Kein Unrecht bleibt vergessen – Der Umgang der Bundesrepublik Deutschland
 mit der Ausbürgerung Danziger Juden

Volker Beck Foto: Stefan Kaminski

Diskriminierung, Entrechtung bis zur massenhaften Ermordung charakterisieren das nationalsozialistische Regime. Auch dass sich Mechanismen der Verfolgung nach der Befreiung 1945 in Parteien, Ämtern sowie in rassistischem und antisemitischem Denken fortsetzten, ist heute wohl unumstritten. Aber dass auch mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht alles Unrecht der damaligen Zeit aufgearbeitet wurde, ist vor allem für Überlebende und ihre Nachkommen nur schwer zu ertragen, so etwa für Juden, die aus Danzig stammen. Ein Gastbeitrag von Volker Beck, zuerst erschienen bei Der Westpreuße.

Nach dem Friedensvertrag von Versailles 1919 und der Wiederherstellung des polnischen Staates wurden in Danzig lebende deutsche Staatsangehörige zu Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig. Mit der Besetzung Polens wurden diese Bürger vom Deutschen Reich rückwirkend zum 1. September 1939 wieder zu deutschen Staatsangehörigen erklärt. Davon waren jüdische Danziger jedoch ausgeschlossen worden.

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