Nach Cannabis-Legalisierung: Verurteilungen nach Betäubungsmittelgesetz brechen ein

Foto: Chmee2, Creative Commons Lizenz CC BY 3.0


Seit April 2024 ist der Besitz und Eigenanbau von Cannabis in Deutschland innerhalb bestimmter Grenzen legal. Ganz verschwunden aus den Gerichtssälen sind Cannabisdelikte damit allerdings nicht. Im vergangenen Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen 2.321 Menschen nach dem neuen Konsumcannabisgesetz verurteilt.

Das geht aus der Strafverfolgungsstatistik 2025 hervor, für die Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erstmals Daten zu Verurteilungen nach dem Konsumcannabisgesetz ausgewertet hat.

Rund 90 Prozent der Verurteilten waren Erwachsene. Etwa acht Prozent waren Jugendliche oder Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Weitere rund drei Prozent waren Heranwachsende, auf die das allgemeine Strafrecht angewandt wurde.

Neben den 2.321 Verurteilungen gab es 29 Freisprüche. Bei weiteren 173 Personen stellten die Gerichte das Verfahren ohne Maßregeln ein. Insgesamt wurden damit 2.523 Personen wegen entsprechender Delikte abgeurteilt.

Mit dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetz wurden Besitz und Eigenanbau von Cannabis teilweise legalisiert. Strafbar bleiben unter anderem Besitz und Anbau oberhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen. Auch der Handel mit Cannabis ist weiterhin strafbar. Seit der Reform werden Cannabisdelikte nicht mehr nach dem Betäubungsmittelgesetz erfasst.

Das macht sich deutlich in der Statistik bemerkbar. 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen noch 4.950 Menschen nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das waren 33 Prozent weniger als 2024, als es 7.392 Verurteilungen gab. Gegenüber 2023, dem letzten vollständigen Jahr vor der Cannabisreform, sank die Zahl sogar um 59,7 Prozent. 2021 und 2022 hatte es jeweils noch fast 14.000 Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz gegeben.

Für Verstöße gegen das ebenfalls 2024 eingeführte Medizinal-Cannabisgesetz weist die Statistik für 2025 keine Verurteilungen aus.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen rund 166.000 Menschen wegen Straftaten abgeurteilt. 77 Prozent von ihnen, rund 128.000 Personen, wurden verurteilt. Das waren etwa zwei Prozent weniger als im Vorjahr. Rund fünf Prozent aller Aburteilungen entfielen auf Betäubungsmittel- und Cannabisdelikte.

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