
Ende April geht das Genehmigungsverfahren für das Kohlekraftwerk Datteln IV in die nächste Phase. Die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Mai den Mitgliedern des zuerst beratenden Planungsausschusses umfangreiche Unterlagen zur Verfügung stellen. Anfang Juli wird dann das „Ruhrparlament“, die Verbandsversammlung des RVR, darüber entscheiden. Es geht nicht nur um die Genehmigung selber, sondern auch darum, ob im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens die in der NRW-Staatskanzlei bei Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) angesiedelte Landesplanungsbehörde entscheiden muss. Darauf läuft es hinaus, denn im rot-grünen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das im Falle einer Genehmigung eh die Landesregierung alles noch einmal vollständig prüft. Das sag mir einer, dass die Politik nicht zu Datteln IV entscheidet, wenn sie für bestimmte Entscheidungen zusätzliche Hürden errichte. (vgl.“Rot-Grüne Willkür: Zusätzliches Verfahren für Datteln IV“ vom 13.06.2012) Von unserem Gastautor Dirk Schmidt.
Derweil dümpelt der noch nicht fertige Bau in Datteln am Kanal vor sich hin. Es ist mehr als ein Rohbau. E.ON hat dort alles fertiggestellt, soweit mit den erteilten Genehmigungen vertretbar war. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Konzern eine vollständige Genehmigung hatte. Nicht diese wurde ungültig, sondern mehr indirekt, weil die Genehmigungsgrundlagen während des Baus entfielen. Das warf Fragen nach einem Bestandsschutz auf. Denn da war ja faktisch mit einer gültigen Genehmigung bebaut







