
Ist es völkerrechtlich angemessen, den Iran daran zu hindern, Atomwaffen zu bauen? Die einzusetzen er bereit sein könnte, hätte er sie? Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags referiert Meinungen, die andere haben, schränkt aber ein, „dass sich die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts ändern kann, wenn neue relevante Fakten auftauchen“. Das sind sie bereits, nur tauchen sie in dem Gutachten nicht auf. Michael Wolffsohn ebenso wenig.
Ein Gutachten ist kein Urteil, das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (WD) stützt sich auf eine „völkerrechtliche community“, auf „Völkerrechtskommentatoren und academic scholars“, auf Einschätzungen politischer Akteure und Dutzende in- und ausländische Presseberichte. Der Versuch einer Gesamtschau auf die öffentliche Diskussion mit zwei Einschränkungen, deren eine: In der Bundesrepublik werde die Debatte „‘weitestgehend instrumentalisiert‘“, es gehe mehr um „‘spezifische Befindlichkeiten in Deutschland‘“ als um völkerrechtliche Grundlagen. Die andere: „Bei der rechtlichen Bewertung von Sachverhalten gibt es aufgrund von Interpretationsspielräumen oftmals keine eindeutigen Antworten“, dies gelte auch hier. Klingt anders als das, was etwa die Tagesschau daraus gemacht hat, sie titelte: