Kopftuch a´la Orwell

bezamt_neukoeln
Über das Kopftuch wird auf allen rechtlichen Ebenen vielfach gestritten. Die vergangenen Jahre sahen Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht, von dem vor einigen Wochen die rechtliche Lage  neu bewertet wurde. Von der Kita bis hin zur Universität und in der Berufstätigkeit wird das Glaubenssymbol durch die Instanzen gejagt. Aktuell fällt eine 26 jährige Jura-Studentin, Betül Ulusoy, in den Medien auf, die meint, in einem Referendariatsabschnitt am Gericht nicht auf die äußere Kenntlichmachung ihres Glaubens verzichten zu können.

Sie gibt – wie so einige andere junge Muslima, die hier geboren sind – an, das Kopftuch stehe bei ihr für Emanzipation. Da befindet sie sich in guter Gesellschaft zum Beispiel mit Khola Maryam Hübsch, die Ähnliches bekundet. Die sieht nämlich „unter dem Schleier die Freiheit“*.

Privat ist es völlig egal, wie sich jemand kleidet. Auch das Kopftuch ist da keine Ausnahme. Wer meint, das im Privaten tragen zu müssen: bitteschön. Man sollte allerdings nicht hergehen und eine nahezu Orwellsche Begriffsverdrehung versuchen. Das geht schief. Die innere Logik, ich halte mich für emanzipiert, ich bejahe das Kopftuch und deshalb ist auch das Kopftuch Zeichen MEINER Emanzipation oder gar DER Emanzipation, der betrügt sich und andere. Die Person selber mag sich den Selbstbetrug schön singen, weil sie an ihren Glauben, für deren Bestandteil sie das Kopftuch hält, nicht rühren mag. Weil sie der Meinung ist: Ja, es muss jederzeit draußen in der Welt erkennbar sein, dass ich eine bestimmte Weltanschauung habe. Subjektiv mag die Person durchaus daran glauben, also nicht bewusst die Unwahrheit sagen. Sie unterwirft sich ihrem Glauben und weil sie das nicht als Unterwerfung unter alte Regeln sehen mag und sich selber dem Anschein nach nicht „verkaufen“ kann, externalisiert sie den Konflikt. Sie hat mit ihrer „Emanzipation“ dann keinen Konflikt mehr mit ihrem Glauben, sondern die Gesellschaft mit ihrer Deutung. Also nicht Hadern mit Gott, weil der angeblich solche Vorschriften erließ, sondern Umdeutung. Alternativ könnte man in dieser Umdeutung schon eine „Emanzipation“ gegen und aus der westlichen Gesellschaft sehen. Die angeblich göttlichen Regeln sind vorgeblich perfekt; das Kopftuch kann also nach Binnensicht keine Unterdrückung sein (Unterdrückung wäre schlecht), sondern ist einfach die „göttliche Ordnung“ der Dinge. Da Gott im christlichen Sinne umgedeutet wird als gut und gerecht, kann auch offensichtliche Ungleichberechtigung keine solche sein. Das klassische Dilemma des Strenggläubigen. Dass den Schriften ein anderes Gottesbild zugrunde liegt, nämlich nicht des liebenden Gottes, sondern eines strafenden, der trotzdem (!) barmherzig geheißen wird, wird anscheinend teilweise gar nicht reflektiert. Zur Reflexion bedarf es ja eines Mindestabstandes zu sich selbst.

Objektiv ist das jedoch etwas anderes. Die Verkünderinnen dieser neuen Art „Emanzipation“ müssen ertragen lernen, dass die Gesellschaft bei dieser Form des Selbstbetruges nicht mitmacht. In den Gesellschaften, in denen das traditionell getragen wird, IST es Zeichen der Geschlechtertrennung und der Minderberechtigung der Frauen. Das räumte neulich sogar Hübsch öffentlich ein. Auch hier ist das Kopftuch offenes Zeichen einer bestimmten Menschensicht. Einer Menschensicht, die Männer für ungehemmt hält und Frauen auch und bei der die Sexualität ständig und bedrohlich im Raum steht. Bei der es keinen nicht sexuell getönten Kontakt mit einem nicht verwandten Mann gibt. Die Frau muss sich also verpacken, damit – ja, was? Die Männer nicht auf Gedanken kommen? Was für eine grandiose und zugleich infantile Fehleinschätzung, was für eine bizarre Projektion. Ist jede dieser Damen tatsächlich der Meinung, JEDER Mann wolle was von ihr, nur weil sie eine Frau ist? Dann dürften sie ja gar nicht mehr auf die Strasse. Männer kommen längst nicht bei jeder Frau auf „Gedanken“. Genau diese Frau reduziert sich auf ihr Geschlecht und tut dies beim Mann auch. Eine wenig zivilisierte, biologistische Sicht auf den Menschen. Sehr unfrei dazu, denn das Geschlecht ist angeboren. Wenn unzivilisierte Männer auf Gedanken kommen, dann hilft das Kopftuch wenig, nur mal am Rande.

Die Frau wird durch die Zivilisiertheit von Männern geschützt, nur durch diese, nicht durch ein banales Stück Tuch. Man schaue nur nach Ägypten, Indien oder zig andere Staaten, in denen die Frauen zwar religiös korrekt gekleidet sind, denen aber trotzdem wesentlich mehr, brutaler und konkreter nachgestellt wird als im Mini in einer Frankfurter Großstadtkneipe. Die Männer machen den Unterschied, dort wie hier. Dort hilft eine noch so dicke Bekleidung nichts, hier braucht man sie nicht zu diesem Zweck. Der einzige Zweck des Kopftuchs hier ist das soziale Signal zur Gesellschaft hin. Ein Beleg für die Menschensicht der Trägerin, durch die man sich als zivilisierter Mann durchaus beledigt fühlen darf. Sieht sie in einem doch zunächst das animalische, vor dem sie sich schützen muss, und erst danach allenfalls das menschliche.

All die Frauenrechtlerinnen im Iran, die Kopftuch tragen müssen, kämen aus dem Lachen oder Weinen nicht mehr heraus, wüssten sie, wie manche Muslima hier dieses Stück Stoff umdeutet. Die aus einem Zeichen der Unterdrückung ein Zeichen der Emanzipation machen will, weil sie echte Unterdrückung nicht kennt. Die Emanzipation kann man den muslimischen Frauen nicht abnehmen, das ist wahr. Das müssen sie selber machen, persönlich und als Gruppe. Aber mit einem speziell europäischen Etikettenschwindel kommt man nicht weiter. Dann landet man nämlich bei Unterdrückung ist Emanzipation ist Unterdrückung. Dann wird alles beliebig und man hat für die Emanzipation nicht mal mehr ein Wort, weil es durch die Umdeutung belanglos wurde.

Diese Umdeutung ist also nicht völlig trivial, wenn sie auch bizarr erscheint. Sie ist Zeichen einer gewissen verqueren Binnenlogik, die stimmig gemacht wird auf Kosten der Logik in der realen Welt. Das betrifft aber einige Sachverhalte mehr, ist bei manchen Teil einer Gesamtsicht. Erhellend ist dazu die Einlassung von Frau Hübsch die Tage, die allen Ernstes meinte, die Schariah sei am weitestgehenden in Neuseeland umgesetzt. Das schloss sie, weil Neuseeland in einem UN-Bericht als fortschrittlichster Staat hinsichtlich der Umsetzung der Menschenrechte aufgeführt wurde. Und da die Scharia nach ihrer Auffassung für Menschenrechte stünde, sei diese somit in Neuseeland am besten durchgesetzt. Das sollte sie mal den Saudis schreiben. Vielleicht eröffnen die dann ja in Riad freiwillig eine Queen-Elisabeth-Akademie.

* ein Buch von Hübsch:
http://www.patmos.de/unter-dem-schleier-die-freiheit-p-8480.html

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Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
9 Jahre zuvor

Soziologisch für Deutschland belegt ist das Kopftuch bei vielen jungen Frauen mit akademischen Hintergrund ein Zeichen der Emanzipation.
In Deutschland gilt es deutsche Sitten zu regeln und nicht die von Saudiarabien oder Iran, alles andere wäre eine "bizarre", "orwellsche Begriffsverdrehung" zum Thema Rechtsstaat.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@1: Soziologisch für Deutschland belegt ist das Kopftuch bei vielen älteren Frauen mit landwirtschaftlichem Hintergrund als Zeichen des praktizierten Arbeitsschutzes gegen Hitze und Staub bei der Feldarbeit und auf dem Hof. Da gibt es sogar Männer, die sich ein Tuch auf die gerötete Pläte knüpfen, auch wenn das nicht so elegant aussieht.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

1,
Es muß in einer freien und pluralen Gesellschaft jedem frei stehen, welche Kleidungsstücke er trägt. Das gilt auch für das OB und das Wie einer Kopfbedeckung. Das geht den Staat nichts an, folglich auch nicht das Warum des Tragens, des Nichttragens von Hut oder Kopftuch.
Es steht jedem frei, Nachbarn, Bekannte nach dem Warum zu fragen und es steht jedem frei,ob er und wie er eine soclhe Frage beantwortet.
Unbestritten wird über die Kleidung, über den Hut, über das Kopftuch nonverbal kommuniziert.Das ist ja oftmals auch "der Sinn des Ganzen". Wer als Muslimin meint, mittels Kopftuch kommunikativ eine religilöse Botschaft, ein religiöses Bekenntnis vermitteln zu sollen, der kann, der darf m.E. daran nicht gehindert werden, so wie jeder andere auch, der mittels seiner Kleidung irgend eine Botschaft, auch eine religiöse, zu vemitteln versucht.
Das sind Trivialitäten, allerdings offenkundigt nicht aus jedermanns Sicht in der sog. westlichen "Wertegmeinschaft".

2.
Eine andere Frage ist die, ob und wie die Kleidung, hier das Kopftuch, auf Kunden wirkt, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmes in Anspruch nehmen, in Anspruch nehmen wollen, wenn sie sie z.B. von einer kopftuchtragenden Frau bedient werden.
( Dass mich das ganz und gar nicht stört, schließt die Berechtigung der Frage nciht aus.)

Kann jeder Arbeitgeber, wenn sich Kunden beschweren sollten……….?
Kann jeder Arbeitgeber, wenn er meint, eine kopftuchtragende Muslimin passe nicht zu seiner "Unternehmensphilosophie"……..?
Für sog.öffentliche Arbeitgeber stellen sich diese Frage in besonderem Maße, weil a.) ihre Kundschaft, z.B. die Bürger im Bez.amt Neu-kölln-, auf diesen einen Arbeitgeber als Monopolist für bestimmte öffentlcihe Dienstleistugen angewiesen ist und weil es b.) ein für mich unabdingbarer Grundsatz für den öffentlichen Dienst zu sein hat,, daß niemand im öffentlcihen Dienst -in Kindergärten, Schulen, Stadtverwaltungen, Gerichte- sich verbal, nonverbal so verhalten darf,daß er Abhängigkeiten -z.B. die der Kindern in Kitas, in Schulen- mißbräulich nutzt, um politische, um weltanschauliche Botschaften zu vermitteln oder Kunden -Bürger- gegen ihren Willen zwingt, sich einer solche Botschaft aussetzen zu müssen.

Mittlerweile gibt es einige Gerichtsentscheidungen, die teilweise Antworten auf meine o.a.Fragen geben.
Jede dieser Entscheidung erscheint mir "so oder so " problematisch.
Ich selbst bin mir bei der Suche nach der "richtigen Antwort" nciht sicher.

