
Im Zusammenhang mit einer Schadenersatzklage gegen das Erzbistum Köln haben die Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ und die Anwälte der Klägerin Strafanzeige gegen Kardinal Rainer Maria Woelki sowie weitere Mitglieder der Bistumsleitung erstattet. Der Vorwurf: versuchter Prozessbetrug.
Wie Kölner Stadt-Anzeiger und WDR berichten, basiert die Anzeige auf internen Unterlagen aus der Personalakte eines wegen mehrfachen Missbrauchs verurteilten ehemaligen Priesters, die dem Landgericht Köln angeblich nicht vollständig vorgelegt wurden. Dadurch sollen zentrale Informationen zur Frage der kirchlichen Amtshaftung bewusst verschleiert oder irreführend dargestellt worden sein. Die Anzeigeerstatter gehen davon aus, dass Woelki nicht nur als Vorgesetzter, sondern aktiv in die Prozessstrategie eingebunden war.
Konkret geht es um die Klage einer heute 58-jährigen Frau, die als Zwölfjährige von dem damaligen Priester in Pflege genommen und über Jahre schwer missbraucht worden war. Die Übertragung des Sorgerechts erfolgte damals mit Zustimmung von Kardinal Joseph Höffner, dem damaligen Erzbischof.
Das Erzbistum weist die Amtshaftung zurück und argumentiert, die Taten seien als „Privatvergehen“ außerhalb des priesterlichen Amtes begangen worden. Die Gegenseite beruft sich dagegen auf das katholische Amtsverständnis, dem zufolge ein Priester „immer im Dienst“ sei – insbesondere wenn die Kirche die Übernahme des Sorgerechts selbst genehmigt habe.
Die nun bekannt gewordenen Dokumente enthalten laut Anzeige detaillierte interne Bewertungen zur Verantwortung des Bistums für das Wohl der Pflegekinder sowie Bedingungen wie etwa die verpflichtende Beschäftigung einer Haushälterin – Vorgaben, deren Einhaltung offenbar nie überprüft wurde.
Eine Entscheidung des Landgerichts Köln in dem Zivilverfahren wird für den 1. Juli