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Lohnt sich das Kohlekraftwerk Datteln IV noch?

Blick Löringhof 2011. Foto: Robin Patzwaldt
Blick Löringhof 2011. Foto: Robin Patzwaldt

Ende April geht das Genehmigungsverfahren für das Kohlekraftwerk Datteln IV in die nächste Phase. Die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Mai den Mitgliedern des zuerst beratenden Planungsausschusses umfangreiche Unterlagen zur Verfügung stellen. Anfang Juli wird dann das „Ruhrparlament“, die Verbandsversammlung des RVR, darüber entscheiden. Es geht nicht nur um die Genehmigung selber, sondern auch darum, ob im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens die in der NRW-Staatskanzlei bei Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) angesiedelte Landesplanungsbehörde entscheiden muss. Darauf läuft es hinaus, denn im rot-grünen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das im Falle einer Genehmigung eh die Landesregierung alles noch einmal vollständig prüft. Das sag mir einer, dass die Politik nicht zu Datteln IV entscheidet, wenn sie für bestimmte Entscheidungen zusätzliche Hürden errichte. (vgl.“Rot-Grüne Willkür: Zusätzliches Verfahren für Datteln IV“ vom 13.06.2012) Von unserem Gastautor Dirk Schmidt.

Derweil dümpelt der noch nicht fertige Bau in Datteln am Kanal vor sich hin. Es ist mehr als ein Rohbau. E.ON hat dort alles fertiggestellt, soweit mit den erteilten Genehmigungen vertretbar war. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Konzern eine vollständige Genehmigung hatte. Nicht diese wurde ungültig, sondern mehr indirekt, weil die Genehmigungsgrundlagen während des Baus entfielen. Das warf Fragen nach einem Bestandsschutz auf. Denn da war ja faktisch mit einer gültigen Genehmigung bebaut worden. Insofern ist das Wort „Schwarzbau“, das die Grünen in Datteln vor Ort benutzen, rein populistischer Natur. Beim RVR ist mit diese Vokabel noch nicht stärker aufgefallen. Zurzeit passiert nicht viel. Die Politiker warten auf die Unterlagen, die die Verwaltung erarbeitet, und seitens E.ON wird ein nicht fertiger Kraftwerksbau unterhalten, der nur Kosten verursacht.

Wird Datteln IV noch Gewinne erzielen können?

Die Kalkulation des Kohlekraftwerks Datteln IV ging von einem anderen Zeitplan aus. Europas leistungsfähigster Kraftwerksblock hätte im Jahr 2011 mit der Stromproduktion beginnen sollen. Bisher werden dort nur Kosten produziert. Unter Effizienzgesichtspunkten ist das neue Kraftwerk super: Es löst ältere Kraftwerke ab, so die Blöcke Datteln I und III. Es produziert weniger Emissionen. Der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung führt zu einer höheren Energieeffizienz. Kurz: Aus der gleichen Menge Kohle kann mehr Energie gewonnen werden. Das Kraftwerk wird ältere Kraftwerke vom Markt verdrängen. Allerdings hat sich inzwischen der Markt für Kohlestrom deutlich verändert – Stichwort Energiewende. So ist inzwischen fraglich geworden, ob mit Kohlestrom überhaupt Geld verdient werden kann. Er wird weiter benötigt, aber derzeit gibt es soviel, dass der Preis an der Leipziger Strombörse sehr tief ist. Denn das ist das Paradox der Energiewende: Die Strompreise für Endverbraucher steigen, da sie auch die Kosten für den bevorzugt eingespeisten Strom aus regenerativen Quellen bezahlen. Für den nachrangig erzeugten Strom aus herkömmlichen Quellen – also hier der Kohle – besteht ein Überangebot und daher ist der Preis derzeit „im Keller“.

Exkurs: Eine Lehre aus dem Verlustprojekt Trianel-Kraftwerk Lünen?

Klar erkennbar: Kraftwerk der Stadtwerke Dessau.
Klar erkennbar: Kraftwerk der Stadtwerke Dessau.

Strukturen, wem was gehört, sind nicht immer einfach erkennbar. Eine Beteiligungsgesellschaft der Stadtwerke Flensburg ist neulich insolvent geworden: Trianel-Beteiligung führt in Flensburg zu Pleite“ (WAZ Lünen 03.01.2013). Das Flensburger Tageblatt bezeichnete dies für „kommunale Firmentöchter“ zurecht als ungewöhnlich. Diese Pleite wird nicht allzu unangenehm für die Stadt Flensburg und ihre Stadtwerke gewesen sein. Die Gesellschaft hätte sich mit Geld retten lassen. Doch warum hätte der Gesellschafter hier weiter Geld verbrennen sollen? Über diese Flensburger Förde Energiegesellschaft war er am Trianel-Kraftwerk in Lünenf beteiligt. Bei der Errichtung des Kraftwerks mit knapp 30 Partnern aus der kommunalen Energieversorgung, (siehe Liste auf der Internetseite der Stadtwerke Bochum) war mit Anfangsverlusten gerechnet worden. Die Inbetriebnahme hat sich auch dort verzögert. Ein Gewinn wird von einige Optimisten noch innerhalb der 20 Jahre Betriebszeit erwartet, bis das Kraftwerk vollständig an RWE fällt – siehe Ruhrnachrichten Witten und Handelsblatt im März 2013: „Ein Kohlekraftwerk macht wenig Freude“. Andere zweifeln, ob die Kosten je erzeugter Kilowattstunde Strom dauerhaft oberhalb des erzielbaren Erlöses liegen können. Die Stadtwerke Flensburg haben eine Gesellschaft und das dort eingesetzte Kapital verloren. Damit ist aber auch das Risiko der Kraftwerksbeteiligung an Trianel in Lünen beendet. Andere Stadtwerke sind nicht mittelbar über Gesellschaften, sondern direkt am Lünener Kohlekraftwerk beteiligt. Eine „geplante“ (=unzulässige) Insolvenz bietet sich hier nicht an. In einer Vorlage der Stadt Bochum zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Bochum GmbH bzw. der Energie und Wasser Mittleres Ruhrgebiet (emwr) liest sich das so:

Der sonstige betriebliche Aufwand enthält in 2011 eine Zuführung zur Rückstellung für steuerliche Risiken aus Betriebsprüfung, sowie in 2011 und 2012 jeweils eine Zuführung zur Drohverlustrückstellung für die Beteiligung am Trianel Kohlekraftwerk Lünen (TKL).
[…] Zum Ausgleich der Aufwendungen aus der Dotierung der Drohverlustrückstellungen für Verluste aus dem Projekt Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG (TKL) auf Ebene der ewmr entnimmt die HVV [=Bochumer „Holding für Versorgung und Verkehr“] 6,0 Mio. € in 2012 und 2,0 Mio. € in 2013 aus der Gewinnrücklage.

Diese auch durch die Energiewende beeinflussten Verluste reduzieren das Potential zur Subventionierung des Nahverkehrs, siehe Energiewende frisst Nahverkehr – Dominoeffekt bei kommunalen Subventionen vom 18.10.2012.

Versicherungsfall Datteln IV?

Veilleicht wäre es E.ON gar nicht so unrecht, wenn der Kraftwerksbau jetzt scheitert. Das ist eine Frage für Wirtschaftswissneschaftler, Kaufleute und Juristen. Wer haftet in welchem Umfang, wenn Datteln IV nicht in Betrieb gehen darf und zurückgebaut werden muss? Für die Umwelt wäre es besser, wenn andere Kraftwerke vom Netz gehen würden. Aber wer finanziert den Verlust aus einer Stilllegung? Hier könnte die Sache haftungsrechtlich kompliziert, aber nicht unlösbar sein. E.ON wird den Bau versichert haben. Fraglich ist, was in den Versicherungspolicen steht. Es wird viel geredet, aber nur wenige haben Wissen.

Politisch sieht die Baustelle jedoch anders aus. Es wird gemunkelt, dass SPD und Grüne in der Landesregierung um NewPark und Datteln IV zocken. Datteln IV solle demnach gebaut werden, der NewPark nicht. Ersatzweise stünden – so die Idee – Gewerbe- und Industrieflächen am Standort der Opel-Werke in Bochum zur Verfügung. Die dies verfolgen, gehen schon länger – berechtigt – von einer Schließung des Opel-Standorts Bochum aus.
Wenn Datteln IV scheitert, wäre das ein schlechtes Signal für Investoren in NRW.

Dirk Schmidt ist CDU-Ratmitglied in Bochum und Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Ruhrparlament. Der Text erschien bereits auf seinem Blog.  

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Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

Ich vermute ‚mal, daß das Wissen der meisten Mitglieder der Verbandsversammlung des RVR zur bauplanungs-, bauordnungs-,immissions- und wasserrechtlichen Problematik in Sachen E.on-Datteln IV ähnlich ist wie das von Dirk Schmidt, offenkundig beispielsweise „nicht getrübt“ von den wichtigsten Feststellungen des OVG Münster in der Begründung seines Urteiles vom 3.9.2009, „nicht getrübt“ von den Feststellungen des BVerwG v.16.3.2010 in seiner Begründung zur Ablehnung der Revionsnichtzulassungs-Beschwerde, „nicht getrübt“ von Feststellungen im Gutachten von Prof.Dr.Martin Schulte -Gutachten v.12.1.2011 im Auftrage der Deutschen Umwelthilfe-über die Rechtswidrigkeit eines Zielabweichungsverfahrens im vorliegenden Falle (es reicht ja offenkundig der Politik beim RVR, das gegenteilige Votum des Dozenten Dr.Kment -erstellt im Auftrage von E.on- zu kennen). Vermutlich wird deshalb -leider- irgend wann wieder das OVG Münster den Politikern und der Administration beim RVR, aber auch den Verantwortlichen für den neuen B-Plan in Datteln erneut bescheinigen müssen, daß es eben nicht reicht, wenn rechtlich relevante Fragen anstehen, sich als Politiker „wegzugucken“, „auszublenden“, sich bedingungslos und ohne kritische nachzufragen Verwaltungsvorlagen zu fügen, die ausschließlich dem Ziel dienen, den jetzt ohne jeden Zweifel(!!) rechtswidrigen Zustand (!!)doch noch zu legalisieren.
(Im Ruhrgebiet kann und darf es eben nichts geben, was den wirtschaftlichen Interessen eines Energiegroßkonzernes entgegenstehen könnte, auch nicht geltendes Recht. Und Letzteres, also geltendes Recht, gilt es jetzt „nach dem das Kind in den Brunnen gefallen ist“ in einem ersten Schritt „ausnahmsweise“ zu umgehen, in dem man, um den Interessen von E.on gerecht werden zu können, per Letztentscheidung der Landesplanungsbehörde -Staatskanzlei der MP- von den gesetzlich(II) vorgegebenen Zielen der Landesplanung, die ansonsten für „jedermann gelten“, abzuweichen, mittels eines grundsätzlich in Fragen des Landesplanungsrechtes möglichen Zielabweichungsverfahrens.

„Ein rechtlich erfolgversprechendes Zielabweichungsverfahren kommt vorliegend mangels Vertretbarkeit unter raumordnerischen Gesichtspunkten und mangels Nicht-Berührt-Seind er Grundzüge der Planung“ nicht in Betracht -Prof.Schulte a.a.O.- M.W. liegt – abgesehen von dem E.on-Guitachten des Dozenten Dr. Kment-den Mitgliedern der Verbandsversammllung keine umfassende Stellungnahme um Gutachten von Prof.Schulte vor -warum auch;würde ja nur stören.

Noch zu einigen Details:
Dirk Schmidt sollte zumindest wissen, daß E.on sich schriftlich gegenüber der Bez.Regierung in Münster verpflichtet hat, ggfls. den Rückbau auf eigene Kosten vorzunehmen!!
Diesbezüglicher Versicherungsschutz zu Gunsten von E.on;ist das ein Thema für die Politiker beim RVR?

