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NRW: Mit Trojanern die Verfassung schützen

Frank Herrmann, MdL Piratenpartei NRW

SPD und Grüne setzen in NRW auf den Staatstrojaner. Ein Gastkommentar von Frank Herrmann, Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in NRW.

Im Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass eine heimliche Infiltration eines Computers durch staatliche Behörden nur geschehen darf, wenn eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut besteht. Als Beispiel führt das Urteil „Leib, Leben und Freiheit der Person“, die Existenz des Staates oder der Menschen auf. Außerdem darf eine solche Infiltration nur auf richterliche Anordnung durchgeführt werden. So weit, so klar. Klar war allerdings auch, dass sich die Überwachungsfans von CDU und SPD damit nicht zufrieden geben. Das zeigte sich besonders deutlich, als dem Chaos Computer Club Software zugespielt wurd, die offenkundig eine Art Staatstrojaner enthielt, die den Computer ausspähen konnte.

Unter dem Begriff „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) wird seit einiger Zeit ein „Staatstrojaner light“ diskutiert, der verschlüsselte Telefongespräche über das Internet überwachen soll.

Rechtliche Grundlage ist der § 100a der Strafprozeßordnung, der die Überwachung von Telefongesprächen erlaubt. Ob diese Variante der Überwachungssotware  die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllt bzw sogar aushebelt ist höchst umstritten. Beide Seiten forden aber, dass für die Quellen-TKÜ erst noch eine eindeutige rechtliche Grundlage geschaffen werden müsse. Nun ist spätestens seit den Zeiten von Bundesinnenminister Schily bekannt, dass die Überwachungsphantaisen bei sozialdemokratischen Innenministern nicht geringer ausgeprägt sind, als diejenigen von christdemokratischen Innenpolitikern.

Das ist auch bei den Grünen bekannt, so schrieben sie in ihrem „Update 2012“, dem grünen Program zur Landtagswahl NRW:

„Wir machen den ausufernden Überwachungsphantasien der Innenminister von CDU und SPD einen Strich durch die Rechnung.“

Gut gebrüllt Löwe. Nur leider ist aus diesem Löwen, wenn man nach dem geht, was im rot-grünen Koalitionsvertrag in Düsseldorf unterschrieben wurde, ein Bettvorleger geworden. Dort steht: „Wir wollen dem Verfassungsschutz NRW die sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglichen und die gesetzliche Grundlage dafür schaffen. “

Da hilft nun aller jetzt folgender Widerspruch und nachfolgend im Text geschriebenen Einschränkungen nichts,  wie dass Nachladefunktionen und Zugriff auf Tastatur und Webcam nicht zugelassen werden sollen, dass erst mal die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden sollen, usw. usf.

All das soll nur beschwichtigen, doch am Anfang steht „Wir wollen … Quellen-TKÜ“. Das schreibt man nicht, wenn man Überwachung verhindern möchte.

Interessant ist auch, in welchem Kontext die Quellen-TKÜ gefordert wird. Nicht etwa – wie es bisher hieß – zur Strafverfolgung übelster Verbrechen oder zu Terrorismus-Bekämpfung. Nein, nun müssen die verabscheuungswürdigen Morde der NSU als Begründung für Überwachungsmaßnahmen herhalten. Und nicht etwas die Polizei soll im Rahmen des § 100a StPO Quellen-TKÜ betreiben können, sondern der Verfassungsschutz. Jene Behörde die sich – milde ausgedrückt – in der Aufklärung der NSU-Morde als nicht besonders hilfreich erwiesen hat.

Der Verfassungsschutz hat aus guten Gründen keine polizeilichen Befugnisse. Seine Aufgabe ist das sammeln von Informationen zu Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.  Warum nun ausgerechnet über diesen Geheimdienst die Quellen-TKÜ eingeführt werden soll, bleibt das Geheimnis von Rot-Grün. Der Verfassungsschutz hat keine Möglichkeit, direkt bei Gefahr für Leib und Leben einzuschreiten.

Dass die Absichtserklärung nun unter der Überschrift „Kampf gegen Rechtsextremismus“, statt z. B. unter Polizeiarbeit  auftaucht, sagt viel über die Brisanz des Themas und die Intransparenz des Regierungsporgramms aus. Dass im Vorfeld auch noch geschrieben wird „Wir nehmen diesen Vertrauensverlust (dem Verfassungsschutz gegenüber] ernst und werden deshalb die Arbeit des Verfassungsschutzes in NRW transparenter […] gestalten.“ mutet  da schon wie eine Verhöhnung der Bürger an. „Der Verfassungsschutz steckt in eine Vertrauensskrise, also erlaben wir ihm auch noch Online-Überwachung“?

Rot-Grün will entweder die Bürger für dumm verkaufen oder verfährt nach dem Motto „Ist der Ruf erst ruiniert …“ – sprich, geht bei der Quellen-TKÜ durch den Verfassungsschutz etwas schief oder ist der Protest zu groß, dann ist es halb so wild, denn das Ansehen Verfassungsschutz kann sowieso nicht noch tiefer sinken. Diese Taktik werden wir Rot-Grün nicht durchgehen lassen.

 

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Arne Babenhauserheide
11 Jahre zuvor

Wenn die Quellen-TKÜ nur für den Verfassungsschutz gilt, ändert sich doch eigentlich nichts: Sie kann weiterhin nicht für die Polizeiarbeit eingesetzt werden.

Umformuliert heißt das: Der Verfassungsschutz darf dann hacken. Was ich den größeren skandal finde ist, dass die Software nicht selbst entwickelt sondern gekauft wird. Dadurch werden Interessen gestärkt, die den Trojaner für die Polizei wollen (weil sie ihn verkaufen).

Trotzdem blöd, dass die Grünen die Quellen-TKÜ durch den Verfassungsschutz als Material für einen Kompromiss ansehen.

Nebenbei: Link: https://www.gruene.landtag.nrw.de/artikel/12-06-2012/koalitionsvertrag-2012-2017

Aquii
11 Jahre zuvor

Es ist ja nicht das erste Mal, das Grün genau das Gegenteil von dem beschließt was vor der Wahl gesagt wurde, da erinnere ich doch gerne Mal an Auslandskriegseinsätze, massiven Sozialabbau (Hartz IV), nur um mal einiges zu nennen. Aber an der Macht schein ja jeglicher Verrat legitim zu sein und bis zur nächsten Wahl ist ja noch lange, da kann Grün dann auf das Vergessen bauen.
Solch eine Politik, die Bürger unter Generalverdacht stellt ist undiskutabel….

Christoph
11 Jahre zuvor

Bei allem Respekt: Aus

„Wir wollen […] Quellen-TKÜ ermöglichen

einfach

„Wir wollen […] Quellen-TKÜ“

zu machen, ist eine unzulässige und unsachliche Verkürzung. Genauso könnte man aus „Wir wollen Atomkraft abschaffen“ auch „Wir wollen Atomkraft“ machen. Wer sachlich diskutieren will, sollte davon absehen, Zitate derart zu verkürzen und zu verändern.

Aber das ist nicht das einzige, das Herr Herrmann unterschlägt. Wiederholt weist er darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchungen nur bei „Gefahr für Leib und Leben“ erlaubt hat und übersieht dabei, dass laut Urteil vom 27.2.2008 auch bei „Güter[n] der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt“ eine hinreichende Legitimation besteht.

Weiterhin behauptet Herr Hermann, die Quellen-TKÜ solle nicht wie bisher zur Terrorismus-Bekämpfung eingesetzt werden. Das ist falsch, denn die Quellen-TKÜ soll ja ausdrücklich und ausschließlich dem Verfassungsschutz erlaubt werden, und dessen ureigenste Aufgabe ist nun mal die Terrorismus-Bekämpfung.

