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Moorhühner antizyklisch im Käfig

Nach weit über 100 Prozesstagen wurden heute die Urteile im Moorhuhnprozess verkündet.

Tja, da passt ja das Bild von den Mühlen der Justiz, die langsam mahlen. Heute wurden zwei ehemalige Phenomedia-Vorstände, dem Mutterhaus des Moorhuhns, zu Haftstrafen von drei und drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Über 115 Sitzungstage waren nötig, bis der ehemalige Vorstandsvorsitzende und der Finanzchef der AG geständig waren und den Betrug an Aktionären einräumten. Durch erfundene Geschäfte haben sie die getäuscht und so einen Schaden im zweistelligen Millionenbereich angerichtet. In der Dot-Com-Blase, die zu etwas führte, was die Menschen damals  in all ihrer Unschuld tatsächlich eine Wirtschaftskrise nannten, war das gar nicht so selten – nur die meisten Täter, wie die Haffa-Brüder (EMT-TV) oder Kimble, haben es längst hinter sich – und kamen im Gegensatz zu den beiden Moorhühnern auch mit Bewährungsstrafen davon. Pech für die Beiden, dass sie sich mit der Bochumer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität angelegt haben – die sind nun wirklich für ihre Humorlosigkeit berühmt.

Die beiden haben gute Chancen, schon bald den Freigängerstatus zu erhalten – wenn sie darauf Wert legen. Ein Dach über dem Kopf und regelmäßige Mahlzeiten könnten bald ja den Neid derjenigen erwecken, die nicht im Knast sitzen. Und wenn alles vorbei ist mit der aktuellen Krise, können sie frisch und munter wieder durchstarten. 

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