Dirk Schmit sollte zudem wissen, daß selbst E.on, nachdem der Bebauungsplan für nichtig erklärt wurde, nie mit dem Begriff „Bestandsschutz“ gearbeit hat;denn einen solchen kann es hier nicht geben.

Die Ausführungen von Dirk Schmidt zur Rentabilität neuer Kohlekraftwerke im allgemeinen und zu E.on-Datteln IV sind ein Sammelsurium von Überlegungen, die sich aus der sog.Energiewende ergeben, und von Überlegungen, die sich betriebswirtschaftlich ganz konkret auf E.on-Datteln IV beziehen.Letztlich kann nur E.on darüber befinden, ob es noch Chancen für das Unternehmen gibt, Datteln IV rentabel betreiben zu können. Daß dabei auch Aufwendungen – u.a.Kapitalverzinsung- infolge des jetzigen Stillstandes bzw. die in dieser Zeit nicht erzielten Erträge einzubeziehen sind , daß dabei auch kalkulierte Kosten eines möglichen Abbruches einbezogen werden, muß hier nicht erläutert werden,da für E.on selbstverständlcih.Lohnt sich Datteln IV noch für E.on? Dirk Schmidt, das weiß nur E.on!

Die Spekulationen über einen Deal zwischen SPD und Bündnis90/Die Grünen in Sachen E.on-Datteln IV -wird gewollt?-und New-Park -wird nicht gewollt?-, sind mittlerweile „uralt“, aber nach wie vor durch nichts belegt.

Und die abschließende Feststellung von Dirk Schmit „…schlechtes Signal für Investoren in NRW“ ist noch älter und ebenfalls durch nichts belegt.

Ich könnte diesem durch nichts belegten „Totschlagargument“ entgegen halten,daß mancher Investor zumindest sehr nachdenklich werden könnte, wenn er mitbekommt, daß NRW ein Land ist, in dem wider geltendes Recht leichtfertig (!!)Bebauungspläne aufgestellt werdem, indem man zumindest grob fahlässig geltendes Recht bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes verletzt, indem es eines Gerichtsentscheides bedarf, um Behörden anzuhalten, geltendes Recht zu beachten. Aber diese meine Mutmaßungen sind ebenso wenig belegt wie die vom „…….schlechten Signal“.

Interessant, wenn Dirk Schmidt in diesem Zusammenhang das neue Kohlekraftwerk Trianel in Lünen erwähnt.

Da dieses Kraftwerksstandort ledilgich ca. 8 km entfernt vom Standort E.on Datteln IV liegt, wird das zu beachten sein, wenn per Zielabweichungsverfahren trotz dieser dirketen Nähe eines neuen Kraftwerksstandortes begründet werden muß, daß es ein zwingendes öffentliches Interesse gibt, wider die derzeitigen Standortausweisungen noch einen weiteren neuen Kraftwerksstandort in Datteln auszuweisen.

Interessant ist der Verweis auf Trianel Datteln IV aber auch, da sich aus einem Urteil des OVG Münster in Sachen Trianel ergibt, daß die Emmissionsbelastungen aus beiden Kraftwerken -einschließlichder Emmissionen durch ein mögliches weiteres neues Kohlekraftwerkr in Herne an einem planungsrechtlich gesicherten Standort-nicht akzeptabel sind.

(Deshalb gibt es ja im politischen Raum die Spekulation, ob die Landesregierung im Interesse ihrer Kommunen nciht ein vorrangiges Interesse haben könnte, daß Trinal ans Netz geht, und eben nicht die Konkurrenz E.on-Datteln IV. Aber jetzt gebe ich auch Spekulationen wider, die durch nichts belegt sind.)

Brilano
Brilano
11 Jahre zuvor

Datteln IV ist am Ende-
Naja, selten so viel über „Hörensagen und munkeln gelesen. Viele Stammtischparolen der Vergangenheit wurden im Text widerholt, die heute, 4 Jahre nach dem Urteil des OVG Münster immer noch falsch sind wie z.B. : **Wenn Datteln IV scheitert, wäre das ein schlechtes Signal für Investoren in NRW.**

Was sollen Behauptungen wie:**Es wird gemunkelt, dass SPD und Grüne in der Landesregierung um Newark und Datteln IV zocken. Datteln IV solle demnach gebaut werden, der Newpark nicht.**

Das Lesen des Artikels war für mich vergeudete Zeit. Der Gastautor hat sich scheinbar nicht mit dem Thema beschäftigt, sondern lediglich Parolen der Vergangenheit in einen Text gepresst.

Was sollen so rhetorische Fragen wie z. B. „Wer haftet in welchem Umfang, wenn Datteln IV nicht in Betrieb gehen darf und zurückgebaut werden muss?“ E.ON hat auf eigenes Risiko gebaut und das ist bekannt!

Was soll die Behauptung „Für die Umwelt wäre es besser, wenn andere Kraftwerke vom Netz gehen würden. Aber wer finanziert den Verlust aus einer Stilllegung?“. Welche Kraftwerke meint denn der Autor konkret und was möchte der Autor mit dieser Aktion bezwecken?

Jetzt kommt es noch dicker: **Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Konzern eine vollständige Genehmigung hatte. Nicht diese wurde ungültig, sondern mehr indirekt, weil die Genehmigungsgrundlagen während des Baus entfielen. Das warf Fragen nach einem Bestandsschutz auf.**

Hier möchte der Autor wohl gezielt suggerieren, dass E.on wohl Bestandsschutz genießen könnte, vergisst aber mitzuteilen, dass E.ON aufgrund von FALSCHEN Verfahrensabläufen und unter Missachtung von Abwägungsprozessen durch die Stadt Datteln und die Bezirksregierung Münster erst diese Genehmigung erhalten konnte, die richtigerweise wieder kassiert wurde. Denn unter Einhaltung der vorgeschriebenen Prozesse hätte E.on niemals die Genehmigung erhalten können.

Hier kann man ggfls. versuchen die Bezirksregierung in eine „Haftungsrolle zu pressen“. Für derartig vorschnell und nachweislich rechtswidrig erteilte Genehmigungen kann es natürlich auch keinen „Bestandsschutz“ geben, denn zu Beginn dieser Verfahrensabläufe gab es bereits hunderte Einwendungen und es waren auch schon Klagen anhängig. Wer unter solchen Umständen mit dem Bau eines Kohlekraftwerks beginnt und die Klärung der Sachlage nicht abwartet darf sich hinterher nicht beklagen, wenn der Bau in die Hose geht. E.on selbst hat sich verpflichtet das Kraftwerk zurück zu bauen.

Dieser Artikel wirft mehr Fragen auf, als das er welche beantwortet oder Inhalte liefert. Schade.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

Dirk Schmidt, noch ein Nachtrag:

Am 19.12.2012 gab es im „manger magazin online“ einen längeren Bericht unter der Überschrift „Das Drama von Datteln“ vn Nils Viktor Sorge.
Dort sind sehr kompakt, sehr kompetent alle wesentlichen Apsekte angesprochen worden, die man kennen sollte, wenn über E.on-Datteln IV diskutiert wird. Der Bericht hat den Vorteil, das er offenkundig von jemand verfaßt wurde, der über eine räumliche, eine sachliche Distanz zu E.on-Datteln-IV verfügt, die eine ausgewogene Berichterstattung zuläßt, keine, die lediglich dazu dient, Material zu liefern, um eine feststehende Meinung zu untermauern. Könnte ja evtl.allen Mitgliedern Ihrer Fraktion zur Verfügung gestellt werden.

