDIENGRUPPE zeigt da mit ihren Pressemitteilungen ein viel harmonischeres Bild – aber auch nur, weil wohl eine vergessen wurde: Am 3. November hat das Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 165 IN 118/14 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma „Westfälischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG“ eröffnet. Nach Auskunft des Kundenservices der FUNKE Gruppe, dem die Entscheidung des Insolvenzgerichts auch noch unbekannt war, erscheinen die betroffenen Zeitungen wie gewohnt weiter.

Damit öffnet sich auch ein weiteres Kapitel für die sieben Zombie-Zeitungen des Essener Verlagshauses, die in dem Unternehmen in Insolvenz zusammengefasst sind. Eine Erfolgsstory ist das Geschäftsmodell „Zeitung ohne Redaktion“ also weiterhin nicht: Eigentlich sollten Lokalausgaben der Tageszeitungen „Westfälische Rundschau“ und „WAZ“ in den Städten Dortmund, Lünen, Schwerte und Castrop-Rauxel vom Medienhaus Lensing übernommen und fortgeführt werden, aber das Bundeskartellamt untersagte den Verkauf. In ihrer Pressemitteilung vom 26. September wies die FUNKE MEDIENGRUPPE darauf hin, dass diese Entscheidung den Westfälischen Zeitungsverlag in die Insolvenz zwänge.

Würde ein Konzern einer Bundesbehörde vorwerfen, sie habe die Insolvenz eines Unternehmensteils mitverschuldet, hätte das unter normalen Umständen ein gewaltiges Medienecho zur Folge und würde mit Sicherheit auch die Politik auf den Plan rufen. Der Insolvenzantrag der Firma „Westfälische Zeitungsverlag GmbH & Co. KG“ war aber kaum mehr als eine Nachricht. Zur großen Geschichte fehlte der Faktor Menschenschicksal: Direkt sind Arbeitsplätze von dieser Insolvenz nicht mehr betroffen, die Mitarbeiter der Blätter wurden bereits Anfang 2013 entlassen. Leser protestierten, die Verkaufzahlen sanken weit über dem Branchen-Durchschnitt, aber nun mal nicht auf Null.

Die verbliebene, schweigende Masse ist neben den Markennamen der Zeitungen und den Anzeigen-Kunden weiterhin das, was es für die FUNKE MEDIENGRUPPE zu versilbern gilt: „Nach der überraschenden Entscheidung des Bundeskartellamts […] bleibt uns nur eine Möglichkeit: Unter den Rahmenbedingungen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung die Vermögenswerte zu sichern“, sagte Thomas Ziegler, Geschäftsführer der FUNKE MEDIENGRUPPE, laut oben zitierter Pressemitteilung.

Was er damit meint ist, dass eine Geschäftsaufgabe und Abwicklung für das Unternehmen deshalb nicht in Frage kommt, weil die Abonnements der Zeitungen damit auslaufen würden. So sänke die Hemmschwelle für Leser, sich nicht wieder für ein Produkt aus einer FUNKE/Lensing Kooperation zu entscheiden. Ein Geschäftsrisiko, dessen Vermeidung dem Medienhaus Lensing, das bereits jetzt über die „Ruhr Nachrichten“ die Zeitungs-Zombies im Lokalteil mit Leben füllt, Geld wert wäre.

Gegenüber dem Medienportal newsroom.de erläuterte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt im September dann die Gründe für die Untersagung der Übertragung des Zeitungsverlags von FUNKE auf Lensing: „Der Insolvenzantrag ändert nichts an unserer Bewertung. Die Voraussetzungen der Sanierungsfusion lagen nicht vor, da eine Insolvenznähe der sieben Lokalausgaben nicht feststellbar war.“

Jetzt hat das Insolvenzgericht aber drohende Zahlungsunfähigkeit des Westfälischen Zeitungsverlags und damit der Zombie-Zeitungen als Eröffnungsgrund festgestellt. Ein erneuter Antrag auf Genehmigung der Veräußerung des Unternehmens in Insolvenz von der FUNKE MEDIENGRUPPE an den Partner aus Dortmund hat damit ein neues Argument.

Darüber hinaus hat das Gericht Eigenverwaltung angeordnet. Die Firma „Westfälischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG“ wird also weiterhin durch Dr. Helmut Balthasar, Geschäftsführer der von der Insolvenz nicht betroffenen Firma „Westfälischer Zeitungsverlag Verwaltungs GmbH“, vertreten.

Die Arbeit des auch als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwaltes Balthasar wird von einem Gläubigerausschuss und dem Sachwalter unterstützt und überwacht. Vorläufig sind Mitglieder des Gläubigerausschusses:
Druckzentrum Hagen GmbH, vetreten durch den GF, Friedrichstr.34-38, 45128 Essen,
Christian Schäfermeyer, Löwenstr.13, 44135 Dortmund
Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co.KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Verlag Lensing-Wolff Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den GF, Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund

Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Rolf Otto Neukirchen, Zweigertstr. 28-30, 45130 Essen , Tel. Nr.(0201) 438740, ernannt.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Unternehmens in Insolvenz über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 17.12.2014, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 1. Etage, Sitzungssaal 184.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.12.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. (seba/ME)

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