Ich neige(!!) derzeit ehe dazu, zumindest den öffentlichen Arbeitgebern grundsätzlich das Recht zuzubilligen, das Tragen des Kopftuches während des Dienses zu verbieten.

Die individuelle Freiheit wird mit dem Abschluß eines Arbeitsvertrages und in dessen Folge bei Ausübung der Arbeit drastisch eingeschränkt; "man" begibt sich bekanntlich als AN in ein persönliches und in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis zum AG. Insofern ist im Rahmen des sog.Direktionsrechtes des AG diesem grundsätzlich zuzugestehen, auch auf die Art und Weise, auf das Wie des Tragen der Kleidung einzuwirken. Nur ist das kein Freibrief für den AG zur Willkür gegenüber dem AN -wo hört das Direktionsrecht des AG auf, wo beginnt seine Willkür?
"Es kommt darauf an", damit beantwortet ich, wie bei vergleichbaren Fragestellung üblich, die von mir selbst gestellt Frage, weil ich nicht präzise zu antworten weiß.

Für die öffentlichen Arbeitgeber muß in diesem Zusammenhang m.E. das Direktionsrechtes weiter gefaßt werden als für private Arbeitgeber. Das gebietet deren Pflicht, jedem Bürger ihre Dienstleistung so anzubieten, daß der Bürger in Verbindung damit und so in Ausnutzung einer Monopolstellung n i c h t verbal oder nonverbal zu einer Kommunikation gezwungen wird, die mit der Dienstleistung nichts zu tun und die er sich als Bürgerf/als Kunde/ (als Kind in der KITA, in der Schule) nicht enziehen kann.
Insofern neige ich bezogen auf den öffentlichen Dienst dazu, daß………..
(Das Gesagte gilt "erstrecht" für all diejenigne, die als Beamte im öffentlichen Dienst tätig sind)

Zusammengefaßt:
Wenn wir allesamt die kopftuchtragenden Musliminen in unserer Gesellschaft ohne Wenn und Aber respektieren würden, wäre das ein für mich der "normale" Zustand in einer freiheitlichen und pluralen Gesellschaft, die wir zu sein behaupten.

Nicht so einfach ist für mich die Antwort auf die Frage, ob und inwieweit der Arbeitgeber, namentlich der öffentliche, wegen seiner unternehmerischen Ziele bzw. wegen seiner Pflicht, öffentliche Aufgabe per Monopolstellung erfüllen zu müssen und damit letztendlich den Interessen seiner Kunden -sener Bürger-verpflichtet zu sein, das Tragen des Kopftuches grundsätzlich verbieten darf.
Bekanntlich gibt es dazu Gerichtsurteile -auch höchstrichterliche-,die auch für dien öffentlichen Dienst der "Freiheit des Kopftuchtragens" Vorrang einräumen gegenüber anderen von den öffentlichen Arbeitgebern vorgetragenen Rechtsgütern.

Sicher scheint mir im Moment nur eines zu sein, nämlich a.) daß die öffentliche Diskussion noch nicht zu Ende ist und b.) daß vor allem bezogen auf den öffentliche Dienst auch die Rechtsprechung weder formell noch materiell dazu endgültig das letzte Wort gesprochen hat.

Achim
9 Jahre zuvor

Alle Frauen und Mädchen sind berechtigt KEIN Kopftuch zu tragen. Ein allgemeines Koptuchverbot schützt dieeses Grundrecht.

Allerdings darf der Staat sich eigentlich nicht in die Bekleidung der Bürger einmischen.
Ich halte es für vertretbar, wenn der Staat das Tragen des Koptuches erlaubt, aber dies ist eine politische Entscheidung.

Ich erlaube mir mal einen Hinweis auf die Kleidung der Bhagwanjünger in meiner Jugend.
Dieese trugen um ihren Hals eine Holzkette mit dem Bild ihres Gurus.
Lehrer durften diese Mala in der Schule nicht tragen.

Gleichzeitig trugen diese auch ganz normale organge und rote Kleider. Es waren ganz normale rote Hosen und rote Pullower.
Sie waren frei von irgendwelchen regiligiösen Botschaften.

Lehrer durften diese Klamotten in der Schule nicht tragen.
Heute dürfen Lehrer wieder rote Hosen und rote Pullower tragen, denn dies wird inzwischen nicht mehr als ein Bekenntnis zu Bhagwan gewertet.

Ähnlich ist es mit dem Koptuch. Das Koptuch kann als ein politisches Bekenntnis zum politischen Islam gewertet werden.

Und dann…

Achim

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
9 Jahre zuvor

"So einfach ist das alles nicht." Darauf können wir uns schon mal verständigen.
Eine Umdeutung ist es sicher, NA UND?
Die letzte Umdeutung hat allerdings vor allem nach 9/11 stattgefunden, vorher war das Kopftuch das Kleidungstück etwas hinterwäldlerischer, türkischstämmiger Landfrauen, für die Frauen selber allerdings i. A. ein gewöhnliches Kleidungsstück.
Die Aufladung hin zur (schon ziemlich skurillen) muslimischen Allzweckwaffe (übrigens sowohl bei Muslimen wie bei nicht-Muslimen – es gibt wahnsinnig groteske Youtube-Videos) ist in Mitteleuropa tatsächlich vorallem erst nach den Anschlägen geschehen und -etwas früher- auch dem Ansinnen einer jungen Frau, die in der Kleidung, in der ihre Mutter jahrelang völlig unbehelligt genau diese Schule geputzt hat, unterrichten wollte, geschuldet. Da erschien das Kopftuch auf Augenhöhe des Mittelstands und war ein Skandal (und die ganzen schönen Toleranzbelehrungen an das schon früher Bedenken äußernde xenophobe Gesindel aus der deutsch Unterschicht, das dringend Nachhilfe in Weltoffenheit brauchte, Makulatur).

