
Die Recklinghäuser Ruhrfestspiele 2020 können aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus leider nicht wie geplant stattfinden. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) sind Veranstaltungen und Versammlungen zurzeit untersagt.
Aufgrund der derzeitigen Lage gehen der Kreis Recklinghausen und die Stadt Recklinghausen davon aus, dass die aktuellen Verordnungen auch über den 20. April 2020 hinaus weiter gelten dürften und somit auch die Ruhrfestspiele in Recklinghausen mit einiger Wahrscheinlichkeit durch Rechtsverordnung der Landesregierung untersagt sein werden.
Aus Gründen realistischer und nicht nur äußerster Vorsorge empfiehlt der Kreis Recklinghausen daher aus infektionsschutzrechtlicher Sicht eine Absage der Ruhrfestspiele 2020.









