Gender-Gaga vs. gestrige Gestalten

Bild: Rob Sinclar, CC BY-SA 2.0

Die Frage um die geschlechtergerechte Sprache führt nach wie vor zu erhitzen Debatten. Ich selbst habe nach einem Urteil des Bundesgerichtshof zu dieser Frage an dieser Stelle meine Empörung darüber deutlich gemacht, dass ein Mensch einen anderen gerichtlich zwingen will, bestimmte Wörter zu verwenden. Dabei habe ich mich über die Behauptung erregt, das generische Maskulinum meine eigentlich gar keine Frauen, insbesondere aber habe ich klargestellt, warum ich es grundsätzlich schwierig finde, wenn neue Begriffe einfach erfunden werden und Sprache mit Gewalt verändert werden soll.

Das Thema wird emotional diskutiert, bei den Gegnern der neuen Sprachregelungen, die mit Schaum vorm Mund über „Gender-Gaga“ zetern, wie bei den Befürwortern, die Kritikern sofort Sexismus und Ewiggestrigkeit unterstellen. Ich will daher versuchen, das Thema differenzierter zu betrachten und zu verstehen, welche Argumente wo miteinander kollidieren.

Dabei fällt mir als erstes auf, dass der Zweck der geschlechtergerechten Sprache sehr unterschiedlich begründet wird.

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Geschäftsmodell Kultur?

Icono Normativa – Raúl Ruano Ruiz – CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)

Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen eines Verfahrens (Klage des Autors Martin Vogel) heute Morgen entschieden, dass etwaige Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften nicht zwischen Urheber und Verlag aufgeteilt werden können. Die Ausschüttungen stünden allein dem jeweiligen Urheber zu.

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