Nach meiner Rechtsauffassung ist in D niemandes Kopfkino (Watzlawick: Der Empfänger bestimmt den Inhalt einer Botschaft) stichhaltiger Grund in verfassungswidriger Weise die Religionsfreiheit Einzelner Einzuschränken.
Spätestens mit der Auflösung der Gesellschaft heraus aus den tradierten Millieus kann auch keine Partikulargruppe mehr für sich Deutungshoheit beanspruchen, die Zeiten sind mindestens seit den 80'ern vorbei. Codes sind heute ambivalenter und volatiler. Der Code einer jungen studierten Muslima im traditionell mutenden Outfit in Deutschland ist, aus nahe liegenden Gründen, tatsächlich erst ganz wenige Jahre alt. Da kann man drauf reagieren oder mentaltod bei alten, anachronistischen Mustern bleiben.

Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Das Kopftuch einer Neunjährigen in Gelsenkirchen-Nord bedient mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen anderen Code, nämlich den einer regressiven, nicht wenig disfunktionalen, nicht wenig mysogynen Gesellschaft. Codes sind kontextabhängig.
U. U. ist also weniger die Deutung des Codes als solches anachronistisch, sondern die zur Fehlinterpretation führende falsche Kontextualisierung, die mit der Dynamik gesellschaftlicher Entwicklung nicht Schritt hält.

keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
9 Jahre zuvor

Auf Reisen durch Wüsten im Nahen Osten ist schnell zu beobachten, dass das Kopftuch eine gute Kopfbedeckung für diese Region ist. Nahezu jeder Reisende nutzt es auch.
In Dortmund wird, auch ohne dass ein Schutz vor Dreck oder Sonne notwendig ist, in letzter Zeit häufiger Kopftuch getragen.
Es ist auch zu beobachten, dass insbesondere Frauen türkischer Herkunft von einer bunten Kleidung (Anfang der 70er) in Richung dunkle/schwarze Mäntel, lange Arme und dunkle Kopftücher wechseln.

Ist das Mode? ist das Zeichen einer Einstellung? Ist das ein Zeichen einer Gruppenzugehörigkeit?

Ich denke hier gilt ein Ja in allen Fällen.
Persönlich mag ich keinen Kleidungsstil, der wegen der fehlenden Kontraste die menschlichen Konturen fast verwischt (schwarzer Mantel, schwarze Kopfbedeckung, bedeckte Hände).
Wir leben im freien Land. Da sollte das Tragen der Kleidung jedoch möglich sein, wenn die Menschen sich ohne familiären/gesellschaftlichen Druck dafür entscheiden. Dass es einen Druck gibt, ist für mich sehr wahrscheinlich. Die Türkei ändert sich zurzeit massiv, und die Wähler, die diesen Kurs unterstützen, leben auch in überproportional hoher Zahl in NRW.

Bei der Kleidung im Beruf und insbesondere im öffentlichen Dienst sehe ich hier große Probleme, da mit der Kleidung auch Werte/Anschauungen vermittelt werden. Kinder wussten bspw. schon oft recht schnell, wie ein Lehrer bestimmte Argumentationen bewertet.

Wer ein Kopftuch als religiöses Muss betrachtet und dies bei der Arbeit imPrivatsektor bzw. im öffentlichen Dienst zulässt, muss auch damit rechnen, dass bald die Menschen im Piratenoutfit zur Arbeit kommen. Das wäre dann auch gut so.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Ich versuche, meine Meinung noch einmal zusammengefaßt und aus einem "ganz persönlichen Blickwinkel" losgelöst von philosophischen, religiösen oder verfassungsrechtlichen Grundsatzbetrachtungen vorzutragen:

1.
Mein Leben wird in keiner Weise dadurch beeinträchtigt, daß mir Frauen mit Kopftuch begegenen oder ich mich mit kopftuchtragenden Frauen unterhalte.
Solche Begegnungen, solchen Gesprächen bieten mir vielmehr die Chance,alltäglich Vielfalt zu erfahren und mich mir ihr zu befassen;.ein Gewinn für mich!

Wer sollte warum das Verbieten wollen?

2.
Wenn ich an meinen Enkel als Grundschüler in der 2.Klasse denke, kommen mir Bedenken, wenn ich mir vorstelle, daß er von einer kopftuchtragenden Lehrerin unterrichtet würde. Er würde nicht nur über das "Warum trägt die Kopftuch" nachdenken, sondern die Lehrerin nach dem Warum fragen. Und dann………..? Dann kommt es darauf an, ob und wie die Lehrerin…………. Und da könnte es aus meiner Sicht problematisch werdne.

Ich neige aus diesem Grund und vergleichbaren also ganz generell zu einer ehe kritischen Menung, wenn es um im öffentlichen Dienst -in der Kita, in der Schule,im Gericht- um kopftuchtragende Muslime geht
Nachtrag:
Im übrigen frage ich mich, da die kopftuchtragende Musliminen im öffentlichen Dienst in Deutschland vermutlich prozentual gemessen an der Gesamtzahl der im öffentlichen Deinst Beschäftigten eine absolut uninteressante Größe ausmachen, ob hier nicht medial etwas zu einem gesellschaftspolitschen Problem gemacht wird, das im alltäglichen Leben von rd. 80 Millionen Menschen in Deutschland gar nicht existiert.
Das ändert nichts an der Problematik eines jeden der wenigen Einzelfälle/Einzelschicksale und der Notwendigkeit, sich mit ihr auseinanderzusetzen, könnte aber dazu beitragen, daß die öffentlichen Erregung/Aufregung ein sachlich vertretbares Maß nicht übermäßig übeschreitet.

Sigrid Hermann-Marschall
-7- im zweiten Satz des zweiten Absatzes
"die kann jeder einfordern bzw. erwarten von Mitmenschen.."

Unabhängig von dem hier diskutierten Thema scheint es mir zielführender, (zunächst) nicht vom Mitmenschen, sondern von sich selbst alltäglich einzufordern bzw. zu erwaren, in jedem Anderen einen Menschen mit einer unantastbare Würde zu erkennen ,der in dieser seiner menschlichen Würde einem selbst gleichberechtigt, gleichwertig begegnet. Vorgelebte Werte in der sog. westlichen Wertegemeinschaft?

Arnold Voss
Arnold Voss
9 Jahre zuvor

natürlich ist das kopftuch für eine muslima nicht irgendein kleidungsstück. es ist immer auch ein symbol für ihren glauben. wenn wir aber die glaubensfreiheit als grundwert ansehen, dann müssen auch deren symbole öffentlich erlaubt sein. also auch das kopftuch einer muslima und das natürlich auch im öffentlichen dienst.

die grenze der glaubensfreiheit besteht beim religiös begründeten kopftuch einzig und allein in der begrenzung auf die verschleierung der haartracht. wenn die religiös-symbolische verschleierung das restliche gesicht jedoch mit einschliesst, dann wird die verschleierung im wahrsten sinne des wortes zum absichtlichen gesichtsverlust.

um miteinander frei zu kommunizieren mussen menschen einander erschauen können. dazu gehört unausweichlich nicht nur mund und augen sondern das ganze gesicht. religionen die menschen, egal welchen geschlechtes, das zeigen ihres gesichtes, ja auch nur von teilen ihres antlitzes verbieten, verstossen nach meiner ansicht gegen die menschenrechte.

ansonsten gilt im öffentlichen dienst natürlich, dass sich auch religiöse menschen jenseits religiöser symbole der weltanschaulichen neutralität verpflichten. um das durchzusetzen reichen unsere bestehenden gesetze allerdings aus. das öffentliche tragen einer religiös begründeten kompletten gesichtsverschleierung wäre allerdings durch ein eigenes zusätzliches gesetz zu verbieten.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Arnold,
die nur kopftuchtragende Muslimin verhindert doch nicht, daß ich ihr ins Gesicht sehen und so auch über ihre Gesichtsregungen mitbekomme, ob und was sie im Gesrpäch mit mir wie bewegt.

Ansonsten stimme ich Dir, denn wenn das Gesicht in Gänze verborgen belibt, kann man sich einem Menschen nicht so annähern, daß eine dirkete Kommunikation von Mensch zu Mensch, vnn Angesicht zu Angesicht möglich wäre.
Aber vielleicht ist das ja in X Jahren generll gar nicht mehr angesagt, wenn…sh.Internet, sh……..,d.dh. daß dann die unmittelbare Kommunikation "von Angesichts zu Angesichts" nur noch als ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten gitl.

Im übrigen würde ich auch die Verschleierung des gesamten Gesichtes hinnehmen.
Sie würde mich zwar von der gewünschten Kommuniikation abhalten, allerdings ohne mich in meinen Rechten zu beeinträchtigen. Dass die betreffende Muslimin sich eigenverantwortlich dieser Kommunikation mittels ihrer Gesichtsverschleierung objektiv verweigert, kann ich beklagen, ohne daß e mich das dazu bringen könnte, mit missionraischem Eifer im vorgeblichen Interesse verschleierte Muslime auf Verhaltensänderungen hinwirken zu wollen.

Die mit einem kompletten Gesichtsschleier bedeckte Muslimin im öffentlichen Dienst?
Arnold, ich bin mir "ziemlich sicher", daß das schon nach der jetzigen Verfassungsrechtslage verboten werden könnte Dazu bedarf es m.E. keiner "neuen" spezialgesetzlichen Regelung.
(Gibt es dazu schon einschlägige Entscheidungen? Mir ist keine bekannt.)

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

-11-
Nein!

Jürgen
Jürgen
9 Jahre zuvor

Ich finde den Artikel von Fr. Herrmann-Marschall gut.
Dazu noch ein kurzer Einwurf meinerseits. Kopftuch und Kopftuch ist auch bei Personen aus dem islamischen Kulturkreis nicht gleich Kopftuch. Die Art der Kopftücher, die beispielsweise türkische Frauen tragen/trugen, die in 60er/70er/80er/90er Jahren nach Deutschland gekommen sind, unterscheiden sich grundlegend von dem Kopftuch, wie es beispielsweise Betül Ulusoy trägt und für richtig hält. Hier hat ein Wandel stattgefunden. War das Kopftuch bei türkischen Frauen damals und bei vielen auch noch heute eher Tradition (so wie auch in Italien, katholischen Regionen in Deutschland, Polen, etc.) mit einem quasireligiösen Hintergrund, ist das Kopftuch von Betül Ulusoy ein rein religiös motiviertes Instrument, mit dem Politik gemacht wird. Damit wird eine religiös-gesellschaftliche Position offensiv in der Öffentlichkeit vertreten, die aus meiner Sicht die Freiheit anderer muslimischer Frauen, allein schon wegen des daraus resultierenden Gruppendrucks stark einschränkt.
Meiner persönlichen Erfahrung nach ist die von Betül Ulusoy vertretene Version des Kopftuchs zumindest in der Türkei, sehr eng mit dem Aufstieg der AKP (und ihrer Vorläuferpartei der Islamistischen Tugendpartei) verbunden. (In anderen Regionen und Ländern, in denen Muslime leben, gibt es ähnliche Entwicklungen, die sich andersartig an der Kleidung festmachen lassen.)
Das Kopftuch wird hier bewusst oder unbewusst als Kampfmittel verwendet, eine bestimmte Vorstellung, wie eine Gesellschaft funktionieren soll, zu propagieren. Und diese Sicht ist weder für Frauen noch Männer wirklich positiv, zumindest nicht meinem Verständnis nach. Und, ich verallgemeinere mal, nicht unbedingt vereinbar mit der Vorstellung, wie eine Gesellschaft in einem demokratisch verfassten Staat wie der Bundesrepublik funktioniert.

