Facebook-Gemeinschaftsstandards: Pöbelherrschaft der Dauerbeleidigten

Facebooks Gemeinschaftsstandard
Facebooks Gemeinschaftsstandards: Ein Buch mit sieben Siegeln

Mysterium Gemeinschaftsstandards: Man weiß nie, mit welchem Maß Facebook messen wird, wenn Inhalte gemeldet werden. Oft genug verstoßen offensichtliche Straftatbestände angeblich nicht gegen die sogenannten Gemeinschaftsstandards und werden von Facebook geduldet. Währenddessen löscht das soziale Netzwerk Beiträge, die weder moralisch noch juristisch zu beanstanden sind.

Um auf dieses Missverhältnis aufmerksam zu machen, hat ein Facebook-Nutzer die Seite „Dinge, die nicht gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen“ gegründet. Ruhrbarone sprachen mit ihm über Hass, das Netzwerkdurchsuchungsgesetz und den Zustand der Sozialen Netze ohne Kommunismus.

Weiterlesen

008 Indymedia,Klimawandel,BTW & Lady Di

Wieso ist das Indymedia-Verbot nicht so prall? Hat das irgendwas mit Holocaustleugnungsdebatten zu tun? Kann das Rheinland die Änderung des Klimawandels einleiten? Wird Schulz Vizekanzler, oder auch Agrarminister, oder Oppositionskanzler? Was ist die 25. Nachkommastelle von Pi? Was hat das Alles mit Lady Di zu tun? Und wie haben wir diesmal die Anmoderation verkackt?

Antworten auf fast alle diese Fragen im neuen Ruhrbarone-Podcast.
Mit Weiermann und Bartoschek.

Friedrich & the Hardliners: Much Ado About Nothing

opalkatze

Das Spiel geht so: Man stellt laut und publikumswirksam eine Forderung, die überaus absurd klingt. Sie ist so abwegig, daß jeder mit gesundem Menschenverstand sie ablehnen muß. Dadurch wird die größtmögliche Aufmerksamkeit erzielt, die crowd ist kurz vor der Weißglut. Ein, zwei, drei Tage herrschen Aufruhr und Empörung; trockene Analysen, genervte Kommentierungen wie gereizte Schmähungen sind auf allen Kanälen gratis und franko zu haben.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Der Auslöser der Protestwelle oder sein Umfeld schwächen nach dem Motto „alles nicht so gemeint“ ab. Oder sie machen einen generösen Alternativvorschlag, mit dem ihrer veröffentlichten Ansicht nach „alle leben können“. (Die Anwendung der zweiten Spielart ist auch zu einem späteren Zeitpunkt denkbar.)

Weiterlesen
Werbung


Polizei darf nur noch Gewaltvideos drehen

Ein ziemlich erstaunliches Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Das beschied soeben: die Polizei darf Teilnehmer an Demonstrationen nur noch filmen, wenn "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit" bestehen. Immerhin handele es sich um einen starken Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht.

Bild: flickr.com

Geklagt hatten Atomkraftgegner aus dem Münsterland, verteidigt wurden sie von dem Münsteraner (Bürger-)Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, klick. Im Juni vergangenen Jahres hatte ein Kamerafahrzeug der Polizei dauerhaft und intensiv eine – wie heißt es bei den Veranstalters so schön – eigentlich "ereignisfreie" Demo von 70 Atomkraftgegnern gefilmt, die gegen die Urantransporte von Gronau nach Russland protestierten.