Arnold Voß
Arnold Voß
11 Jahre zuvor

Der Lobbyist schreibt wie er ist.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor

@Arnold: Jeder der rechnen kann und nicht glaubt, dass dieses Land sich vom Export von Betroffenheitsbeauftragten ernähren kann, ist Lobbyist? Ich hoffs doch – irgendwer muss sich ja noch für die Leute einsetzen, die nicht unter Ökoparanoia leiden. Übrigens: Ganz schön kalt, diese Erderwärmung…

Robin Patzwaldt
Editor
11 Jahre zuvor

Ein Kennzeichen der langjährigen Diskussionen rund um das Thema ‚Datteln 4‘ scheint leider zu sein, dass man immer wieder das Gefühl hat mit der Argumentation noch einmal ganz von vorne beginnen zu müssen, da der Gegenüber scheinbar alle Argumente der letzten Jahre nicht kennt, oder diese konsequent ignoriert. Bei diesem Beitrag geht es mir heute erneut so.
Eigentlich müsste man alle Argumente noch einmal ganz von vorne aufzählen. Dazu habe ich jetzt aber echt keine Lust. Wurde hier im Blog seit Jahren ja auch bereits x-fach gemacht. Und in den vorherstehenden heutigen Kommentaren wurde ja auch erneut zum x-ten Mal viel Richtiges aufgezählt.
Von mir daher heute von mir nur ein kurzer Gedanke. Lösen wir uns dazu doch einmal kurz von diesem Fall und wechseln den Bezugsrahmen:
Würde der Autor in so einer Sache wohl ähnlich urteilen, wenn in seiner direkten Nachbarschaft eine Garage (seiner Info nach) deutlich zu nah an sein eigenes Grundstück geplant worden wäre, er direkt bei Bekanntwerden des Bauvorhabens gleich lautstark protestierend darauf aufmerksam gemacht hätte, der neue Nachbar ihm in dieser Einschätzung leider aber einfach nicht folgen mag, auf eigenes Risiko sogar schon mit dem Bau beginnt, er selber daraufhin vor Gericht klagen muss, vor Gericht dann sogar Recht bekommt, der neue Nachbar seine Garage inzwischen aber bereits (auf eigenes Risiko) viel zu nah an seine Grundstücksgrenze fast fertig gebaut hat?
Wie würde er das dann wohl beurteilen und empfinden? Würde er den Nachbarn dann großzügig gewähren lassen, oder sich vielleicht dann doch lieber auch weiterhin für seine Interessen einsetzen? Wie würde er es empfinden, wenn plötzlich der Bebauungsplan überarbeitet werden soll, damit die Garage des Nachbarn vielleicht am Ende doch dort stehen bleiben darf? Würde das dann nicht vielleicht doch das gesunde Rechtsempfinden des Autors erheblich verletzen?
Nur mal so als kurzes Gedankenspiel in die Runde geworfen….

der, der auszog
der, der auszog
11 Jahre zuvor

Von einem Politiker in Deutschland, insbesondere wenn er als Stadtrat und Geschäftsführer einer Partei Verantwortung trägt, sollte man eigentlich erwarten dürfen, dass er weiß, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem eine Rechtsordnung herrscht, die für alle bindend ist.

Wieso ausgerechnet e.on da eine Ausnahme sein soll, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft, zumal von unabhängigen Gerichten im Zusammenhang mit Datteln IV klar und deutlich festgestellt wurde, was Recht ist und was nicht. Mit irgendwelchen Tricks zu versuchen, richterliche Beschlüsse auszuhebeln oder die Rechtslage zu seinen Gunsten im Nachhinein zu verändern, kommt Willkür gleich und widerspricht jeglichen Verfassungsprinzipien.

Statt permanent zu versuchen, sich die Wirklichkeit nach seinem Gutdünken zurecht zu biegen, sollte man vielmehr die für diesen Flopp Verantwortlichen Entscheidungsträger bei e.on und in der Politik zur Rechenschaft ziehen und zu Konsequenzen zwingen. Das wäre dann wirklich mal eine politische Leistung, schließlich kostet der Schlamassel eine Menge Geld, den wieder mal wir, die Bürger und Stromkunden bezahlen müssen, nicht aber diejenigen, die ihn uns eingebrockt haben.

Simone
Simone
11 Jahre zuvor

Boohaaa und den Bericht hat Stefan Laurin nicht zensiert?
Es geht doch um ganze 30 Arbeitsplätze im Regelbetrieb *staun!

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