Helmut Junge
9 Jahre zuvor

@Sigrid Herrmann-Marschall, @Walter Stach,
"Meinen Respekt allerdings muss man sich – auch unabhängig vom AGG – verdienen. Den gibt es nicht umsonst, für keinen Menschen."
So ist es auch bei mir.
Ich glaube, daß das Wort Respekt umgangssprachlich oft anstelle "Duldung", akzeptieren" benutzt wird.
Aus meiner Sicht hat es aber etwas mit "Anerkennung" zu tun. Und dafür liegt die Meßlatte einfach höher. Manch ein Mißverständnis mag da herrühren, wenn nämlich der Empfänger der Botschaft denkt:
"Respekt? Dafür? Soweit kommt es noch."

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Helmut,
wenn Respekt für Dich etwas mit "Anerkennung" zu tun hat, dann sollte in der Diskussion darüber unterschieden werden, ob der Resepkt

a.)
nicht jedem Menschen a priori -von Natur aus -geschuldet ist, weil jeder ein mit einer unantastbaren Würde ausgestattetes Wesen ist -unabhängig von Geschlecht, Rasse, Religion,Herkunft pp.-, und deshalb jeder Mensch in seiner personellen Würde als gleichwertiges, gleichberechtiges Wesen von jedem nderen Menschen zu respektieren (anzuerkennen) ist. Dieser Respekt ist nicht vom Verhalten eines Menschen abhängig, sondern nur seinem Menschsein geschuldet;

oder ob

b) der Respekt, die Anerkennung sich bezieht auf das Verhalten, die Lebensweise, das Tun, das
Unterlassen eines Menschen.

Mir ging es und mir geht es -selbstverständlich- darum, ob und inwieweit z.B. die Menschen in Deutschland (und in der übrigen sog. westlichen Wertegemeinschaft) die Feststellung zu a.)
"respektieren", dh ob sie bereit und in der Lage sind, jeden Anderen in seiner und mit seiner ihn als Menschen ausmachenden Würde anzuerkennen (zu respektieren), weil sie von deren "Richtigkeit und Wichtigkeit" überzeugt sind, aus welchen Gründen auch immer.

Respekt gegenüber dem Verhalten Anderer,gegenüber ihrem Tun oder Lassen -sh.b.)- kann -unbestritten-nicht als etwas Selbstverständliches im menschlichen Miteinander gelten. Dieser Respekt ist eben verhaltensabhängig und abhängig von den Maßstäben, die "man" anlegt, um dem Verhalten, dem Tun, dem Unterlassen eines Anderen Respekt zollen zu können.Diesen Respekt "verdient" man sich oder eben nicht. Dem kann ich, weil selbstverständlch, nicht widersprechen.

Allerdings:
Dass die Basis a.) auch das Ob, das Wie und die Maßstäbe des "Verhaltensrespekt" -sh.b.)- (mit-)bestimmt, (mit-)prägt, ist zu bedenken. Das gilt für den Handelnden, das gilt für den das Handeln mit dem Ziel Bewertenden, ob das Handeln Respekt vedient oder eben nicht.

Arnold Voss
Arnold Voss
9 Jahre zuvor

@walter stach # 13

natürlich verhüllt das übliche kopftuch nicht das gesicht. bei einem religiös-muslimisch motivierten geht es jedoch um das prinzip der verhüllung gegenüber dem fremden männlichen blick. dieses prinzip schliesst grundsätzlich auch die verhüllung über das ganze gesicht der frau mit ein. es kommt dabei nur darauf an, wie streng die den begriff der weiblichen verhüllungspflicht fassen, die die macht haben ihn durchzusetzen.

aber selbst wenn eine muslima diese komplette gesichtsverhüllung z.b. in form der burka freiwillig und aus ihrer religiösen überzeugung trägt, wird sie ein mensch ohne gesicht. damit verweigert sie grundsätzlich die möglichkeit einer umfassenden zwischenmenschlichen kommunikation. das kann sie privat gerne tun. im öffentlichen raum stellt sie sich damit jedoch gegen jeden dialog. ohne diesen gibt es aber keine demokratische öffentlichkeit.

ein demokratie kann deswgen eine religiöse gesichtsverschleierung in der öffentlichkeit nicht zulassen, bzw.muss sie religiöse verschleierung in der öffentlichkeit körperliche grenzen setzen. erst recht in einer multi- und interkulturellen.

auch persönlich würde ich mit einem menschen der mir sein gesicht absichtlich nicht zeigt jede kommunikation von angesicht zu angesicht verweigern. es sei denn wir sind auf einem maskenball. der alltägliche öffentliche raum ist aber kein maskenball. und selbst wenn es gilt, wie manche soziologen schreiben, dass wir dort alle nur theater spielen, dann möchte ich das gesicht meines gegenübers dabei sehen.

jeder mensch hat ein recht auf ein öffentliches gesicht, sowohl als zeigender als auch als schauender. eine religion die das den menschen nicht erlaubt, egal ob als selbstsuggestion oder als religiöse pflicht, ist menschenverachtend. konkret : wer mir sein gesicht nicht zeigt, der verachtet das meinige, denn eigentlich will er meins genauso wenig sehen wie seins zeigen.

will er aber meins sehen und seins nicht zeigen, dann handelt es sich auf keinen fall um eine gleichberechtigte kommunikation, geschweige dem um eine – wie man so schön sagt – auf augenhöhe.auch solche einseitige art des dialoges ist für mich eine form der verachtung.