Und weil die Quellen-TKÜ laut Koalitionsvertrag dem Verfassungsschutz vorbehalten bleiben soll, ist es auch logisch, dass das Thema in eben diesem Vertrag nicht im Kapitel „Polizeiarbeit“ auftaucht. Daraus den Vorwurf eines intransparenten Regierungsprogramms zu konstruieren, ist abstrus.

Man kann und muss die Arbeit des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit den Morden der NSU kritisieren, aber man darf dabei nicht übersehen, dass Verfassungsschutz Ländersache ist und sich die bisherigen Vorwürfe gegen die Landesverfassungsschutzbehörden von Hessen, Thüringen und Bayern richten.

Ja, der Verfassungsschutz steckt in einer Vertrauenskrise, weil er Verbrechen nicht verhindert oder aufgeklärt hat, und das, weil er dazu die Mittel nicht hatte. Man muss diese Logik nicht teilen, aber trotzdem sollte man anerkennen, dass sie in sich schlüssig ist.

Fazit: Wer derart Zitate verkürzt und verdreht oder Tatsachen so geschickt ausblendet, des sollte nicht anderen vorwerfen, die Bürger für dumm verkaufen zu wollen. Eine offene und ehrliche Debatte erfordert, dass man bei den Fakten bleibt und auch dem politischen Gegner seine Meinung zugesteht, selbst wenn man sie nicht teilt.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor

@Christoph: Also will Rot-Grün in NRW die Quellen-TKÜ nicht und schon gar nicht ermöglichen? Nein, so ist es doch wohl auch nicht 🙂

Christoph
11 Jahre zuvor

@Stefan: Rot-Grün will sie in erster Linie ermöglichen. Herr Herrmann verändert den Sinn des Zitates zu einem „wollen„, um dann einfach alle Einschränkungen, die der Koalitionsvertrag macht, ausblenden zu können. Das ist – gelinde gesagt – unsportlich.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor
Reply to  Christoph

@Christoph: Also will Rot-Grün den Trojaner ermöglichen. Genau wie schon den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der 2010 von CDU und FDP verhindert wurde?

Christoph
11 Jahre zuvor

@Stefan; Ich versteh ehrlich gesagt nicht, was Du mir sagen willst. Ironie ist vielleicht lustig, aber kein wirklich geeignetes Mittel für eine sachliche Diskussion.

CyberPunk
11 Jahre zuvor

@Christoph: Also ich verstehe nicht was du uns sagen möchtest, nach meinem Verständnis will jemand auch das was derjenige ermöglichen will. Sonst bräuchte er das nicht ermöglichen, sondern würde versuchen es zu verhindern.

Kurz gesagt:

ermöglichen == wollen
verhindern == nicht wollen

So gesehen passt es schon zu schreiben, das die Grünen und die SPD den Trojaner wollen. (Ansonsten würden sie ihn nicht ermöglichen wollen)

Christoph
11 Jahre zuvor

@CyberPunk: Ich habe nichts dagegen, dass jemand schreibt, dass Rot-Grün die Quellen-TKÜ will, aber ich habe etwas gegen den rhetorischen Fehlgriff Kunstgriff, den Herrmann macht: Im Koalitionsvertrag steht, dass man den Trojaner ermöglichen will, er dazu aber diese und jene Voraussetzungen erfüllen muss. Herrmann tut aber alle diese Einschränkungen ab indem er sagt: Jemand, der etwas will, macht auch keine Einschränkungen.

ermöglichen wollen = möglich, wenn Bedingungen erfüllt sind (siehe Koalitionsvertrag)
wollen = unbedingter Wille, Einschränkungen sind nur „Gebrüll“ und dienen der „Beschwichtigung“

Abgesehen davon ist es grammatikalisch einfach ein Unterschied (Modalverb vs. Vollverb).

Spider
Spider
11 Jahre zuvor

@9 Christoph:

Das komplette Zitat steht doch auch im Text. Die Verkürzung „Wir wollen … Quellen-TKÜ“ ist eine Deutung des Zitats. Übrigens ist es schwierig, das Zitat im Koalitionsvertrag zu finden. Es steht dort ab Zeile 7058 (Absatzanfang). Außerdem ist es (wie der ganze Vertrag) meiner Meinung nach recht ungünstig formuliert.

So wie ich das sehe ist die obige Deutung auch die richtige Deutung. Es wird doch wohl einen Gesetzentwurf zur Quellen-TKÜ geben. Sonst stände dies doch wohl nicht im Koalitionsvertrag.

Zumindest scheinen die Grünen die Quellen-TKÜ (mit den im Koalitionsvertrag gegebenen Einschränkungen) eher zu wollen, als keinen Koalitionsvertrag.

Ich teile auch die Kritikpunkte des obigen Textes. Insbesondere halte ich es nicht für möglich, die Quellen-TKÜ verfassungskonform umzusetzen.

Vielleicht sollte der Verfassungsschutz mal die Gruppierungen beobachten, die solche verfassungsfeindlichen Instrumente (für den Verfassungsschutz) durchsetzen möchten!

Harry
Harry
11 Jahre zuvor

@Christoph: Ich kann keinen inhaltlichen Unterschied zwischen „Wir wollen“ und „Wir wollen ermöglichen“ erkennen, außer grammatikalischen Haarspaltereien. Wichtig ist, für welche Richtung sich jemand entschieden hat.

Dass „die ureigenste Aufgabe“ des Verfassungsschutzes die „Terrorismus-Bekämpfung“ wäre ist grundfalsch, ich verweise hier auf §3 Verfassungsschutzgesetz NRW. Der VS ist ein Nachrichtendienst und soll Informationen sammeln, keine Verbrechen aufklären oder verhindern – dies ist die Aufgabe der Polizei.

Dazu kommt: wieso wird in einem internen Auswertungs-Papier der Grünen ausdrücklich der § 100a StPO im Zusammenhang mit der Quellen-TKÜ genannt? Die StPO betrifft die polizeiliche Ermittlungsarbeit, aber nicht den VS.

Nein, hier soll die Einführung des Trojaners durch die Hintertür geschehen, nur stimmt die Argumentation dazu hinten und vorne nicht.

rtq
rtq
11 Jahre zuvor

@ Christoph
„Ja, der Verfassungsschutz steckt in einer Vertrauenskrise, weil er Verbrechen nicht verhindert oder aufgeklärt hat, und das, weil er dazu die Mittel nicht hatte.“
Bei diesem Satz tränen mir die Augen. Typisches Politikersprech. Im Umkehrschluß hieße das ja, wenn es damals die Quellen-TKÜ gegeben hätte, wäre die Mordserie im Handumdrehen beendet gewesen. Wer’s glaubt, wird selig.

Der Verfassungsschutz steckt in einer Vertrauenskrise, weil er versagt hat. Ob ihm zur Aufklärung wirklich nur die Mittel gefehlt haben, wird sich vielleicht noch zeigen. Darauf würde ich allerdings nicht wetten.

Ob ein Trojaner wirklich hilfreich gewesen wäre, wage ich auch zu bezweifeln. Das Problem ist ja erstmal den Trojaner auf den Zielrechner zu bringen. Bei Kriminellen und Terroristen dürfte eine e-mail mit dem Betreff: „Hier gibt’s geile Nacktbilder von $BekannterPromi“ kaum reichen. Und wie dann den Trojaner auf den Zielrechner bringen? Selbst wenn der Verfassungsschutz physischen Zugriff auf den Rechner hätte, würde dies nur wenig nützen. Terroristen und Kriminelle würden ihre Festplatte beispielsweise mit Truecrypt und einem entsprechend starken Password sichern. Wenn das ganze vernünftig gemacht ist, heißt es an dieser Stelle, auch für den Verfassungsschutz: Aus die Maus. Da meine Erklärung jetzt wirklich sehr kurz ist, schauen Sie doch einfach mal hier: https://www.burks.de/burksblog/2012/03/09/hallo-ihr-online-durchsucher-da-draussen-im-lande