Helmut Junge
9 Jahre zuvor

Walter, ich nehme andere Personen meiner Umgebung und auf der Welt unterschiedlich wahr.
Wenn jemand eine Idee hat, eine Tat begeht, die mir imponiert, habe ich eine bessere Meinung von ihm, als von allen anderen Leuten, die nichts dergleichen getan haben. Die Rechte der anderen Menschen darf ich nicht verletzen, oder die Menschen selbst herabsetzen. Es sei denn, daß die etwas tun, was meine Rechte, oder die Rechter Dritter verletzt. Es gibt aber keine scharfe Abgrenzung zwischen gut und böse. Manchmal reicht auch ein bestimmtes Verhalten, das ich sehr abstrakt als Negativ einstufe, um Ressentiments gegen die Person zu entwickeln. Das machen viele Leute so, oder ähnlich, und das ist typisch menschlich. Sonst wäre es wohl langweilig auf der Welt.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Arnold,
ich bin im Gegensatz zu Dir der Meinung, da Leben nur dann Regeln unterworfen werden sollte, wenn ein "zwingedes, ein überragendes öffentliches Interesse" das erfordert. daß es deshalb staatlicherseits grundsätzlich keiner das Tragen der Kleidung betreffende Regelungen geben darf.

Gesichtsschleier, Burka, selbst das Kofpftuch, wie auch immer gebunden, können anderen Menschen miißfallen, können anderen Menschen als Demonstration politischen und/oder regliösen Denkens erscheinen, das man ganz und gar nicht teilt.
Ich meine, daß "man" das in einer freiheitlich pluraen Gesellschaft hinzunehmen hat.
.
Mich stört es gewaltig ,ich bin immer wieder erschrocken (sh.London), wenn ich einer Frau, die komplett in einem schwarzen Gewand gehüllt ist, begegene. Ich mache mir dann seltstverständlcih Gedanken darüber, ob die so verhüllte Frau das freiwillig macht, ob sie damit und was sie damit möglicherweise politsch-religiös demonstrieren will und ob das, was sie möglicherweise will, mit meinem Verständnis von einer freiheitlich -demokratischen-rechtsstaatlichen Ordnung nicht übereinstimmt.
Nur ist das alles für mich kein Grund, vom Staat zu fordern, dieses Freiheitsrecht einzuschränken ,auch nicht für das Lebn dieser Frauen im sog. öffentlichen Raum.

Arnold,
angedeutet habe ich mehrfach, daß sich die Sach- und Rechtslage für mich völlig anders darstellt, wenn es um die Kleidung eines AN geht.
Hier lassen sich einschränkende Regelungen -durch den AG, mittels Betreibsvereinbarung o-ä.- aus der Arbeit selbst rechtfertigen. Hier muß auf den Einzelfall, die konkrete Tätigkeit der Arbeitnehmerin abgestellt werden, wenn man sich rechtlich mit dem Problem des Verbotes einer bestimmten Kleidung während der Arbeit befaßt.
Willkür ist jedenfalls auch diesbezüglich dem Arbeitgeber nicht gestattet!

Wenn es darüberhinaus ganz speziell um die Beschäftigten im öffentlichen Dienst geht, neige ich zu der Auffassung -im Gegensatz zur Tendenz in der gegenwärtigen Rechtsprechung-, daß staatlicherseits das Tragen eines Kopftuches, wie auch immer gebunden, während des Ausübung der öffentlichen Diensttätigkeit zu verbieten ist, so bereits unter 10 Absatz 2 von mir vorgetragen..

Dass staatlicherseits das Burka-Tragen -gilt auch für den kompletten Gesichtschleier- während einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu verbieten ist,, steht für mich überhaupt nicht zur Disposition. Ich halte ein solches Verbot zudem auch für verfassungsrechtlich vertretbar.

Helmut -19-
"so ist es" und mir geht es nicht anders.

Wenn wir trotz aller Belastungen, manchmal auch individiueller Belästungen, z.B. den Zuzug von Flüchtlingen,. gekleidet in bunten afrikanisschen Gewändern oder in ganz, ganz seltenden Fällen verhüllt mit einem Ganzköprerschleier, registrieren als Beitrag dazu, daß unser Leben, wie von Dir formuliert, nicht langweilig wird, dann ist das doch eine jedermann zu empfehlende Einstellung, die zudem unnötigen Frust verhindert bzw. diesen zumindest zu minimieren vermag..

Arnold, Helmut,
ich sehe in dieser meiner Position in Sachen Kleidung keinen Widerspruch zu der von mir mehrfach gegenüber allen nicht vom Islamismus dominierten Staaten geäußerten Auffassung, nach der diese gemeinsam den (radikal-fanatischen) Islamismus zu ihrem prioritären Feind erklären sollten und daß sich zu verpflichten müßten, ihm mit allen ihren Mitteln und Möglcihkeiten solidarisch in den Weg stellen.

Ich sehe in meiner Postion in Sachen Kleidung zumdem keinen Widerspruch zum Recht und zur Pflicht der Bundesrepblik, jedem mit allen rechtstaatlichen Mitteln und Möglichkeiten präventiv und repressiv zu begenen, der aktiv kämpferisch versucht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen

Ich sehe in meiner Position in Sachen Kleidung ferner keinen Widerspruch zu meinem Anliegen, nach dem alle Akteure der Zivilgeselslchaft mit ihren Mitteln und Möglichkeiten versuchensollten, jedermann davon zu überzeugen, daß die freihtlich-demokratisch-plurale Gesellschaft die menschenwürdigste von allen ist.Dass der Versuch, das anzustreben in eime Gespräch mit einer in einem Ganzkörperschleier verhüllten Frau, zum Scheitern veurteilt sein wird, ist wahrscheinlich, ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Auffassung.

Arnold Voss
9 Jahre zuvor

Walter, die Möglichkeit der Menschen sich von Angesicht zu Angesicht zu begegnen, ist eine der großartigsten Entwicklungern der Evolution und zugleich ein wesentlicher Teil dessen, was einen Menschen ausmacht. Eine Religion oder Religionsauffassung die das den Frauen, also gut der Hälfte der Menschheit verbietet bzw. verbieten will, ist menschenverachtend. Punkt.

Im Gegensatz zu dir habe ich aber kein Problem damit, dass ein Kopftuch als religiöses Zeichen auch im öffentlichen Dienst getragen werden darf. Zur Religionsfreiheit zählt für mich auch, das man seine Religionzugehörigkeit in jeder Situation und zu jeder Zeit zeigen darf, dass man Jemanden also auch äußerlich ansehen kann, welcher Religion er angehört.

Ein Kopftuch ist ein religiöses Kleidungszeichen das Niemanden zu stören hat, weil es im Gegensatz z.B. zur Burka keine Einschränkung in der zwischenmenschlichen Kommunikation hervorruft. Warum sollte also eine Muslima z.B. als Lehrerin einer staatlichen Schule kein Kopftuch tragen dürfen? Oder als Ärztin oder Krankenschwester in einem staatlichen Krankenhaus? Oder als verbeamtete Steuerinspektorin?

Überall da wo im öffentlichen Dienst keine sonstigen Uniformvorchriften gelten, sollte jeder die Kopfbedeckung tragen die er will. Auch eine religiöse. Warum soll man den Menschen nicht auch im öffentlichen Dienst ihren Glaube respektive ihre Religion ansehen dürfen. Da weiß man obendrein auch gleich, wo man dran ist und kann sich obendrein davon überzeugen, das auch solche Menschen in ihrem Handeln die geforderte weltanschauliche Neutralität gewährleisten können.

Ein Richter der ein überzeugter Christ ist, wird doch nicht dadurch weniger religiös, weil er sich im Dienst kein Kreuz umhängt. Ein Sikh wird doch nicht dadurch weniger Sikh, weil er bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes keinen Turban trägt bzw. tragen darf. Das ist doch eine völlig irrsinnige Vorstellung. Entweder sind diese Menschen willens und in der Lage in ihrem Job weltanschauliche Neutralität zu praktizieren oder sie sind es nicht. Das allein hat deswegen auch zu zählen und nicht ihre Kleidung oder ihre sonstiger Schmuck.

Helmut Junge
9 Jahre zuvor

Arnold,Walter, wenn das Kopftuch ein Zeichen der Unterdrückung, der Frauen, insbesonders aber auch der Trägerin ist, komme ich zu einer anderen Einschätzung, als wenn es ein Bekenntnis zu einer Religion sein soll.
Respekt im Sinne von Anerkennung oder Achtung, kann man von mir im ersteren Fall dann ganz sicher nicht erwarten. Eher Mitleid, obwohl das in unserer freinen Gesellschaft, in der Frauen nicht wirklich gezwungen werden dürften, nicht angebracht wäre.
Geschieht das Tragen eines Kopftuchs aus religiöser Überzeugung, kann ich auch nicht Respekt im sinne von Anerkennung empfinden. Das mache ich auch bei anderen Religionen nicht. warum auch?
In diesem Fall ist es eine Frage meiner Toleranzfähigkeit, wie ich dazu stehe. Und die hängt möglicherweise davon ab, in welchem Zusammenhang, die Trägerin erscheint.
Arnold, ich hätte schon ein Problem damit, wenn ein Richter mit einem unübersehbaren Kreuz auf der Brust, oder eine Richterin mit Kopftuch richten würde. Da würde ich denken, daß religiöse Ansichten bei der Interpretation des jeweiligen Falles das Strafmaß beeinflussen.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
9 Jahre zuvor

"Die Antwort auf meine Frage bleiben Sie leider schuldig, was das nämlich für die Sicht auf Sie als Mann bedeutet."
Entschuldigung, das war mir durchgegangen, weil es für mich von geringer Relevanz ist. Leute die denken Mitglieder einer zahlenmäßig großen Kohorte von Menschen seien so oder so, outen sich m. E. als intellektuell schlicht aufgestellt, nicht satisfaktionsfähig oder auf gut deutsch: gehen mir mit dem was sie sagen "am Arsch vobei".

Ich würde sie gerne fragen, was sie zu einem ähnlich gelagerten Fall sagen möchten.
Wie stehen Sie eigentlich zum Slutdress, traditionell (und auf dem Straßenstrich auch aktuell) der Dresscode von Frauen, die sich als Ware feil bieten (müssen)? Wie verträgt es sich mit ihrem Menschenbild und Verständnis von Codes, wenn sich Frauen als käuflich Ware kleiden? Nehmen Sie in solchen Fällen auch an, diese Frauen artikulieren sich fremdbestimmt und der vorherrschenden Marktideologie folgend?

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
9 Jahre zuvor

#18
"dieses prinzip schliesst grundsätzlich auch die verhüllung über das ganze gesicht der frau mit ein."
Dies ist die Auffassung des geringsten Teils der Muslime.
Mit dem Koran in der Hand läßt sich sogar zeigen, daß ein Gesichtsschleier eher geduldet als erwünscht ist. Denn in Situationen in denen eine Frau klar als Frau erkennbar sein muß, ist ein Gesichtsschleier verboten, wie z. B. beim Hadsch.
Die Vollverschleierung ist weniger religiösen Geboten geschuldet, als Gesellschaften, in denen allein das Recht des Stärkeren galt und/oder gilt, Rechtssicherheit eine wilde Phantasie ist und für die sowas wie ein Rechtstaat nur auf einem fremden Planeten existieren kann.

Ich denke auch, daß man von einer Muslima im Sinne der Praktikabilität eine gewisse Toleranz verlangen kann. Im Migazin regte man sich mal auf, weil ein Richter die Ohren einer kopftuchtragenden Zeugin sehen wollte, weil er sich nicht mehr ganz sicher war, wessen Aussage er da eigentlich vorgesagt bekam. Die Frau trug keine Kopfhöhrer und natürlich kam das Ansinnen bei ihr mies an. Aber ein bißchen was sollte man schon aushalten können in einer offenen Gesellschaft, von der man auch religiös nicht wenig profitiert.

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