Ansonsten kann man das Versprechen der Grünen “Wir machen den ausufernden Überwachungsphantasien der Innenminister von CDU und SPD einen Strich durch die Rechnung.” (nachzulesen hier: https://www.gruene-nrw.de/wahl2012/themen/update2012/demokratie-und-vielfalt-in-nrw.html), wie schon sooft, abhaken unter: „Kaum versprochen, schon gebrochen.“ Da hilft auch kein Geschwurbel über Grammatik.

Und zu guter Letzt. „… und sich die bisherigen Vorwürfe gegen die Landesverfassungsschutzbehörden von Hessen, Thüringen und Bayern richten.“ Tja, soweit richtig, die bisherigen Vorwürfe richten sich gegen die Landesverfassungsschutzbehörden von Hessen, Thüringen und Bayern. Was aber nicht heißt, daß der Verfassungsschutz von NRW nicht involviert gewesen wäre und ebenso versagt hat. Der Mord in Dortmund geschah am 04.04.2006 als achter Mord der Serie. Spätestens als feststand, daß die Mordwaffe dieselbe wie bei den vorigen sieben Morden war, war der Verfassungsschutz des Landes beteiligt.

trackback
11 Jahre zuvor

Leistungsschutzrecht (statt?) Links anne Ruhr (20.06.2012)…

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger könnte dafür sorgen, dass Verlage Geld dafür verlangen, dass man sie verlinkt. Daher verlinkt das Pottblog heute in den "Links anne Ruhr" nur auf Blogs bzw. andere Medien, die si…

Hans-Dampf
Hans-Dampf
11 Jahre zuvor

Lieber Frank,

wie steht den ihre restliche Fraktion zu der hier geäußerten Kritik am TKÜ-Vorhaben im Kolitionsvertrag?

Immerhin hat ja ihre halbe Fraktion Hannelore Kraft als Ministerpräsidentin heute mitgewählt und damit auch die Vereinbarungen des Koalitonsvertrages politisch unterstützt. Beißt sich das nicht etwas mit ihrer Kritik?

Harry
Harry
11 Jahre zuvor

@Hans-Dampf:

Erstens war die Wahl doch geheim, woher wissen Sie, wer Frau Kraft gewählt hat und wer nicht?

Zweitens kann ich das Argument „Kraft mitwählen = Koalitionsvertrag zu 100% unterstützen“ nicht nachvollziehen.

Hans-Dampf
Hans-Dampf
11 Jahre zuvor

@ Harry: Weil manche Piraten es angekündigt haben und der Fraktionsvorsitzende Paul es bestätigt hat?!

Und welches Programm wird Hannelore Kraft als Ministerpräsidentin wohl umsetzen?
a) das Programm der Piraten NRW
b) den NRW-Koalitionsvertrag von SPD und Grünen

scooob
scooob
11 Jahre zuvor

Vielleicht einfach mal weiter lesen im Koalitionsvertrag:

„Eine Anwendung erfolgt erst dann, wenn die genannten technischen
und rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Für den Einsatz einer Quellen-TKÜ sind
folgende Bedingungen an die eingesetzte Software zur Durchführung unverzichtbar:
Zertifizierung der Software für jeden Einzelfall nach Zugriff auf den Quelltext unter Beteiligung der G10-Kommission. Eine Nachladefunktionalität ist genauso unzulässig wie Zugriffe auf weitere Schnittstellen des Computers wie Kamera oder Tastatur.NRW setzt sich für eine Zertifizierung der Software durch eine von Weisungen unabhängige Stelle ein.“

Demnach wird es so gut wie unmöglich sein, dass eine Quellen-TKÜ überhaupt genutzt werden kann. Das ist der Grüne Erfolg in den Koalitionsverhandlungen, bei der die SPD-Sherrifs dennoch ihr Gesicht nicht verloren haben!

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